7 Dinge, die du auf deinem Grundstück bauen kannst ohne eine Genehmigung zu brauchen

was brauche ich für eine Baugenehmigung auf meinem Grundstück

Hallo zusammen! Wir alle haben uns schon mal gefragt, was man ohne Genehmigung auf dem eigenen Grundstück bauen darf. Hier habt ihr die Antwort: In diesem Beitrag erfahrt ihr, was ihr ohne eine Baugenehmigung auf eurem Grundstück errichten könnt!

Hallo!

Du kannst auf Deinem Grundstück Dinge bauen, die nicht zu hoch sind, zum Beispiel ein Gartenhaus, ein Carport oder ein Zaun. Allerdings musst Du bei allen Bauarbeiten die Vorschriften des Baurechts beachten. Wenn die Maße die gesetzlichen Grenzen überschreiten, brauchst du eine Genehmigung. Wenn du dir nicht sicher bist, was du bauen darfst, kannst du dich immer an dein örtliches Bauamt wenden.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Alles Gute!

Geräteschuppen bauen: Vorschriften zur Bauordnung kennen

Du willst Dir einen Geräteschuppen bauen? Damit Du nicht in eine Bauordnungs-Falle tappst, solltest Du im Vorfeld die Vorschriften zur Grenzbebauung und Bauordnung kennen. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Bauvorhaben in Ordnung ist und Du keine Baugenehmigung benötigst. Grundsätzlich kannst Du einen einstöckigen Schuppen bis zu einer Größe von 10 Quadratmetern aufstellen, ohne dass Du vorher die Behörden einbeziehen musst. Achte aber darauf, dass Du alle erforderlichen Abstände einhältst. Mit ein wenig Planung und einer ordentlichen Vorlage beim Bauamt kannst Du Dein Bauprojekt problemlos realisieren.

Grundstück bebauen: Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Bevor Du ein Grundstück bebauen möchtest, solltest Du Dich unbedingt über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Diese können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Vor allem der Bebauungsplan der Gemeinde ist entscheidend, ob das Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Außerdem solltest Du unbedingt den Nachbarschutz beachten. Hierbei kommt es darauf an, dass das Grundstück entweder innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegt oder „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“. Dazu kannst Du Dich in der Gemeindeverwaltung informieren. Es lohnt sich, sich rechtzeitig über die rechtlichen Gegebenheiten zu informieren, damit Du keine böse Überraschung erlebst.

Unbebautes oder bebautes Grundstück: Worauf achten?

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob Dein Grundstück als unbebautes oder bebautes Grundstück gilt? Ein unbebautes Grundstück liegt nur dann vor, wenn sich auf ihm keine benutzten Gebäude oder andere Bauwerke befinden. Also keine Häuser, Werkstätten oder ähnliches. Aber auch eine Gartenlaube stellt bewertungsrechtlich ein benutzbares Gebäude dar, auch wenn sie in Leichtbauweise errichtet wurde. Daher solltest Du beim Kauf eines Grundstücks immer darauf achten, ob schon Gebäude auf dem Grundstück vorhanden sind.

Gesetzesvorgaben beachten: Bau Dir Dein Gartenhaus!

Du möchtest Dir ein Gartenhaus bauen? Dann solltest Du Dich gut über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn laut Gesetz darf pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt sein. Darüber hinaus musst Du bei größeren Bauten immer eine Baugenehmigung einholen. Und beachte bitte, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Es ist auch wichtig zu wissen, dass das Gartenhaus weder zur Erzielung eines Gewinnes noch zur Untervermietung dienen darf. Wenn Du Dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst, steht Dir einem neuen Gartenhaus nichts mehr im Weg.

 Genehmigungsfreies Bauen auf dem Grundstück

Gartenhaus: Ein günstiger Abstellraum & Rückzugsort

Es gibt keine klare Definition, was genau ein Gartenhaus ist, aber im Allgemeinen verstehst du darunter ein kleines Häuschen, das im Garten eines Wohnhauses steht. Das Gartenhaus wird nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt, sondern eher als Abstellraum, um Gartenutensilien und -möbel aufzubewahren. Viele Gartenbesitzer nutzen ihr Gartenhaus auch als eine Art Gartenschuppen, um Gartengeräte, Werkzeug und andere Materialien zu verstauen. Glücklicherweise kannst du kleinere Gartenhäuser in der Regel ohne Baugenehmigung errichten. Somit ist es auch für Menschen mit begrenztem Budget möglich, ein Gartenhaus zu besitzen. Mit einem Gartenhaus bekommst du einen zusätzlichen Raum, der sich auch als gemütliche Rückzugsmöglichkeit und idyllisches Plätzchen im Garten eignet.

