Wie groß darf ich meine Garage ohne Baugenehmigung bauen? Wichtiger Ratgeber für Hobby-Heimwerker!

Garage ohne Baugenehmigung bauen: Größe- und Abstandsregeln

Hallo zusammen!
Du hast gerade ein neues Haus gekauft und fragst dich, wie groß du deine Garage ohne Baugenehmigung bauen darfst? Keine Sorge, das erklären wir dir heute. In diesem Artikel gehen wir auf die rechtlichen Vorgaben ein und geben dir ein paar Tipps, wie du sicherstellst, dass du auf der legalen Seite bleibst. Also, lass uns loslegen!

Das kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst. In manchen Bundesländern darfst du ohne Baugenehmigung eine Garage bis zu einer Größe von 10 m² bauen. In anderen Bundesländern kann die Größe jedoch variieren. Am besten informierst du dich bei deiner Gemeinde, welche Regeln gelten.

Bauen eines Gartenhauses: Vorschriften beachten!

Du willst ein Gartenhaus bauen? Das ist super! Aber du solltest vorher die entsprechenden Vorschriften beachten. Regeln, die du beachten musst, findest du im Bundeskleingartengesetz. Im Allgemeinen musst du keine Genehmigung einholen, wenn die Grundfläche deines Gartenhauses nicht mehr als 24 Quadratmeter beträgt. Aber achte auf die lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde, denn die können sich von denen des Bundes unterscheiden. So können beispielsweise die Abstände zu anderen Gebäuden oder der Einbau von Fenstern und Türen unterschiedlich geregelt sein. Informiere dich am besten bei der zuständigen Stelle, bevor du dich an den Bau deines Gartenhauses machst!

Bauen ohne Genehmigung: Grenzbebauung beachten

Du kannst auf deinem Grundstück nahe an der Grenze eine Garage oder einen Schuppen bauen, ohne dafür eine Genehmigung zu brauchen. Aber es gibt dabei einiges zu beachten: Die Wandhöhe darf maximal 3 Meter hoch sein und die einzelnen Seiten dürfen nicht länger als 9 Meter sein. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du aber vorher unbedingt in Erfahrung bringen, ob es in deiner Region weitere Bestimmungen gibt. Denn einige Gemeinden haben zusätzliche Richtlinien zur Grenzbebauung.

Bau Dir eine Garage an Deinem Grundstück: Abstandsregeln Beachten!

Du hast vor, eine Garage an deinem Grundstück zu bauen? Super Idee! Dann kannst du dich freuen, denn Garagen haben im Baurecht eine privilegierte Position. Anders als alle anderen Gebäude darfst du sie nämlich bis an die Grundstücksgrenze bauen. Alle anderen Bauwerke sind dagegen verpflichtet, einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze einzuhalten. So sparst du nicht nur Platz, sondern auch bauen und wohnen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn du noch mehr über die verschiedenen Abstände zwischen Gebäuden erfahren möchtest, kannst du dich gerne an deinen zuständigen Bauamt wenden.

Fertiggarage: Dauerhafte Lösung für dein Auto!

Du hast noch nicht das perfekte Zuhause für dein Auto gefunden? Dann ist die Fertiggarage die perfekte Lösung für dich! Sie besteht üblicherweise aus Holz, Stahl oder Beton und sieht dabei auch noch hochwertig aus. Doch sie verlangt dir auch einiges ab: Ein regelmäßiger Anstrich ist notwendig, um die Garage dauerhaft zu erhalten. Das atmungsaktive Holz sorgt dafür, dass die Luftfeuchtigkeit im Gleichgewicht bleibt und Roststellen an deinem Auto ausbleiben. Also, wenn du ein geeignetes Zuhause für dein Auto suchst, dann schau dir die Fertiggarage unbedingt an!

 Garage ohne Baugenehmigung: Größenbeschränkungen beachten

Garagen-Dach-Terrasse errichten: Genehmigung einholen!

Du wolltest deinen Autoabstellplatz in eine Dachterrasse verwandeln? Dann musst du vorher eine Genehmigung einholen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Denn beim Bauen einer Terrasse auf dem Garagen-Dach handelt es sich rechtlich gesehen um eine Nutzungsänderung. Daher muss eine solche Veränderung immer bewilligt werden. Es ist wichtig, dass du alle notwendigen Genehmigungen einholst, bevor du mit dem Bauen beginnst. Denn ansonsten kann es zu Problemen mit deinem Nachbarn oder gar mit dem Gesetz kommen. Informiere dich deshalb am besten vorher in deiner Gemeinde über die erforderlichen Schritte.

Gartenhaus bauen: Zustimmung Nachbarn notwendig?

Du fragst Dich, ob Du für den Bau eines Gartenhauses die Zustimmung Deiner Nachbarn benötigst, wenn es direkt an der Grundstücksgrenze stehen soll? Grundsätzlich musst Du bei jeder Form der Grenzbebauung die Vorgaben des Bebauungsplans bzw der jeweiligen Landesbauordnung beachten. Solange diese eingehalten werden, ist die Zustimmung der Nachbarn nicht notwendig. Lediglich das Einvernehmen der Nachbarn ist bei derartigen Bauvorhaben wünschenswert, um Konflikte und Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Ist mein Grundstück bebaut oder unbebaut?

Du fragst dich, ob das Grundstück, auf dem du stehst, als unbebautes oder sonstiges bebautes Grundstück gilt? Um herauszufinden, ob es sich bei deinem Grundstück um ein unbebautes Grundstück handelt, musst du zunächst prüfen, ob sich darauf Gebäude befinden, die benutzbar sind. Eine Gartenlaube, die in Leichtbauweise errichtet wurde, stellt dabei bewertungsrechtlich ein benutzbares Gebäude dar – auch wenn sich kein Gebäude auf dem Grundstück befindet, das als Wohnhaus oder ein anderes Gebäude gilt. Auch Schuppen, Garagen oder andere Gebäude, die für den normalen Gebrauch vorgesehen sind, gelten als benutzbare Gebäude und machen das Grundstück somit zu einem bebauten Grundstück. Prüfe also, ob sich auf deinem Grundstück solche Gebäude befinden, bevor du entscheidest, ob es als unbebautes oder bebautes Grundstück gilt.

Konsequenzen beim Bau ohne Genehmigung: § 11 der Verordnung

Du hast vielleicht schon mal von sogenannten Schwarzbauten gehört? Dies sind illegale Bauten, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Meist handelt es sich dabei um kleinere Bauten wie ein Schuppen oder ein Häuschen, aber auch größere Bauten wie ein Wohnhaus können unter Umständen dazu gehören. Doch wie sieht es mit den Konsequenzen aus, wenn man ohne Genehmigung baut?

Der § 11 der Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 regelt, dass nach Ablauf einer Verjährungsfrist ein Abriss nicht mehr verfügt werden kann. Allerdings können dem Bauherren auch Ordnungsstrafen auferlegt werden. Wird beispielsweise ein Gebäude ohne ordnungsgemäße Genehmigung errichtet, kann der Bauherr mit einer Geldstrafe rechnen. Meist wird diese aber nur dann verhängt, wenn auch ein Schaden für die Allgemeinheit entstanden ist. Zudem kann die örtliche Bauaufsicht auch einen Abriss des Gebäudes verlangen. In manchen Fällen ist es aber auch möglich, dass der Bauherr eine nachträgliche Genehmigung erhält und das Gebäude stehen bleibt.

Parken & Lagerung: Garage zur Aufbewahrung von Autos & Alltagsgegenständen

Garage ist kein Abstellraum! Die meisten Menschen nutzen ihre Garage, um ihr Auto zu parken. Doch man kann sie auch als Lagerraum nutzen, um dort Gegenstände zu verstauen, die man für den Alltag braucht. Dazu gehören etwa Reifen, Kindersitze, eine Dachbox oder Werkzeug. Aber auch ein Motorrad kannst Du in Deiner Garage unterbringen, solange es das Parken von Autos nicht be- oder verhindert. Allerdings solltest Du beachten, dass Vermieter von Garagen Dir das Abstellen von Fahrrädern dort unter Umständen verbieten können.

Geräteschuppen bauen: Vorschriften & Abstände beachten

Es ist wichtig, dass man sich beim Bau eines Geräteschuppens an die Vorschriften der Bauordnung und Grenzbebauung hält. Mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern kannst Du ohne Baugenehmigung einen einstöckigen Geräteschuppen errichten. Du musst aber darauf achten, dass du die erforderlichen Abstände einhältst, die in der Bauordnung vorgeschrieben sind. Ebenfalls musst Du auf die Brandschutzauflagen achten, die für einen Geräteschuppen gelten. Ob Du ein Flachdach oder ein Satteldach wählst, ist Dir überlassen. Auch bei der Wahl der Materialien kannst Du zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen.

