Ohne Baugenehmigung: Diese Dinge darfst du bauen – Jetzt lesen!

ohne Baugenehmigung bauen erlaubt

Hey du! Wenn du vorhast, irgendetwas an deinem Haus, Garten oder Grundstück zu bauen, ist es wichtig, dass du vorher weißt, was du ohne eine Baugenehmigung bauen darfst. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, was du ohne Baugenehmigung bauen darfst und worauf du achten musst. Lass uns also loslegen!

Ohne Baugenehmigung darfst du eigentlich nur Kleinigkeiten bauen, wie zum Beispiel einen kleinen Anbau oder eine kleine Terrasse. Wenn du etwas Größeres bauen möchtest, solltest du immer eine Baugenehmigung einholen.

Gartenhaus in Kleingartenanlage beantragen: Bundeskleingartengesetz beachten

Du möchtest ein Gartenhaus in deiner Kleingartenanlage beantragen? Dann solltest du wissen, dass du dich an bestimmte Vorschriften halten musst. Dies regelt das sogenannte Bundeskleingartengesetz. In der Regel ist keine Genehmigung notwendig, solange dein Gartenhaus eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht überschreitet. Aber auch dann, wenn die Grundfläche kleiner ist, kann eine Genehmigung notwendig werden. Zuständig für die Genehmigung ist das zuständige Ordnungsamt. Deswegen solltest du vorher immer erstmal dort nachfragen, ob du eine Genehmigung benötigst. Außerdem kann es sein, dass du noch weitere Dinge beachten musst, wie z.B. die Höhe des Gebäudes. Informiere dich deshalb am besten im Vorhinein, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.

Nutze Dein Grundstück im Außenbereich: Zulässige Vorhaben

Du hast ein Grundstück außerhalb des Ortes und möchtest es gerne nutzen? Dann solltest Du wissen, dass im Außenbereich grundsätzlich nur so genannte privilegierte Vorhaben, wie z.B. Vorhaben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, erlaubt sind (§ 35 BauGB). Hobbymäßige kleingärtnerische Nutzungen sind leider nicht darunter. Daher ist es wichtig, dass Du Dir vorher über die zulässigen Vorhaben im Außenbereich informierst. Diese können z.B. Errichtungen zum Zwecke der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagd, der Fischerei, der Gartenbau, der Erholungszwecke, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Bodenschutzmaßnahmen oder der öffentlichen Versorgung, der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung betreffen.

Errichte einen einstöckigen Geräteschuppen – Infos zu Vorgaben

Es ist grundsätzlich erlaubt, einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Fläche von maximal 10 Quadratmetern zu errichten, ohne dafür eine Baugenehmigung einzuholen. Dabei solltest du allerdings die Vorgaben der Bauordnung und Grenzbebauung sowie die dafür vorgeschriebenen Abstände beachten. Zudem ist es wichtig, dass der Schuppen in einem guten Zustand bleibt, um die Nachbarn nicht zu stören. Beachte, dass die Errichtung eines zweistöckigen Schuppens immer eine Baugenehmigung erfordert.

Kinderspielgeräte für den Garten ohne Baugenehmigung

Du möchtest Dir ein Stelzenhaus oder einen Spielturm in Deinen Garten stellen? Dann brauchst Du keine Baugenehmigung dafür. Denn laut der Bauordnungen der einzelnen deutschen Länder fallen Kinderspielgeräte für den Garten bei privatem Gebrauch nicht in die Kategorie der genehmigungspflichtigen Bauwerke. Du kannst also aus unserem vielfältigen Angebot wählen und Dir für Deine Kleinen ein ganz persönliches Spielgerät aussuchen. Vielleicht entscheidest Du Dich für ein Stelzenhaus, einen Spielturm oder eine aufblasbare Rutsche? Lass Deiner Kreativität freien Lauf und gestalte Deinen Garten ganz nach Deinen Wünschen.

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Bauen ohne Genehmigung? Ärger und Kosten vermeiden!

Ganz schön ärgerlich, wenn man als Bauherr einen sogenannten Schwarzbau errichtet und dann auffliegt. Dann kann die Bauaufsichtsbehörde nämlich einiges an Sanktionen verhängen. Natürlich wird in den meisten Fällen der Abriss des Gebäudes angeordnet. Doch das ist noch längst nicht alles. Es kann auch eine Geldbuße verhängt werden, die abhängig von der Schwere des Vergehens angesetzt wird. Zusätzlich kann das Bauprodukt beschlagnahmt werden. Damit will die Bauaufsichtsbehörde verhindern, dass der Bauherr das Gebäude als Eigentum behält, selbst wenn er es errichtet hat. Daher lohnt es sich, sich vor dem Bau an die Vorschriften zu halten, um Ärger und Kosten zu vermeiden.

Baugenehmigung erhalten: Wichtiges zum öffentlichen Baurecht

Du möchtest deinem Haus ein Anbau gönnen? Dann solltest du dich vorab über das öffentliche Baurecht informieren. Denn bevor du anfangen kannst, brauchst du eine Baugenehmigung. Um diese zu erhalten, musst du einen Bauantrag bei der örtlichen Baubehörde stellen. Dafür musst du eine Reihe an Unterlagen bereitstellen, wie beispielsweise den Grundriss des Gebäudes oder die Statik des Anbaus. Auch Details zur Fassade, zu den geplanten Fenstern und Eingangstüren sowie die Art und Weise der Bauausführung sind von Bedeutung.

Baugenehmigung für Anbau eines Hauses? Hier die Infos!

Du wünschst Dir einen Anbau für Dein Haus? Wenn Du Fertigelemente verwenden und der Anbau nicht größer als 30 Quadratmeter ist, musst Du keine Baugenehmigung einholen. Sollte es sich jedoch um einen Anbau handeln, der direkt an dem bestehenden Gebäude angebaut wird, ist eine Genehmigung notwendig. Du solltest Dich daher unbedingt bei Deiner zuständigen Gemeinde informieren, welche Vorschriften in Deinem Fall gelten. Eventuell ist zusätzlich eine Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks notwendig, auf dem der Anbau errichtet werden soll.

Baugenehmigung: Erfahre alles über den Bebauungsplan in Deiner Gemeinde!

Du fragst Dich, ob Du für Dein Vorhaben eine Baugenehmigung benötigst? Keine Sorge, die Antwort findest Du in Deiner Gemeinde. Informiere Dich, ob Dein Vorhaben durch den Bebauungsplan, der von der Gemeinde als Satzung beschlossen wird, erlaubt ist. In den meisten Fällen entscheidet der Bebauungsplan, ob und wie eine Erweiterung des Haupthauses möglich ist. Solltest Du noch weitere Fragen haben, kannst Du Dich auch gerne an Deine Gemeindeverwaltung wenden. Dort hilft man Dir gerne weiter.

Wintergarten bauen? Prüfe die Baugenehmigung!

Du möchtest dir einen Wintergarten bauen? Prima, doch vor dem Bau solltest du unbedingt prüfen, ob du eine Baugenehmigung brauchst. Dies ist in den meisten Fällen der Fall. Wenn du ohne Genehmigung bauen solltest, drohen dir hohe Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann sogar der Abriss des bereits errichteten Wintergartens angeordnet werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bauen zu überprüfen, ob du eine Genehmigung benötigst. Informiere dich am besten bei deinem zuständigen Bauamt, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.

Recht auf Rückerstattung bei fehlender Baugenehmigung beim Hauskauf

In solchen Fällen haben Käufer ein Recht, die Kaufpreiszahlung zurückzufordern.

Du hast ein Haus gekauft und erfährst erst nach Vertragsschluss, dass es keine Baugenehmigung hat? Das ist ein echtes Ärgernis, denn das bedeutet, dass du einen Sachmangel erworben hast. Das heißt, du hast ein Recht, deine Kaufpreiszahlung zurückzufordern. Allerdings musst du dafür beweisen, dass du erst nach Vertragsschluss Kenntnis von der fehlenden Baugenehmigung erhalten hast. Achte also immer darauf, dass du eine Baugenehmigung hast, wenn du ein Haus kaufst. Dann hast du deine Ruhe und kannst ohne Sorge dein neues Zuhause genießen.