3-Meter-Regel für Nachbarn: Ausnahmen und Tipps

Du solltest immer auf Abstand zu Deinem Nachbarn achten – und zwar mindestens 3 Meter. Die 3-Meter-Regel gilt allerdings nicht in allen Situationen. Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn die Wand an der Grenze nicht höher als 3 Meter ist, der Garten insgesamt nicht länger als 9 Meter ist und wenn weder Aufenthaltsräume noch Feuerstätten enthalten sind. In solchen Fällen kannst Du die Regel auch einmal außer Acht lassen. Aber achte immer darauf, dass es keinen Streit mit Deinem Nachbarn gibt und Ihr beide die Abstandsregeln beachtet.

Gartenhaus bauen: Regeln & Vorschriften beachten

Du träumst schon lange vom eigenen Gartenhaus in deiner Kleingartenanlage? Dann musst du zunächst ein paar Vorschriften beachten, bevor es so weit ist. Denn in Deutschland regelt das Bundeskleingartengesetz, wie viel Quadratmeter ein Gartenhaus haben darf, ohne dass du eine Genehmigung brauchst. In der Regel darfst du ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 24 Quadratmetern bauen, ohne dass du dafür eine extra Erlaubnis einholen musst. Beachte aber, dass es je nach Bundesland kleine Abweichungen geben kann. In manchen Bundesländern ist die Grundfläche auf 20 Quadratmeter oder sogar nur 16 Quadratmeter begrenzt. Auch bei der Höhe gibt es Einschränkungen: Das Gartenhaus darf in der Regel maximal 2,5 Meter hoch sein. Auch hier kann es in einzelnen Bundesländern zu Abweichungen kommen. Informiere Dich deshalb vorher genau, was in Deinem Bundesland erlaubt ist. Wenn Du alle Vorschriften einhältst, steht dem Bau deines Gartenhauses nichts mehr im Weg.

Grundstück: Wie viel darf ich überbauen? (50 Zeichen)

Du bist auf der Suche nach einem Grundstück und fragst dich, wie hoch der Anteil ist, der sich überbauen lässt? Dieser Wert wird als Dezimalzahl angegeben. Zum Beispiel bedeutet ein Wert von 0,4, dass sich 40% des Gesamtgrundstücks überbauen lassen. In der Regel sollte man allerdings darauf achten, dass der Wert nicht über 0,8 liegt. Da der Wert auch die Versiegelung des Grundstücks mit einbezieht, ist ein Wert von unter 0,8 empfehlenswert, um einen ausreichenden Grünanteil zu erhalten.

Bauantrag für Hausanbau: Baugenehmigung einholen

Genauso wie beim Bau eines Hauses, ist auch bei einem Hausanbau eine Baugenehmigung unerlässlich. Bevor Du jedoch mit dem Bau deines Anbaus beginnen kannst, musst Du einen Bauantrag bei der örtlichen Baubehörde stellen. Diese wird dann prüfen, ob Dein Vorhaben den öffentlichen Bauregeln entspricht. Sollte es das, kannst Du nach Erhalt der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten beginnen.

Vorsicht bei einem ‚Schwarzbau‘: Bis zu 50000 Euro Bußgeld

Du musst bei einem ‚Schwarzbau‘ mit empfindlichen Strafen rechnen. Wenn du ohne Baugenehmigung ein Projekt umsetzt, kann das zuständige Bauamt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50000 Euro verhängen. Aber selbst wenn du das Bußgeld bezahlst, muss das Bauwerk nicht stehenbleiben. Es kann sein, dass es vollständig abgerissen werden muss, um eine weitere Bestrafung zu vermeiden. Deshalb lohnt es sich, vorher beim Bauamt zu recherchieren, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um eine Genehmigung zu erhalten. Denn ein ‚Schwarzbau‘ kann teuer werden!

