Schlechtwetter auf dem Bau: Was du wissen musst und wann du es vermeiden solltest

Schlechtwetter am Bau - wann den Einfluss spüren?

Hey,
du bist gerade dabei, ein Haus zu bauen und hast dich gefragt, wann schlechtes Wetter auf dem Bau ein Problem sein kann? In diesem Artikel erklären wir dir, was du dazu wissen musst.

Schlechtwetter auf dem Bau ist dann, wenn die Wetterbedingungen so schlecht sind, dass es für die Arbeitnehmer gefährlich werden könnte. Beispiele hierfür sind starke Regenfälle, starke Winde, Eis und Schnee, extreme Hitze oder sehr hohe Luftfeuchtigkeit.

Schlechtwetterregelung: Entschädigung für Arbeitgeber bei Winterwetter

Du als Arbeitgeber, der im Winter von schlechter Witterung betroffen ist, kannst für deine Mitarbeiter die Schlechtwetterregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass du für einzelne Tage oder Stunden, in denen du keine Bauarbeiten ausführen kannst, eine Entschädigung beantragen kannst. Damit kannst du deine Mitarbeiter trotz des Arbeitsausfalls im Winter weiterhin bezahlen. So können sie trotz schlechtem Wetter entspannt in den Wintermonaten starten.

Was sind Schlechtwettertage? Meteorologische Kriterien erläutert

Du hast schon von Schlechtwettertagen gehört, aber weißt du, was das genau bedeutet? Schlechtwettertage sind Tage, an denen das Wetter die Arbeiten auf Baustellen erschwert oder sogar unmöglich macht. Das kann vor allem durch Niederschlag oder auch Frost der Fall sein. Um zu bestimmen, ob es sich um einen Schlechtwettertag handelt, wurden die meteorologischen Kriterien dafür gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeit und der Bauwirtschaft abgestimmt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bauarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen nicht durchgeführt werden können. Auf diese Weise können Arbeitnehmer vor schädlichen Witterungsbedingungen geschützt werden und sind gleichzeitig vor finanziellen Einbußen geschützt.

Kurzarbeitergeld ab 1. Dezember: Richtlinien der BA beachten

Ab dem 1. Dezember können Arbeitnehmer, die von einem ungeplanten Arbeitsausfall betroffen sind, Ansprüche auf Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) geltend machen. Diese Schlechtwetterzeit endet am 31. März.

Das Kurzarbeitergeld hilft Arbeitnehmern, die durch unvorhergesehene Arbeitsausfälle Kürzungen in ihrer Bezahlung hinnehmen müssen. Während der Schlechtwetterzeit wird das Kurzarbeitergeld dann für eine bestimmte Zeit von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, um den Einkommensverlust auszugleichen.

Du solltest dich daher rechtzeitig über die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit informieren, um zu erfahren, welche Kriterien du erfüllen musst, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise ein Mindesteinkommen und eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden, die du in deiner aktuellen Arbeitssituation leisten kannst.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld nur während der Schlechtwetterzeit besteht. Es ist daher ratsam, deine Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung deines Kurzarbeitergeldes zu gewährleisten.

Bauprojekte im Winter: keine Mehrvergütung, aber Verantwortung

Du hast einen Auftrag für ein Bauvorhaben erhalten und erwartest, dass die Arbeiten im Sommer starten. Doch was passiert, wenn sich das Vorhaben verzögert? Ein Ansatzpunkt ist der Winter. Wenn die Arbeiten aufgrund einer unvorhersehbaren Situation wie dem Widerspruch eines Nachbarn verschoben werden, kannst du keine Mehrvergütung für den Baustopp im Winter verlangen. Zudem besteht dann auch kein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, die aufgrund der Witterungsverhältnisse entstehen könnte. Grundsätzlich liegt es also in deiner Verantwortung, eine Baumaßnahme so zu planen, dass sie im Winter nicht ausgesetzt werden muss. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du nicht mit unerwarteten Mehrkosten konfrontiert wirst.