Baugenehmigungspflichtige und nichtbaugenehmigungspflichtige Projekte in Deutschland

Baurechtswidriger Zustand: Grundstückseigentümer trägt die Verantwortung

Du als Eigentümer bist für den baurechtswidrigen Zustand des Grundstücks verantwortlich. Dieser sogenannte Zustandsstörer ist nicht durch deine Handlungen verursacht worden, sondern schon vor dem Kauf des Grundstücks vorhanden. Dennoch liegt die Verantwortung bei dir, auch wenn du ihn nicht selbst geschaffen hast. Die Behörde ist nicht dazu verpflichtet, vorrangig gegen denjenigen vorzugehen, der den Schwarzbau auf dem Grundstück verursacht hat. Du musst die Konsequenzen tragen und dich an die Vorschriften halten, wenn du dein Grundstück legal nutzen möchtest.

Gartenhaus auf Parzelle errichten: Gesetzliche Bestimmungen beachten!

Du möchtest ein Gartenhaus auf deiner Parzelle errichten? Dann solltest du unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen beachten! Laut Gesetz darfst du pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer maximalen Grundfläche von 24 m² inklusive überdachtem Freisitz errichten. Wenn du ein größeres Gartenhaus haben möchtest, musst du vorher eine Baugenehmigung einholen. Zudem darf das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Bedenke also, dass du in deinem Gartenhaus nur für kurze Zeiten übernachten darfst!

Gartenhaus an Grundstücksgrenze bauen: Zustimmung der Nachbarn nötig?

Du fragst dich, ob du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? Grundsätzlich musst du die Vorgaben des Bebauungsplans bzw der jeweiligen Landesbauordnung erfüllen. Wenn du das schaffst, ist die Zustimmung deiner Nachbarn für den Bau eines Gartenhauses nicht nötig – selbst wenn es direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet wird. Trotzdem empfiehlt es sich, deine Nachbarn vorher in Kenntnis zu setzen und ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung zu äußern. Denn eine gute Zusammenarbeit ist für ein harmonisches Miteinander immer wichtig.

Hauskauf: Baupläne sichern & Gebäude überblicken

Du musst bei dem Hauskauf auf jeden Fall auf die relevanten Unterlagen achten. Dazu zählen vor allem die Baupläne. Solltest du diese bei der Übernahme nicht erhalten, kannst du immer noch zum zuständigen Bauamt gehen und sie dir gegen eine kleine Gebühr in Kopie ausdrucken lassen. Dies ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, um an die Unterlagen zu gelangen. So hast du einen guten Überblick über die Bausubstanz deines neuen Heims.

Schwarzbau ohne Genehmigung? Hier ist was Du wissen musst!

Du hast ein Schwarzbau ohne Genehmigung errichtet? Dann solltest Du wissen, dass es für solche Bauten keine Verjährungsfrist gibt! Auch wenn das Bauamt erst nach 10, 15 oder 25 Jahren feststellt, dass das Haus nicht genehmigt wurde und es im Grundbuch steht, ist das Bußgeld weiterhin fällig. Allerdings kann es unter Umständen einen Bestandschutz für Dein Haus geben. Dann muss es nicht mehr abgerissen werden. Trotzdem musst Du mit einem Bußgeld rechnen. Sei also gut vorbereitet und informiere Dich vorher über Deine Möglichkeiten.

Was du beim Schwarzbau beachten musst: Abriss, Duldung, Verwirkung

Bei einem Schwarzbau handelt es sich um eine unerlaubte, baurechtlich nicht genehmigte Bauvorhaben. Die Baubehörde kann einen Abriss anordnen, wenn sie die unerlaubte Bebauung feststellt. Ist der unerlaubte Bau allerdings schon längere Zeit bekannt und dennoch geduldet worden, verliert die Behörde schließlich das Recht, einen Abriss zu fordern. Ob eine solche Verwirkung eingetreten ist, lässt sich jedoch nicht einfach an einer bestimmten Frist festmachen. Vielmehr ist es abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Duldung, der Größe des Bauvorhabens oder auch den konkreten Umständen des Einzelfalls. Auf jeden Fall sollte man sich aber bei der Planung eines solchen Bauvorhabens nicht nur auf die bloße Duldung der Behörde verlassen.

