Wie groß darfst du ohne Baugenehmigung bauen? Finde es jetzt heraus!

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Du hast vor, etwas im Garten zu bauen und fragst dich, wie groß du dabei ohne Baugenehmigung bauen darfst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick darüber, welche Regeln für das Bauen ohne Baugenehmigung vereinbart sind. Lass uns mal schauen, was du alles beachten musst!

Das kommt darauf an, wo du bauen möchtest. In der Regel kannst du ohne Baugenehmigung bis zu einer bestimmten Größe bauen. Wenn du zum Beispiel ein Gartenhäuschen errichten möchtest, musst du beachten, dass es das Grundstück nicht mehr als 10 % bedecken darf und nicht höher als 4 Meter sein darf. Wenn du eine größere Konstruktion errichten möchtest, musst du eine Baugenehmigung beantragen.

Gebäude Größe berechnen: Höhe einfach mit einbeziehen

Die Größe eines Gebäudes wird in Kubikmetern berechnet. Ein 10 Kubikmeter großes Haus kann zum Beispiel eine Fläche von 5 x 2 Metern plus eine Höhe von 1 Meter haben. Wenn Du die Höhe erhöhst, erhöht sich auch die Größe. Mit einer Höhe von 2 Metern würdest Du bereits 20 Kubikmeter erreichen und mit einer Höhe von 3 Metern sogar 30 Kubikmeter. Es ist also wichtig, dass Du die Höhe beim Berechnen der Größe des Gebäudes mit einbeziehst.

Grundstück bebauen: Voraussetzungen, