Alles, was Du über das Bauen im Außenbereich wissen musst – Jetzt mehr erfahren!

Außenbereich-Bauen - rechtliche Einschränkungen beachten

Hey du!
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, im Außenbereich etwas zu bauen? Vielleicht ein Gartenhaus, ein Pool oder ein Gartenzaun? Aber was ist erlaubt und was nicht? In diesem Blogbeitrag zeigen wir dir, was du in deinem Außenbereich bauen darfst und was nicht.

Du darfst im Außenbereich nur das bauen, was du in einem Bebauungsplan findest. Das heißt, du musst die Bauvorschriften des jeweiligen Bezirks beachten und dich an die Bestimmungen halten. Wenn du unsicher bist, kannst du auch einen Architekten oder Bauingenieur kontaktieren, der dir bei der Planung unterstützend zur Seite stehen kann.

Skurrile Bauvorhaben: Freilichttheater, Sternwarten etc.

Du hast schon mal von skurrilen Bauvorhaben gehört, die aber dennoch genehmigt werden? Da gibt es tatsächlich ein paar Anlagen, die eine besondere Zweckbestimmung haben und deswegen im Außenbereich gebaut werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Freilichttheater, Sternwarten, Sprengstofffabriken oder Schießplätze. Während Freilichttheater und Sternwarten zur kulturellen Bereicherung dienen, erfüllen Sprengstofffabriken und Schießplätze meist einen reinen Nutzungszweck.

Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB: Was du wissen musst

Du hast schon mal etwas von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gehört? Es betrifft den Außenbereich. Unter dem Außenbereich nach § 35 BauGB versteht man alle Grundstücke, die nicht Teil eines qualifizierten Bebauungsplans sind oder zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Die Bauvorschriften in diesem Bereich sind in der Regel weniger streng als im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es liegt also an dir, ob du dein Grundstück bebauen möchtest oder nicht. Bevor du jedoch loslegst, solltest du dich über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen informieren, um Ärger mit dem Bauamt zu vermeiden.

BauGB §35: Erhalte die Natur und die Landschaft!

Du hast sicher schon mal etwas vom §35 BauGB gehört. Dieser besagt, dass der Außenbereich in der Regel von einer Bebauung freigehalten werden soll. Gemeint ist damit einer von drei städtebaulichen Bereichen, in denen bauliche Anlagen vorgesehen werden können. Der Planbereich, der Innenbereich und der Außenbereich. Der Außenbereich ist derjenige, der nach dem Baugesetzbuch bevorzugt unbebaut bleiben soll. Ziel ist es, die Natur und die Landschaft soweit wie möglich zu schützen und zu erhalten. Daher dürfen hier nur in besonderen Fällen bauliche Anlagen errichtet werden.

Wie Du einen formlosen Antrag an die Gemeinde stellen kannst

Du fragst Dich, wie Du eine Änderung des Flächennutzungsplans beantragen kannst? Wenn Du Grundstückseigentümer bist und Ackerland in Bauland umwandeln möchtest, dann musst Du einen formlosen Antrag an die Gemeinde richten. Dieser Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. den Namen des Grundstückseigentümers, die Grundstücksgröße und die Art der Nutzung. Da es sich um einen formlosen Antrag handelt, musst Du ihn nicht notariell beglaubigen lassen. Der Antrag wird dann vom Gemeinderat geprüft und die Entscheidung darüber, ob die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt wird, getroffen. Du solltest jedoch bedenken, dass die Entscheidung des Gemeinderats nicht immer zu Deinen Gunsten ausfallen kann.