 Größe der Garage ohne Baugenehmigung

Garage an Grundstücksgrenze bauen? Regeln & Genehmigungen

Du möchtest eine Garage an deine Grundstücksgrenze bauen? Dann solltest du wissen, dass es in vielen Fällen genehmigungsfrei ist, eine Garage ohne Abstand an die Grenze zu bauen. Die Wandlänge der Garage darf hierbei entlang einer Grundstücksgrenze 9 m betragen, insgesamt dürfen maximal 15 m der Grundstücksgrenze bebaut werden. Wichtig ist jedoch, dass du vorher beim zuständigen Bauamt nachfragst, ob du in deinem Fall die Bauvorschriften einhalten musst. So kannst du sichergehen, dass du keine Strafen oder Unannehmlichkeiten bekommst.

Einzelgarage kaufen: Maße, Stauraum, Höhe beachten

Du überlegst dir gerade, dir eine Einzelgarage zuzulegen? Dann solltest du die Maße im Blick behalten: 3 x 6 Meter sind die üblichen Abmessungen, wobei die Breite der Außenabmessung mindestens 2,5 Meter betragen sollte. Neben dem Stellplatz für dein Auto kannst du beim Kauf auch noch zusätzlichen Stauraum einplanen. Dabei sind Breiten zwischen 2,5 und 4 Meter möglich. So hast du nicht nur einen Platz für dein Auto, sondern auch noch genug Platz für Gartengeräte, Fahrräder oder andere Utensilien. Beachte aber, dass die Höhe der Garage aufgrund der niedrigen Giebelhöhe nicht über 2,50 Meter hinausgehen sollte.

Kleingaragen nach Garagenverordnung bauen: Abstände, Feuerschutz, Bauvorschriften

Kleingaragen müssen nach der Garagenverordnung gebaut sein. Laut der Verordnung muss ein Stellplatz mindestens 5,0 Meter lang und 2,30 Meter breit sein. Außerdem sind an jeder Seitenwand 10 cm Breite zuzuschlagen. Wände und Decken von Kleingaragen dürfen ohne Feuerwiderstand gebaut werden.

Allerdings ist es ratsam, eine Feuerschutzwand zu bauen, um den Schutz zu erhöhen. Außerdem müssen die Garagen auch den baulichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören beispielsweise das Einhalten der Abstände zu Nachbarbebauung und die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften. So kannst du sichergehen, dass du alle gesetzlichen Vorschriften einhältst und deine Garage auch auf lange Sicht sicher ist.

Bauen im Außenbereich ohne Nachbarzustimmung: Grenzabstände beachten

Du musst bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nicht immer die Zustimmung deiner Nachbarn einholen. Allerdings gilt das nur, wenn du innerhalb des Grenzbereichs zu deren Grundstück bauen kannst und die vorgeschriebenen Grenzabstände einhältst. Ob das Nachbargrundstück aktuell bebaut ist oder nicht, ist dabei nicht wichtig; es kann ja sein, dass es später einmal bebaut wird. Daher solltest du bei der Planung auf jeden Fall auf die Einhaltung der Grenzabstände achten.

Schwarzbauten: Was sind sie und wie werden sie entdeckt?

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass es in manchen Gebieten so genannte Schwarzbauten gibt. Aber was genau ist das eigentlich? Schwarzbauten sind Gebäude, die ohne Genehmigung errichtet wurden, sodass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Oft handelt es sich um Häuser, die illegal in ländlichen Gegenden errichtet wurden, aber auch in Städten sind sie ein Problem.

Behörden erfahren meist erst durch Zufall davon, wenn jemand daran vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Aber auch die Natur kann durch die illegalen Bauten Schaden nehmen, wenn zum Beispiel Wildwechsel durch den Bau gestört wird.

Immer häufiger wird auch von den Baubehörden selbst ein Schwarzbau durch die Suche im Internet über den Online-Dienst Google Maps entdeckt. Dieser Dienst macht es möglich, dass man auf einer Karte verschiedene Orte finden und vergleichen kann. Dadurch sind Veränderungen, wie zum Beispiel Schwarzbauten, schneller erkennbar.

Doch auch wenn die Behörden einen Schwarzbau entdecken, ist es gar nicht so einfach, ihn wieder rückgängig zu machen. Manchmal sind die illegalen Gebäude schon so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr abgerissen werden können. In diesen Fällen muss der Besitzer eine Baugenehmigung beantragen, um das Gebäude wieder in den rechtlichen Rahmen zu bringen.