Schlechtwetter auf dem Bau erkennen

Ansprüche wegen Bauverzögerungen geltend machen

Du hast ein Bauprojekt in Auftrag gegeben, aber es kommt zu Verzögerungen? Dann solltest du deine Rechte kennen. Denn die Chancen stehen recht gut, dass du deine Ansprüche wegen Bauverzögerungen gegenüber dem bauausführenden Unternehmen durchsetzen kannst. Allerdings musst du dafür sicherstellen, dass der Bauunternehmer für die verspätete Erbringung der Bauleistungen verantwortlich ist. Wenn dies der Fall ist, hast du verschiedene Möglichkeiten, um deine Ansprüche geltend zu machen. Zum einen kannst du eine Schadensersatzforderung stellen, um alle durch die Verzögerungen entstandenen Kosten zu erstatten. Zum anderen kannst du eine Entschädigung für die verlorenen Nutzungen verlangen. Hierzu zählen beispielsweise die Mehrkosten, die durch Miete oder Hotelübernachtung entstanden sind, wenn du länger als geplant nicht in deinem neuen Zuhause wohnen konntest. Wenn es sich bei dem Bauprojekt um eine Investition handelt, kannst du auch eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn fordern. Letztendlich solltest du dir darüber klar sein, dass du deine Ansprüche nur dann erfolgreich durchsetzen kannst, wenn du Beweise vorlegen kannst, die eindeutig den Bauunternehmer als Verursacher des Bauverzugs ausweisen.

Klimawandel verursacht schwere Unwetter: Jetzt handeln!

Häuser werden weggespült, Bäume stürzen um, Flüsse werden reißend und es kommt sogar zu Todesfällen: Es ist schlimm zu sehen, was in manchen Teilen des Landes durch den starken Regen passiert. Und das liegt leider auch an uns Menschen. Denn die Großwetterlage ist nur ein Teil des Problems. Wir haben viel zu lange nichts unternommen, um den Klimawandel ernst zu nehmen und dadurch die Wetterverhältnisse zu beeinflussen. Durch den Anstieg der Temperaturen und die extreme Hitze gibt es jetzt mehr Regen und schwere Unwetter. Deshalb sollten wir jetzt handeln und alles dafür tun, um den Klimawandel zu bekämpfen. Nur so können wir noch Schlimmeres verhindern.

Anrecht auf Drittschutz: Wie du Neubauten beeinträchtigen kannst

Du hast als Nachbar ein Anrecht darauf, dass dein Drittschutz nicht durch Neubauten beeinträchtigt wird. Nach geltendem Recht kannst du eine Baugenehmigung anfechten, wenn ein Bauvorhaben in direkter Nähe deines Grundstücks solch eine Beeinträchtigung befürchten lässt. Dies gilt auch, wenn nebenan ein Gewerbebetrieb entstehen soll. Denn in reinen Wohngebieten ist eine solche Bebauung unzulässig. Es ist dein Recht, dass deine Interessen geschützt werden und du kannst dagegen vorgehen, wenn du dich in deinen Rechten eingeschränkt fühlst.

Arbeitsschutz: Wie man sicher im Regen arbeitet

Tatsächlich gibt es im Arbeitsschutz keine explizite Regelung, die vorschreibt, dass Arbeiten im Regen untersagt ist. Dennoch musst du als Arbeitgeber aufpassen, dass die Arbeitsstätten so eingerichtet sind, dass die Gesundheit und Sicherheit deiner Beschäftigten nicht gefährdet wird. Also achte darauf, dass niemand in nasser Kleidung arbeiten muss oder dass die Arbeitsplätze nicht nass werden. Und falls du im Freien arbeiten musst, stelle sicher, dass deine Beschäftigten über die nötige Ausrüstung verfügen, um sich vor Unfällen zu schützen. Außerdem müssen sie über die möglichen Gefahren informiert sein, die durch das Arbeiten im Regen entstehen können, zum Beispiel durch rutschige Böden, Stromschläge oder schlechte Sicht. Wenn du also dafür sorgst, dass deine Mitarbeiter sicher arbeiten können, bist du auf der sicheren Seite.

Arbeitgeber muss Regenschutz und Aufwärm-Ort bereitstellen

Du als Arbeitnehmer musst dir keine Sorgen machen: Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir mehrere Dinge zur Verfügung zu stellen, wenn es draußen stark regnet. Zum einen muss er dir Regenschutzkleidung zur Verfügung stellen, damit du vor Nässe geschützt bist. Zum anderen muss er auch einen Ort haben, an dem du dich umziehen und aufwärmen kannst, damit du dich in deiner Pause oder in der Mittagspause nicht nass und kalt fühlen musst. Oft stellt der Arbeitgeber hierfür beheizbare Container oder Bauwagen zur Verfügung. So kannst du dich auch bei stürmischem Wetter wohlfühlen und aufwärmen.