 Außenbereich Bauen - was erlaubt ist und was nicht

Baureife Grundstücke kaufen: § 73 & Bebauungsplan beachten

Du bist auf der Suche nach dem perfekten Grundstück? Wenn du ein baureifes Grundstück suchst, musst du einiges beachten. Gemäß § 73 der Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke dann baureif, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, die sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen bereits begonnen hat oder schon abgeschlossen ist. Da es sich bei baureifen Grundstücken meist um Lagen handelt, die schon teilweise bebaut sind, bieten sie viele Vorteile für einen potenziellen Käufer. So profitierst du beispielsweise von einer günstigen Lage, einer stärkeren Infrastruktur und einer ausgebauten Verkehrsanbindung. Eine Sache, auf die du unbedingt achten solltest, ist der Bebauungsplan. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages und gibt dir Aufschluss über die zulässigen Nutzungsarten und Bauformen. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, bevor du ein Grundstück kaufst.

Privilegierte Anlagen nach § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB

Du hast vielleicht schon mal etwas über § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB gehört. Dieser besagt, dass bestimmte Anlagen privilegiert werden. Dazu zählen Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. Diese Anlagen können beispielsweise an öffentlichen Plätzen wie Straßen, Parks oder Plätzen aufgestellt werden, ohne dass man die üblichen Genehmigungen einholen muss. Diese Regelung ist darauf ausgerichtet, eine sichere und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Was sind privilegierte Bauvorhaben?

Du hast schon mal von privilegierten Bauvorhaben gehört, aber weißt nicht, wie sie definiert werden? Dann lies weiter! Privilegierte Bauvorhaben sind Bauvorhaben, die auch auf Flächen errichtet werden dürfen, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Diese Flächen liegen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie sind nicht nur für bestimmte Bauvorhaben zulässig, sondern auch für Bauvorhaben, die nicht im Einklang mit den üblichen Vorschriften stehen. Daher können Privilegierte Bauvorhaben, trotz ihrer lockeren Vorschriften, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Projekten spielen. Sie bieten eine gute Möglichkeit, um innovative und nachhaltige Lösungen für die Allgemeinheit zu entwickeln. Privilegierte Bauvorhaben ermöglichen es, neue Arbeitsplätze zu schaffen und vorhandene zu erhalten, sowie die Wirtschaft anzukurbeln und die Lebensqualität zu verbessern.

Voraussetzungen für Privilegierung: Landwirtschaftliches Unternehmen

Du fragst Dich, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, damit Du eine Privilegierung beantragen kannst? Das Wichtigste ist, dass Du ein landwirtschaftliches Unternehmen betreibst. Dazu gehören Weide- und Wiesenwirtschaft, der Ackerbau und auch die Tierhaltung. Mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen sind auch solche Einrichtungen gemeint, die sich mit der Primärproduktion beschäftigen, also mit der Erzeugung von Rohstoffen. Außerdem ist es erforderlich, dass Du Dein Unternehmen dauerhaft betreibst und nicht nur einmalig.

Bauen im Außenbereich – § 35 BauGB beachten!

Du wohnst in einem Gebiet, das dem Außenbereich des Baugesetzbuches unterliegt? Dann solltest du wissen, dass nicht nur die zulässigen Vorhaben, sondern auch die nicht privilegierten Vorhaben bestimmten Regeln unterliegen. § 35 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass ein Vorhaben im Außenbereich zulässig ist, solange öffentliche Belange nicht entgegenstehen. § 35 Abs. 2 BauGB hingegen sieht vor, dass nicht privilegierte Vorhaben nur dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Daher solltest du dich vor dem Bauen im Außenbereich immer über die relevanten Vorschriften informieren, um sicherzustellen, dass dein Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Familienheim: § 39 WoBauG legt Größe fest (max. 50 Zeichen)

Du weißt nicht, wie groß dein Familienheim sein darf? § 39 WoBauG gibt die Orientierung. Laut der Vorschrift darf bei Familienheimen mit zwei Wohnungen keine der Wohnungen mehr als 130 Quadratmeter groß sein. Damit ist die Grenze gesetzlich festgelegt. Du musst also nicht mehr lange überlegen, sondern kannst dein Familienheim entsprechend der Vorgaben planen und bauen lassen.

