5 Dinge, die Du ohne Baugenehmigung bauen darfst – Erfahre jetzt, was Du legal umsetzen kannst!

keine Baugenehmigung benötigt: was ist möglich?

Hey du,
hast du schon mal darüber nachgedacht, was du eigentlich bauen kannst, ohne vorher eine Baugenehmigung zu beantragen? Wenn nicht, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel werden wir uns genauer anschauen, was du bauen kannst, ohne dafür eine Baugenehmigung zu bekommen. Lass uns gleich loslegen!

Hallo,

grundsätzlich musst du immer eine Baugenehmigung haben, wenn du etwas bauen willst. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel ein kleines Gartenhaus oder eine Garage. Auch kleinere Umbauten und Reparaturen an deinem Haus, wie das Austauschen von Fenstern, müssen nicht immer genehmigt werden. Wenn du dir da unsicher bist, solltest du aber auf jeden Fall die örtliche Bauaufsichtsbehörde fragen, was du darfst und was nicht.

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Grundstück bebauen: Nachbarschutz und Bauvorschriften beachten

Wenn Du Dein Grundstück bebauen möchtest, hast Du zwei Möglichkeiten. Entweder es liegt innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde oder es ist Teil eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“. In beiden Fällen musst Du den Nachbarschutz beachten. Dazu gehört, dass Du beispielsweise die erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken einhältst und die Bauten nicht den Nachbarn belästigen. Dies gilt sowohl für das Bauwerk selbst als auch für die Nebenanlagen wie zum Beispiel die Terrasse. Zudem sind die Bauvorschriften zu beachten, vor allem, wenn es sich um ein schutzwürdiges Gebäude wie ein Denkmal handelt. Auf alle Fälle solltest Du Dich vor Beginn des Bauvorhabens über die relevanten Vorschriften informieren und diese unbedingt einhalten.

Bebauungsplan prüfen: So bist Du auf der sicheren Seite!

Möchtest Du ein Haus bauen, solltest Du zuerst überprüfen, ob es einen Bebauungsplan für Dein Grundstück gibt. Dazu kannst Du Dich an das zuständige Amt vor Ort wenden. In manchen Regionen ist es auch möglich, die Informationen online zu recherchieren. Des Weiteren kann auch der Grundstückseigentümer Dir mehr über den Bebauungsplan erzählen. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich jedoch, das Amt aufzusuchen und eine Bauberatung in Anspruch zu nehmen. So kannst Du sichergehen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Geräteschuppen ohne Baugenehmigung bauen?

Wenn Du einen Geräteschuppen in Deinem Garten errichten möchtest, kannst Du dies grundsätzlich ohne Baugenehmigung tun, wenn Du die Vorgaben der Bauordnung und der Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände einhältst. Normalerweise dürfen Schuppen eine Grundfläche von 10 Quadratmetern und eine einstöckige Bauweise nicht überschreiten. Sollte Dein Schuppen größer sein, benötigst Du unter Umständen eine Baugenehmigung. Schau daher am besten immer im Voraus nach, ob für Dein Projekt eine Genehmigung notwendig ist.

Gartenhaus bauen in NRW: Bestimmungen & Auflagen beachten!

Du möchtest in Nordrhein-Westfalen ein Gartenhaus bauen? Dann musst du einige Dinge beachten. Denn laut Landesbauordnung (BauO NRW) ist der genehmigungsfreie Grenzwert bei 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten. Aber das heißt nicht, dass du die anderen Vorschriften ignorieren kannst. Schau dich also gut um, denn es können noch weitere Auflagen hinzukommen. Beispielsweise ist die Gebäudehöhe auf 4,50 m begrenzt und die Gebäudetiefe darf 15 m nicht überschreiten. Außerdem solltest du darauf achten, dass das Gartenhaus nicht zu nah an einer Grundstücksgrenze platziert wird. Denn in der Regel darf es nicht näher als 1,50 m an der Nachbargrenze stehen. So kannst du sichergehen, dass du dein Gartenhaus problemlos bauen kannst.

 Erlaubte Bauvorhaben ohne Baugenehmigung

Gartenhaus beantragen: Regelungen und Auflagen beachten

Du möchtest ein Gartenhaus in deiner Kleingartenanlage beantragen? Dann solltest du wissen, dass für das Bauen eines Gartenhauses bestimmte Vorschriften eingehalten werden müssen. Diese Regelungen werden im sogenannten Bundeskleingartengesetz festgelegt. In der Regel ist es nicht notwendig, eine offizielle Genehmigung einzuholen, wenn die Grundfläche des Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht übersteigt. Sollte dein Gartenhaus jedoch größer sein, musst du eine Genehmigung beantragen. Abhängig von deiner Gemeinde können außerdem weitere Auflagen oder Vorgaben bestehen. Informiere dich daher am besten vorher bei deinem örtlichen Ordnungsamt, welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen. So stellst du sicher, dass du alle notwendigen Schritte einhältst und dein Gartenhaus schnellstmöglich errichtet werden kann.