BSchEG-Änderungen: besserer Schutz für Bauarbeiter vor schlechtem Wetter

Du hast sicher schon mal was vom Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) gehört. Im Allgemeinen wird es als „60er“ bezeichnet, da es Arbeitnehmern ermöglicht, bei schlechtem Wetter eine Entschädigung zu erhalten. Aber weißt du auch, dass sich das Gesetz in den letzten Jahren verändert hat? Der Kern des Gesetzes – die Entschädigung – ist zwar immer noch gleich geblieben. Doch der Gesetzgeber hat insgesamt einige Änderungen vorgenommen, um es besser an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer anzupassen. Diese Änderungen haben dazu beigetragen, dass Bauarbeiter jetzt noch besser vor schlechtem Wetter geschützt sind.

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Bau-Beschäftigte in West-Deutschland: 2% mehr Lohn ab April 2023

Du bist als Bau-Beschäftiger in West-Deutschland? Dann hast du Grund zur Freude! Ab dem 1. April 2023 bekommst du 2 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Für deine Kollegen in Ostdeutschland gibt es sogar noch mehr: Dort erhalten sie 2,7 Prozent mehr. Ein schöner Zuwachs für dein Konto! Ein wichtiger Grund für die Erhöhung ist die steigende Nachfrage nach Bau-Dienstleistungen. Dadurch schaffen die Baufirmen mehr Arbeitsplätze und können ihre Beschäftigten besser entlohnen. Ein Vorteil für alle Beteiligten!

Kurzarbeitergeld: Höhe abhängig von Kinderzahl & Obergrenze

Du fragst Dich vielleicht, wie viel Kurzarbeitergeld Du in der Saison erhalten kannst? Grundsätzlich erhältst Du in der Saison ein Kurzarbeitergeld, das sich an Deinem ausgefallenen Nettolohn orientiert. Je nachdem, ob Du mindestens ein Kind im Haushalt hast, bekommst Du unterschiedliche Prozentanteile. Ohne Kinder im Haushalt erhältst Du 60 Prozent Deines ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind im Haushalt bekommst Du 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Die Höhe des Kurzarbeitergelds wird durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Bedenke aber, dass es eine Obergrenze des Kurzarbeitergelds gibt, die sich an dem aktuellen Netto-Verdienst orientiert.

Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld: Bis zu 441€ erreichen!

Du hast Anspruch auf das Mehraufwands-Wintergeld (MWG), wenn du im Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar regelmäßig arbeitest. Du erhältst dann für jede berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde 1€. Im Dezember darfst du bis zu 90 Stunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Stunden arbeiten, um den Anspruch auf das MWG zu haben. Wenn du also im Dezember, Januar und Februar Arbeitsstunden leistest, kannst du dir bis zu 441€ erschaffen.

Woher kommt das Geld für Kurzarbeitergeld?

Du fragst dich, wo das Geld für das Saison-Kurzarbeitergeld herkommt? Es wird vom Staat über die Arbeitslosenversicherung finanziert. Das heißt konkret, dass die zuständige Agentur für Arbeit den Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern Kurzarbeitergeld zahlt, mit einer entsprechenden Summe ausstattet. Diese steuerfreie Ausgleichszahlung erhält der Arbeitgeber dann, um sie an seine Mitarbeiter weiterzugeben. Somit können sie auch bei eingeschränkter Arbeitszeit weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Kurzarbeit: 40% Gehaltseinbuße – Einbußen abfedern

einer Reduzierung des Gehalts um 40 Prozent

Du bekommst weniger Geld, wenn du in Kurzarbeit gehst. Statt des regulären Netto-Gehalts von etwa 2230 Euro erhält die Person nun nur ca. 1330 Euro Nettogehalt vom Arbeitgeber plus 540 Euro Kurzarbeitergeld, macht zusammen 1870 Euro. Das bedeutet eine Einkommenseinbuße von 360 Euro bzw. eine Reduzierung des Einkommens um 40 Prozent. Kurzarbeit kann die finanziellen Einbußen während einer Krise abfedern, aber man muss auch damit rechnen, dass man weniger verdient.