Vermeide Schwarzbau: Risiken und Folgen

Du musst dich davor hüten, ein Schwarzbau zu errichten! Wenn du ohne Genehmigung bauen willst, kann das teuer werden, denn es gibt keine Verjährungsfrist. Auch wenn das Bauamt erst nach zehn oder 25 Jahren herausfindet, dass du ohne entsprechende Baugenehmigung gebaut hast, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings kann es sein, dass das Haus unter bestimmten Umständen einen Bestandschutz erhält und eine Abrissverfügung nicht mehr erfolgen kann. Auch wenn es in Ausnahmefällen so sein kann, dass du mit dem Bauen davonkommst, solltest du das Risiko nicht eingehen und erst einmal alles regelkonform erledigen.

Gartenhäuschen: Grundsteuer B bei überdachter Fläche >24m²

Bei einem Gartenhäuschen mit einer überdachten Fläche von über 24 Quadratmetern handelt es sich nach der gesetzlichen Definition um ein Wohngrundstück. Diese fallen dann in die Kategorie der Grundsteuer B. Dabei müssen auch Anbauten und Schuppen, die sich weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt befinden, berücksichtigt werden. Wenn Du also ein Gartenhäuschen hast, achte bitte darauf, dass die überdachte Fläche nicht größer als 24 Quadratmeter ist. Ansonsten kann es sein, dass Du mehr Grundsteuer bezahlen musst.

Garage auf Deinem Grundstück: Auswirkungen auf Grundsteuer & Steuern

Wenn Du eine Garage auf Deinem Grundstück hast, kann sich das auf Deine Grundsteuer auswirken. Im Bundesmodell wird pauschal eine monatliche Nettokaltmiete von 35 € pro Garagenstellplatz angesetzt. Dadurch wird sich der Rohertrag Deines Grundstücks erhöhen und somit auch Deine Grundsteuer. Wichtig zu wissen ist dabei, dass sich eine Garage auch positiv auf den Verkehrswert Deiner Immobilie auswirkt. Es ist daher eine Investition, die sich auf lange Sicht lohnen kann. Außerdem kannst Du die Kosten für die Garage in Deine Steuererklärung eintragen. Dies kann Dir eine Ersparnis bei Deinen Steuern bringen.

Gesetzliche Vorgaben für die Errichtung einer Garage

Du möchtest eine Garage an deiner Grundstücksgrenze errichten? Dann solltest du die gesetzlichen Vorgaben beachten. Zum einen darf die Garagenwand nicht länger als 9 m sein. Wenn die Garage an mehrere Grundstücke angrenzt, darf die Summe aller bebauten Grundstücksgrenzen 15 m nicht überschreiten. Außerdem ist die mittlere Wandhöhe auf 3 m begrenzt. Damit du immer auf der sicheren Seite bist, solltest du dich vorher über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Garage an Grundstücksgrenze bauen – MBO-Vorschriften beachten

Du hast vor, dir eine Garage zu bauen? Kein Problem! Laut der bundesweit gültigen Musterbauordnung (MBO) sind Garagen im Gegensatz zu den meisten anderen Gebäuden direkt an der Grundstücksgrenze errichtbar. Es gibt jedoch eine Bedingung, die eingehalten werden muss: Die mittlere Wandhöhe darf 3 Meter nicht überschreiten und die Gesamtlänge an jeder Grundstücksgrenze darf 9 Meter nicht überschreiten. Beachte jedoch, dass sich die Bauvorschriften je nach Bundesland unterscheiden können. Informiere dich deshalb vor dem Bauen bei der zuständigen Behörde, ob es noch andere Auflagen gibt.

Zusammenfassung

Hallo! Leider ist es so, dass du für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung benötigst, egal wie groß sie ist. Das solltest du also immer im Hinterkopf behalten. Der Grund dafür ist, dass du sicherstellen musst, dass der Bau der Garage den vorgeschriebenen Vorschriften und Regeln entspricht. Es kann sein, dass deine Gemeinde bestimmte Abmessungen vorgibt, die du einhalten musst. Deshalb solltest du immer vorher die jeweilige Gemeinde kontaktieren, um die notwendigen Informationen zu erhalten.

Fazit: Es ist wichtig, dass du dich an die Vorschriften hältst, wenn du eine Garage ohne Baugenehmigung bauen möchtest. Denn wenn du sie zu groß bauen würdest, könnte es zu Problemen mit der Stadtverwaltung kommen. Informiere dich daher genau über die geltenden Vorschriften, bevor du mit dem Bau beginnst.

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