Grundstücksversiegelung: Was ist die Grundstücksversiegelungszahl?

Du hast vielleicht schon einmal von der sogenannten Grundstücksversiegelung gehört. Damit ist gemeint, dass ein bestimmter Teil der Gesamtfläche eines Baugrundstücks versiegelt wird. Wie viel genau davon versiegelt werden darf, gibt die sogenannte Grundstücksversiegelungszahl an. Sie ist als Dezimalzahl angegeben und gibt an, welcher Anteil des Grundstücks versiegelt werden darf. Hat man beispielsweise eine Grundstücksversiegelungszahl von 0,4, dann darf man 40 Prozent der Gesamtfläche des Grundstücks versiegeln. In der Regel darf die Grundstücksversiegelungszahl 0,8 nicht überschreiten, da das für die Umwelt schädlich wäre.

Baugenehmigung für Anbau – Über 30qm? Kommune fragen!

Du fragst Dich, wann ein Anbau genehmigungspflichtig ist? In der Regel musst Du eine Baugenehmigung einholen, wenn der Anbau direkt an dem bestehenden Gebäude geplant ist, und der Anbau mehr als 30 Quadratmeter groß ist. Fertigelemente sind aber auch dann genehmigungspflichtig, wenn sie den Anbau über 30 Quadratmeter hinaus erweitern. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Anbau genehmigungspflichtig ist, empfehlen wir Dir, Dich an Deine Kommune zu wenden, die Dir bei allen Fragen zur Genehmigung weiterhelfen kann.

Baugenehmigung einholen: Alles über die Bauantragstellung

Du möchtest Dein Haus um einen Anbau erweitern? Dann solltest Du wissen, dass diese Arbeiten unter die Regeln des öffentlichen Baurechts fallen. Das bedeutet, dass Du vorher eine Baugenehmigung von Deiner örtlichen Baubehörde einholen musst. Dafür musst Du einen Bauantrag stellen und dabei alle erforderlichen Unterlagen, wie etwa Zeichnungen, Pläne und eine Beschreibung Deines Vorhabens, beilegen. Deine Baubehörde wird auch prüfen, ob Dein Vorhaben die geltenden Bauvorschriften und sonstige Gesetze einhält. Sobald Du Deinen Antrag bei der Behörde eingereicht hast, informieren sie Dich über die weiteren Schritte. Bitte beachte, dass die Genehmigungszeit je nach Vorhaben unterschiedlich lang sein kann.

Grundstücke: Bauen im Zusammenhang mit Siedlungen erlaubt

Du darfst normalerweise auf deinem Grundstück bauen, wenn es sich im Zusammenhang mit einer Siedlung befindet und die Erschließung gesichert ist. Es ist nicht möglich, weit abseits einer Siedlung zu bauen, nur weil du dort ein günstiges Grundstück bekommen könntest. Diese Regelung zielt darauf ab, dass die Bauherren ihre Gebäude nicht außerhalb der Siedlungen errichten, da dies zu Problemen mit den Erschließungsmaßnahmen führen kann. Außerdem sollen die Wohngegenden nicht zu stark zersiedelt werden.

Was sind versiegelte Flächen und warum ist es wichtig?

Du hast vielleicht schon mal von der Einteilung der Flächen gehört, wenn es um die Versiegelung der Erde geht. Vielleicht fragst du dich, was eigentlich darunter zu verstehen ist. Zu den versiegelten Flächen gehören beispielsweise Steinterrassen, gepflasterte Wege, befestigte Stellplätze, Garagenzufahrten, Tiefgaragen und auch klassische Dachflächen. All diese Flächen sind durch Menschenhand versiegelt und schließen so den direkten Kontakt zu Boden und Natur aus. Dies bedeutet, dass Wasser nicht mehr versickern und die Erde nicht mehr atmen kann. Dadurch werden die natürlichen Abläufe im Ökosystem gestört und es kann zu schwerwiegenden Folgen für die Umwelt kommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir auf die Einteilung der Flächen achten und uns bewusst machen, welche Auswirkungen unsere Handlungen auf die Umwelt haben.