SOKA-BAU Winterbeschäftigungsumlage: Arbeitgeber & Arbeitnehmer tragen zur Arbeitsplatssicherung bei

Du möchtest als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der SOKA-BAU Winterbeschäftigungsumlage helfen? Dann musst du wissen, dass du die Umlage gemeinsam mit deinem Arbeitgeber trägst. Der Arbeitgeber übernimmt 1,2 %, der Arbeitnehmer 0,8 %. Baubetriebe zahlen die Umlage ausschließlich über SOKA-BAU. Somit kannst du deinen Teil dazu beitragen, dass in der kalten Jahreszeit Arbeitsplätze gesichert werden. Denn die Winterbeschäftigungsumlage wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit eingezogen. So leistest du einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze und kannst damit auch dazu beitragen, dass die Wirtschaft im Winter nicht zu sehr leidet.

Maurer werden: Gehalt, Ausbildung & Weiterbildungen

Du willst Maurer werden? Dann solltest du wissen, dass die Einkommensaussichten abhängig von deiner Qualifikation sind. Ungelernte Kräfte können mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von rund 31.000 Euro rechnen. Wenn du eine Ausbildung als Maurer absolvierst, erhöht sich dein Gehalt auf durchschnittlich 35.000 Euro jährlich. Mit einem Meister-Titel steigt dein Verdienst auf über 42.500 Euro pro Jahr. Aber auch als Azubi kannst du schon ordentlich verdienen: Im Westen erhält man im ersten Lehrjahr monatlich 850 Euro, im Osten 765 Euro. Durch Weiterbildungen kannst du dein Einkommen noch weiter steigern. Es lohnt sich also, sich in seinem Fach weiterzubilden.

So gehst Du bei Saison-Kurzarbeit vor: Richtlinien & Bedingungen

Du hast vor Kurzem erfahren, dass du in deinem Job Kurzarbeit anmelden musst? Dann solltest du wissen, dass die Bezugsdauer von Saison-Kurzarbeitergeld dem Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld vorgeht. Wenn es also während der Schlechtwetterzeit zu einem konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall kommt, kannst du ausschließlich Kurzarbeitergeld in Form von Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Bevor du die Beantragung des Saison-Kurzarbeitergeldes in Angriff nimmst, solltest du dich aber unbedingt über die jeweils geltenden Richtlinien und Bedingungen informieren – denn nur so kannst du sicherstellen, dass der Antrag auch erfolgreich bearbeitet wird.

Kurzarbeitergeld: Anspruch bei Arbeitsentgeltausfall

Du hast Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Dabei wird auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten verzichtet, wenn Betriebe Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen nutzen. Mit dem Kurzarbeitergeld kannst Du dein Einkommen aufstocken, wenn Du in einer solchen Situation bist. So bekommst Du eine Unterstützung, um finanzielle Einbußen auszugleichen.

Saison-Kugel: Wie erhalte ich meinen Anspruch?

Kannst Du Dir vorstellen, wie sich die Saison-Kug berechnet? Dabei erhalten Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, während alle anderen Arbeitnehmer einen Anspruch auf 60 Prozent haben. Außerdem ist die Leistung steuerfrei, wodurch Du noch mehr davon profitieren kannst.

Schlussworte

Schlechtwetter auf dem Bau kann ziemlich unangenehm sein. Es ist vor allem dann schlechtes Wetter, wenn es regnet, stürmt, schneit oder zu heiß ist, um draußen zu arbeiten. Regen ist besonders schlimm, da er das Bauwerk beschädigen und verhindern kann, dass Arbeiten wie das Einbringen von Beton oder Asphalt ausgeführt werden können. Auch Stürme können die Arbeiten erschweren, da sie den Arbeitern die Sicht nehmen, wodurch sie nicht in der Lage sind, sicher zu arbeiten. Schneefall kann ebenfalls zu Problemen führen, da er den Bau verlangsamen kann, während zu hohe Temperaturen zu einer geringeren Produktivität führen können.

Es ist wichtig, dass du bei schlechtem Wetter auf dem Bau vorsichtig bist und alle notwendigen Vorkehrungen triffst, um sicherzustellen, dass du und andere auf der Baustelle sicher sind. Am Ende des Tages musst du entscheiden, wann schlechtes Wetter den Bau behindert und wann nicht. Sei dir bewusst, dass du einige Risiken eingehst und die Verantwortung dafür trägst, wann du dich dazu entschließt, weiterzumachen.

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