 Außenbereich Bauvorschriften

§ 2 c) BauGB: Neue Regeln für bis zu 5 Wohnungen je Hofstelle

Laut § 2 c) BauGB wurden einige Änderungen vorgenommen. Damit soll es im Außenbereich künftig möglich sein, bis zu fünf Wohnungen je Hofstelle zu schaffen. Aktuell sind nur drei Wohnungen erlaubt, wenn die Nutzung eines Gebäudes, das einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, geändert werden soll. Dieses Gesetz kann Menschen helfen, die dringend eine Wohnung brauchen. Auch die Kommunen können davon profitieren, da die Zahl der Wohnungen erhöht wird.

Bauen eines Schuppens auf dem Grundstück: Regeln beachten

Du solltest beim Bauen eines Schuppens auf deinem Grundstück ein paar Regeln beachten. Nach den allgemeinen Regeln gelten Nebenanlagen wie Schuppen als bauliche Anlagen, die an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Es sei denn, es gibt nachgeordnete Sonderregelungen. Dann solltest du dich vorab über die geltenden Regeln informieren, bevor du den Schuppen bauen lässt. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst.

Kleine Bauvorhaben ohne Genehmigung: Faustregel & Tipps

Du kannst Dir an einer Faustregel orientieren, wenn Du ein kleines Vorhaben planst, das keine Baugenehmigung benötigt. Meistens werden Gebäude, die eine Wandhöhe von maximal drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern aufweisen, genehmigungsfrei behandelt. Dieses gilt vor allem für kleinere Bauvorhaben wie Gartenhäuser oder Carports. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass die Regeln je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Daher solltest Du immer die örtlichen Bestimmungen kennen, bevor Du mit dem Bauen beginnst.

Gesetzgeber unterstützt Erhalt von Außenbereichen: Schutz vor Lärm, Abfall & Verdrängung

Der Gesetzgeber unterstützt den Erhalt von Außenbereichen, da sie eine wichtige Funktion für Natur und Landschaft haben. Außenbereiche bieten nicht nur einen Ort für die Erholung und Entspannung, sondern schützen auch die Umwelt vor schädlichen Einflüssen wie Abfall oder Lärm. Sie verhindern auch die Verdrängung von Natur und Tieren. Zudem sind sie eine wichtige Quelle für Frischluft und Wasser. Daher möchte der Gesetzgeber, dass solche Gebiete nicht von Wohnbebauung betroffen sind. Deshalb sind die Regelungen so streng, dass Wohnbebauung in Außenbereichen nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Dies gilt insbesondere für Gebiete, die besonders natur- und artenreich sind oder für Gebiete, die für die Erholung und Entspannung besonders wertvoll sind.

Reparaturen an alten Immobilien: Bestandsschutz hilft!

Du hast eine alte Immobilie gekauft und fragst dich, ob du Reparaturen vornehmen kannst? Bestandsschutz ist dafür da, dir zu helfen! Bestandsschutz gewährleistet dir das Recht, dein Bauwerk weiterhin so zu nutzen und zu unterhalten, wie es damals errichtet wurde. Er schützt deine Immobilie vor baulichen Veränderungen, die nicht im Einklang mit dem geltenden Recht stehen. Allerdings ist zu beachten, dass Bestandsschutz nur Reparaturen, aber keine Neuerrichtungen beinhaltet. Solltest du also ein neues Zimmer einbauen oder ein Gebäude abreißen wollen, kannst du den Bestandsschutz nicht in Anspruch nehmen.

Privilegiertes Bauvorhaben: Was genau bedeutet das?

Du hast vielleicht schon mal von sogenannten privilegierten Bauvorhaben gehört. Diese Vorhaben haben gewisse Vorteile und müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllen, um im Außenbereich zulässig zu sein. Laut § 35 Abs 1 BauGB dürfen sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen und ihre Erschließung muss gesichert sein. Doch was genau bedeutet das?