Grundstückbauregelungen ohne Genehmigung

Wintergarten bauen: Baugenehmigung überprüfen & Auflagen abklären

Du planst einen Wintergarten zu bauen? Prima Idee! Aber eines ist unbedingt zu beachten: Ehe du anfängst zu bauen, musst du unbedingt überprüfen, ob du eine Baugenehmigung benötigst. Diese ist nämlich abhängig von den räumlichen Gegebenheiten und deiner jeweiligen Region. Falls du ohne die Genehmigung bauen solltest, droht dir ein hohes Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Anordnung des Abrisses deines Wintergartens kommen. Deshalb solltest du dich vorher bei der zuständigen Behörde erkundigen und die jeweiligen Auflagen abklären. So kannst du sichergehen, dass dein Wintergarten auch zukünftig erhalten bleibt.

Gartenlauben über 30 qm: Steuerregelungen beachten

Gartenlauben, die eine Brutto-Grundfläche von mehr als 30 qm haben, werden als Wirtschaftsgebäude eingestuft. Laut Becker berechnet sich der Grundsteuerwert, indem die Summe der Reinerträge mit dem Faktor 18,6 multipliziert wird. Dieser Faktor wird regelmäßig aktualisiert und kann daher variieren. Eine Gartenlaube kann auch zu einem späteren Zeitpunkt als Wirtschaftsgebäude eingestuft werden, wenn sich die Nutzungsart ändert. Wenn Du also eine Gartenlaube besitzt, die mehr als 30 qm groß ist, achte darauf, dass Du die Steuerregelungen im Auge behältst.

Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung: Was gilt?

Du fragst Dich, ob Du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung der Nachbarn benötigst? In den meisten Fällen ist das nicht notwendig, wenn Du Dich an die Vorgaben des Bebauungsplans und der jeweiligen Landesbauordnung hältst. Dann kannst Du Dein Gartenhaus auch direkt auf der Grundstücksgrenze errichten, ohne dass Du eine Zustimmung einholen musst. Allerdings kann es je nach Bundesland und Stadt zu Unterschieden bei den Bestimmungen kommen. Deshalb solltest Du Dir vorher bewusst machen, was in Deinem Fall zu beachten ist.

Günstige Grundsteuer: Garten anlegen & pflegen!

Klingt super, oder? Nur wer seine Gartenfläche richtig nutzt, kann von dieser tollen Nachricht wirklich profitieren. Denn wenn Du Deinen Garten in einem schönen Grün erstrahlen lässt, ist die Grundsteuerberechnung günstiger. Denn Gärten, die gut gepflegt und bepflanzt sind, zählen zu den sogenannten „Günstigkeitsfällen“ und die Grundsteuer wird günstiger berechnet. Es lohnt sich also, in eine gute Gartengestaltung zu investieren. Mit der richtigen Bepflanzung und Pflege kannst Du Deinem Garten ein einzigartiges Flair verleihen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Deine Grundsteuer günstiger berechnet wird.

Schwarzbau: Verjährungsfristen & Bestandschutz erkunden

Du denkst dir vielleicht, dass du ein Schwarzbau unter Umständen gefahrlos errichten kannst, da die Verjährungsfristen für solche Bauten besonders lange sind. Aber weit gefehlt! Auch wenn das Bauamt erst nach vielen Jahren – sei es 10 oder 25 – entdeckt, dass du ohne Genehmigung gebaut hast, besteht die Gefahr, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Allerdings kann es sein, dass dein Haus unter Bestandschutz steht. Dann darf der Abriss nicht mehr verlangt werden. Auch wenn du also nicht die Genehmigung für deinen Bau hast, solltest du dich vorher über mögliche Bestandschutzregelungen erkundigen. So kannst du ein Bußgeld vermeiden.

Verjährungsfrist für Schwarzbaubauten: Geduldet, aber an Bestimmungen gebunden

Du hast sicher schon mal von so genannten Schwarzbauten gehört. Diese sind Bauwerke, die ohne Genehmigung gebaut wurden. Nach der Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 können diese Gebäude nach Ablauf einer Verjährungsfrist nicht mehr abgerissen werden. Allerdings hat man dennoch die Möglichkeit, gegen die Errichtung von solchen Gebäuden Ordnungsstrafen zu verhängen. Doch was passiert, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist? Dann werden diese Gebäude geduldet und sie dürfen stehen bleiben. Allerdings müssen sie natürlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenn die Bauwerke nicht den aktuellen Bestimmungen entsprechen, kann das Ordnungsamt eine Genehmigung zur Sanierung verhängen.