Illegale Bauten entdecken – Rechtliche Rahmenbedingungen kennen

Die Entdeckung eines illegalen Baus erfolgt meist aufgrund von Zufällen. Oft haben Behörden davon Wind bekommen, wenn jemand auf der Straße vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Baubehörden selbst durch die Suche im Internet über den Online-Dienst Google Maps einen Schwarzbau entdecken. Dieser Service ermöglicht es ihnen, das Gebiet nach verdächtigen Bauten zu durchsuchen. Zwar können sie auf diese Weise nicht alle illegalen Bauten entdecken, jedoch erhöht diese Technik die Erfolgschancen bei der Suche. Gleichzeitig können Behörden sofort auf Bauvorhaben reagieren, die sich im Entstehen befinden.

Für Betroffene ist es wichtig, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren, um einer unnötigen Strafe vorzubeugen. Oft sind die Kosten für einen legalen Neubau oder Umbau günstiger, als die finanziellen Folgen einer Ermahnung oder einer hohen Geldbuße. Deshalb lohnt es sich, immer über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert zu sein.

Achtung: Bauen ohne Genehmigung kann teuer werden!

Du musst aufpassen, dass Du keinen Schwarzbau betreibst! Wenn Du ohne Baugenehmigung ein Bauwerk errichtest, kann das zu einer Straftat führen, die mit hohen Geldbußen geahndet wird. Je nach Größe und Umfang des Projekts können die zuständigen Bauämter Bußgelder bis zu 50000 Euro anordnen. Auch wenn Du die Bußgelder zahlst, kann es passieren, dass das Bauwerk trotzdem abgerissen werden muss. Also denke daran: Bauen ohne Genehmigung kann teuer werden! Setze Dich deshalb immer im Voraus mit den örtlichen Bauämtern in Verbindung, damit Du nicht in eine solche Situation gerätst.

Unbebautes vs. bebautes Grundstück: Was ist der Unterschied?

Du fragst dich, ob das Grundstück als unbebaut oder als bebautes Grundstück gilt? Ein unbebautes Grundstück ist eines, auf dem sich keine Gebäude befinden, die man benutzen kann. Dazu gehören auch Gartenlauben, selbst, wenn sie aus leichtem Material gebaut sind. Bei den Gebäuden handelt es sich um feste und dauerhafte Bauten, die entweder zu Wohnzwecken oder zur Einlagerung von Waren und Gütern verwendet werden.

Bestandsschutz für Gartenlauben und Gewächshäuser

Der Bestandsschutz ist eine Sonderregelung, die Gartenlauben und andere kleingärtnerische Nebenanlagen befristet schützt. Diese Regelung gilt nur für Bauwerke, die vor dem 31.10.1990 errichtet wurden. Welche Größe die Gartenlaube haben muss, damit sie von dieser Regelung profitiert, ist im § 3 Abs 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) geregelt. Hier steht, dass die Laube mindestens 24m² groß sein muss. Auch andere kleingärtnerische Nebenanlagen, wie beispielsweise ein Gewächshaus, können unter dem Bestandsschutz fallen, wenn sie vor dem 31.10.1990 errichtet wurden. Wenn du also eine Gartenlaube oder ein Gewächshaus vor diesem Datum gebaut hast, kannst du dich über den Bestandsschutz freuen.

Fazit

Ohne eine Baugenehmigung darfst du in der Regel nur kleinere Bauvorhaben ausführen. Zum Beispiel kleinere Renovierungsarbeiten in deinem Haus, eine neue Hecke, ein Gartenhaus oder einen Carport. Alles, was größer ist, solltest du immer erst genehmigt haben, bevor du anfängst zu bauen.

Fazit: Alles in allem ist es also wichtig, dass du dich vor dem Bauen an die Regeln hältst und dir eine Baugenehmigung einholst, wenn du etwas bauen möchtest, was dazu verpflichtet. So kannst du sicherstellen, dass du keine Probleme bekommst und dein Bauvorhaben erfolgreich verläuft.

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