Erfahren Sie, was Sie ohne Baugenehmigung bauen dürfen

Versiegelte und unversiegelte Flächen: Definition und Erklärung

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass es versiegelte und unversiegelte Flächen gibt. Unversiegelte Flächen sind z.B. Gras oder Erde. Versiegelte Flächen hingegen sind Flächen, bei denen der Wasserabfluss durch den Boden eingeschränkt ist. Dazu zählen zum Beispiel Natursteinpflaster mit weiten Fugen, Rasengittersteine, wassergebundene Splitt- oder Schotterflächen, versickerungsaktives (Öko-)Pflaster und Gründächer. Diese Flächen sind nur leicht versiegelt, da sie einen Wasserabfluss von 0,3 % ermöglichen.

Vermeide Versiegelungen und leiste einen Beitrag zur Hochwasser-Vorbeugung

Je mehr Flächen versiegelt sind, desto geringer ist der Wasserspeicher im Boden. Dadurch wird die Gefahr von Hochwasser erhöht. Denn wenn es regnet, kann das Wasser nicht mehr in den Boden einsickern, sondern fließt ungebremst ab. Dadurch steigt das Risiko von Überschwemmungen und sogar Erdrutschen. Deswegen ist es wichtig, dass der Boden nicht übermäßig versiegelt wird. So kannst du als Bürger dazu beitragen, dass du Hochwasser vorbeugst: Versuche möglichst wenig Flächen zu versiegeln, wenn du ein Grundstück kaufst. Pflanze stattdessen lieber Bäume und Sträucher, die das Wasser aufnehmen und speichern. So kannst du einen wichtigen Beitrag leisten, um die Gefahr von Hochwasser zu verringern.

Unbebautes Grundstück: Gilt es als bebaut oder nicht?

Du fragst Dich, ob Dein Grundstück als unbebaut oder anderweitig bebaut gilt? Wenn sich auf dem Grundstück keine Gebäude befinden, die für den Menschen benutzbar sind, so gilt es als unbebaut. Hierfür zählen beispielsweise Gebäude aus Holz oder Leichtbauweise, auch eine Gartenlaube. Solche Gebäude stellen bewertungsrechtlich ein benutzbares Gebäude dar. Allerdings können diese Gebäude, beispielsweise eine Gartenlaube, auch als unbebaut gelten, wenn sie nicht nach den gesetzlichen Richtlinien errichtet wurden.

Gartenhaus errichten: 24 m² Grundfläche, Baugenehmigung erforderlich

Das Gesetz besagt, dass Du pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz errichten darfst. Natürlich kannst Du auch größere Bauten errichten, aber hierfür musst Du eine Baugenehmigung beantragen. Weiterhin darf das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Daher kannst Du das Gartenhaus ausschließlich als Erholungs- oder Hobbyraum nutzen und dort Deine Freizeit verbringen.

Braucht man beim Bau eines Gartenhauses Nachbargenehmigung?

Du fragst Dich, ob Du beim Bau eines Gartenhauses unbedingt die Zustimmung Deiner Nachbarn brauchst? In vielen Fällen ist das nicht notwendig. Wenn Du die Vorgaben des Bebauungsplans bzw der Landesbauordnung einhältst, kannst Du auch dann ein Gartenhaus direkt auf der Grundstücksgrenze errichten, ohne dass Du die Zustimmung der Nachbarn benötigst. Allerdings solltest Du immer darauf achten, dass die Nachbarn durch Dein Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Bei der Planung Deines Gartenhauses solltest du deshalb auf jeden Fall auf die Bedürfnisse Deiner Nachbarn Rücksicht nehmen.

Entdecken von Schwarzbauten: Was ist das & wie geht’s?

Du hast vielleicht schon mal von dem Begriff „Schwarzbau“ gehört. Aber was ist das überhaupt? Es handelt sich hierbei um ein unerlaubtes Bauvorhaben, bei dem die Bauvorschriften und Baubestimmungen nicht eingehalten werden. Oftmals wird auch vorsätzlich eine Baugenehmigung nicht beantragt. Wie kann man Schwarzbauten also entdecken? In der Regel erfahren Behörden erst durch Zufall davon, wenn zum Beispiel jemand daran vorbeifährt oder ein Nachbar sich über den Bau beschwert. Aber auch Vermessungsbeamte können einen solchen Bau entdecken. In den letzten Jahren wird immer häufiger auch von den Baubehörden selbst ein Schwarzbau durch die Suche im Internet über den Online-Dienst Google Maps entdeckt. Dazu werden Aufnahmen aus dem All oder aus dem Luftbildarchiv verwendet, die regelmäßig aktualisiert werden. Außerdem lassen sich hiermit auch kleinere Bauten erkennen, die man sonst vielleicht übersehen würde. Wenn Du also selbst einen Verdacht hast, dass in Deiner Nachbarschaft etwas gebaut wird, das nicht genehmigt ist, dann kannst Du gern mal einen Blick in Google Maps werfen.