Im Grunde genommen muss ein privilegiertes Bauvorhaben nicht durch eine aufwendige Baugenehmigungsverfahren gehen, um legal im Außenbereich gebaut werden zu können. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass es den öffentlichen Belangen nicht entgegensteht und dass seine Erschließung gewährleistet ist. Dafür ist es wichtig, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung und die Öffentlichkeit untersucht werden.

Baugenehmigung nach Baurecht: Wann möglich & worauf achten?

In Ausnahmefällen können Baugenehmigungen nach dem Baurecht erteilt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn öffentliche Interessen oder besondere Belange berührt werden, ohne dass die Funktion des Außenbereichs beeinträchtigt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Erteilung einer Baugenehmigung in solchen Fällen nicht selbstverständlich ist und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Es ist daher ratsam, sich an einen Fachmann zu wenden, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Genehmigungsfreies Gartenhaus: Richtlinien & Einschränkungen prüfen

Um sicherzustellen, dass dein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, solltest du auf einige Punkte achten. Häufig darf das Gartenhaus eine Größe von 10 Kubikmetern und eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten. Da jedoch in jedem Bundesland andere Regelungen gelten, solltest du vor dem Kauf deines Gartenhauses die jeweilige Vorschrift nachlesen. Auch wenn das Gartenhaus die geltenden Richtlinien erfüllt, solltest du vor dem Bau dein Grundstück unbedingt auf eventuell bestehende Einschränkungen überprüfen. Denn manchmal kann es sein, dass eine Genehmigung trotz der Vorgaben erforderlich ist. Wir wünschen dir viel Erfolg beim Bau deines Gartenhauses!

Maximale Größe für Carports: 20 m3 & Regeln beachten

Du überlegst dir, einen Carport an deinem Grundstück zu bauen? Dann solltest du wissen, dass der Außenbereich des Carports maximal 20 m3 beträgt. Außerdem ist es wichtig, dass die Länge des Carports an der Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 Meter und insgesamt 15 Meter an allen Grenzen zusammen betragen darf. So siehst du, dass der Bau eines Carports ein paar Regeln und Richtlinien mit sich bringt. Achte darauf, dass du dich an diese halten musst.

Leerstehen eines Gebäudes: Worauf man achten muss

Du denkst darüber nach, ein Gebäude zu kaufen, das schon länger leer steht? Dann solltest Du auf jeden Fall Bescheid wissen über das Risiko, das damit verbunden ist: Wenn ein Gebäude zu lange ungenutzt bleibt, besteht die Gefahr, dass das Wohnrecht erlischt. Das heißt, dass das Objekt dann nicht mehr bewohnt werden darf, sondern langfristig verfallen oder gar abgerissen werden muss. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir im Klaren bist über die Konsequenzen, die das Leerstehen des Gebäudes mit sich bringen kann.

Zusammenfassung

In der Regel ist es so, dass du im Außenbereich nur bauen darfst, wenn du eine Genehmigung vom zuständigen Bauamt hast. Dies kann zum Beispiel bei einer neuen Terrasse, einem Gartenhaus oder einem Carport der Fall sein. In manchen Fällen ist es auch erforderlich, ein Baugesuch einzureichen. Es ist also wichtig zu prüfen, ob du eine Genehmigung benötigst, bevor du mit dem Bau beginnst. Allgemein gilt: wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Genehmigung brauchst oder nicht, solltest du dich am besten an dein örtliches Bauamt wenden und nachfragen. So vermeidest du, dass du eventuell später eine Abmahnung erhältst.

Du darfst im Außenbereich immer nur Dinge bauen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Achte darauf, dass du den Nachbarn nicht stören und dein Vorhaben planst, bevor du beginnst. Damit du dein Vorhaben erfolgreich abschließen kannst, solltest du dich aber immer an die gesetzlichen Regelungen halten.

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