Grundstücke als Bauland: Planungsrechtliche Genehmigung dauert Jahre

Bevor ein Grundstück als Bauland verkauft werden kann, muss es zuerst planungsrechtlich genehmigt werden. Dies kann einige Monate oder sogar Jahre dauern. In manchen Fällen können sogar Jahrzehnte vergehen, bis ein Grundstück als Bauland genehmigt wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Flächen sofort bebaut werden können. Selbst Grundstücke, die von der Gemeinde als Bauland vorgesehen sind, können aufgrund von Planungsbestimmungen oder anderen Faktoren erst in Jahrzehnten bebaut werden. Wenn Du also ein Grundstück kaufst, solltest Du Dir immer bewusst machen, dass dieses möglicherweise erst in sehr vielen Jahren bebaut werden kann. Dabei ist es wichtig, dass Du Dich über alle rechtlichen Bestimmungen informierst, bevor Du eine Entscheidung triffst. So kannst Du vermeiden, dass Du am Ende ein Grundstück kaufst, das nicht zu Deinen Vorstellungen passt und Du eventuell sogar einen Verlust erleidest.

Schwarzbau: Was ist das und wann verwirkt die Baubehörde?

Du hast vielleicht schon mal von einem Schwarzbau gehört, aber weißt nicht so genau, was das ist? Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk, das ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Es kann ein Haus, eine Garage oder sogar ein Teich sein. Dies geschieht häufig, wenn ein Bauherr die Bauvorschriften nicht einhält.

Die Baubehörde hat das Recht, einen solchen Schwarzbau abzureißen. Sie kann dem Bauherrn aber auch eine Frist einräumen, in der er die erforderliche Baugenehmigung beantragen kann. Wenn die Baubehörde allerdings zu lange wissentlich einen Schwarzbau geduldet hat, verwirkt sie das Recht, ihn zu zerstören. Es gibt dafür keine festgelegten Fristen, so dass nicht vorhergesagt werden kann, wann diese Verwirkung eintritt.

Aufspüren von Schwarzbauten mithilfe von Google Maps

Du hast vielleicht schon einmal von einem Schwarzbau gehört? Es handelt sich dabei um ein unerlaubt errichtetes Gebäude, das gegen die Bauvorschriften verstößt. Da solche Gebäude meist illegal errichtet werden, ist es schwer, sie zu entdecken. Oftmals erfahren Behörden erst durch Zufall davon, wenn zum Beispiel jemand daran vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Inzwischen wird aber auch immer häufiger von den Baubehörden selbst ein Schwarzbau durch die Suche im Internet über den Online-Dienst Google Maps entdeckt. Änderungen an Gebäuden, die von Google Maps erfasst wurden, können so schnell identifiziert und mit den entsprechenden Bauunterlagen verglichen werden, um zu prüfen, ob die Arbeiten erlaubt waren. Dies ist eine gute Möglichkeit, um Schwarzbauten frühzeitig aufzuspüren.

Genehmigungsfreie Carports in Deutschland: Regelungen & Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: In Deutschland sind Carports bis zu einer Höhe von 3 Metern und einer Brutto-Grundfläche von 30 qm genehmigungsfrei. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmen, z.B. in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Dort sind die Regelungen etwas großzügiger und es können Carports bis zu einer Höhe von 4,5 Metern und einer Brutto-Grundfläche von 40 qm aufgestellt werden, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Du solltest Dir also vor dem Kauf eines Carports unbedingt informieren, welche Regelungen in Deinem Bundesland gelten.

Fazit

Du darfst auf deinem Grundstück einiges bauen, ohne dafür eine Genehmigung zu benötigen. Dazu gehören beispielsweise ein Gartenhaus, eine Garage, ein Carport oder ein Gartenpool. Allerdings solltest du die örtlichen Bauvorschriften beachten, damit du nicht versehentlich etwas Baurechtswidriges baust. Außerdem musst du darauf achten, dass dein Bauwerk nicht zu hoch oder zu breit ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du auf deinem Grundstück ohne Genehmigung nur Gebäude bauen darfst, die nicht über eine Grundfläche von mehr als 20 m² oder einer Wandhöhe von mehr als 4 m verfügen. Ansonsten kann man mit einer Bußgeldstrafe rechnen. Also denk dran, dass du vor dem Bauen einer größeren Struktur immer eine Genehmigung einholst!

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