Achtung: Schwarzbauten haben keine Verjährungsfrist!

Du denkst, du hast ein Haus gebaut und bist davon ausgegangen, dass es in Ordnung ist? Doch leider ist es ein Schwarzbau. Dann ist es wichtig, dass du weißt: Schwarzbauten haben keine Verjährungsfrist! Auch dann nicht, wenn das Bauamt erst nach 10 oder 25 Jahren feststellt, dass du ohne Genehmigung gebaut hast und das Gebäude im Grundbuch steht. Hierfür droht dir ein Bußgeld. Allerdings hast du unter Umständen Glück: Das Haus hat möglicherweise einen Bestandschutz und ein Abriss darf nicht mehr verlangt werden. Sei daher vorsichtig und informiere dich im Voraus über die Bauvorschriften, bevor du ein Haus errichtest. So kannst du sichergehen, dass du im Fall der Fälle auf der sicheren Seite bist.

Erfahre mehr über Schwarz-Bauten: Verjährungsfrist & Ordnungsstrafen

Du hast schon einmal etwas von schwarzen Bauten gehört? Hier erfährst du mehr darüber. Die Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 8.11.1984 beschreibt in § 11 Abs. 1, dass nach Ablauf einer Verjährungsfrist, die meistens 5 Jahre beträgt, nach der Errichtung eines Bauwerkes kein Abriss mehr verfügt werden kann. Allerdings können Ordnungsstrafen dennoch verhängt werden. Diese sogenannten schwarzen Bauten sind deshalb so interessant, weil sie nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr angetastet werden dürfen. Dadurch entstehen Gebäude, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, aber trotzdem stehen bleiben. Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen, denn bei einer Ordnungsstrafe ist es nicht immer ganz einfach, wieder Legalität herzustellen. Deshalb solltest du immer die gesetzlichen Vorschriften beachten und dich an die Regeln halten. So kannst du schwarze Bauten vermeiden!

Carports: Bis zu 3 m Höhe und 30 qm Grundfläche genehmigungsfrei

In der Regel sind Carports im Privatbereich bis zu einer Höhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 30 qm genehmigungsfrei. Du musst dafür aber einige Vorgaben beachten. In manchen Bundesländern kannst Du auch größere Abmessungen für Deinen überdachten Stellplatz nutzen, hier musst Du aber den entsprechenden Landesbauordnungen entsprechen. Im Zweifel solltest Du bei Deinem zuständigen Bauamt nachfragen. So bist Du auf der sicheren Seite.

Grundstück an Grenze: Schuppen/Garage bauen – Alles was du wissen musst

Du darfst auf deinem Grundstück an der Grenze einen Schuppen oder eine Garage bauen, sofern die Wandhöhe höchstens 3 Meter beträgt und einzelne Seiten nicht länger als 9 Meter sind. Du musst aber darauf achten, dass du die Grenze nicht überschreitest. Außerdem solltest du beachten, dass diese Bauvorhaben keine behördliche Genehmigung benötigen. Wenn du jedoch größere Maße planst, kann es sein, dass du eine Genehmigung benötigst. Es lohnt sich also, vorher mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass dein Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Fazit

Du darfst kleinere Bauwerke ohne Baugenehmigung bauen, wie z.B. eine Garage, ein Gartenhäuschen, einen Gartenzaun oder eine Terrasse. Aber es kommt auf die Größe und den Standort an. Wenn du größere Konstruktionen oder solche in unmittelbarer Nähe zu einem anderen Gebäude errichten willst, dann musst du eine Baugenehmigung einholen.

Du solltest dir immer bewusst sein, dass du eine Baugenehmigung brauchst, bevor du an einem Bauprojekt arbeitest. Es gibt zwar ein paar kleine Dinge, die du ohne Baugenehmigung machen kannst, aber wenn du größere Änderungen vornehmen möchtest, solltest du unbedingt zuerst eine Baugenehmigung beantragen. Dann kannst du sicher sein, dass du alles richtig gemacht hast und dir keine Sorgen machen musst, dass du Ärger bekommst.

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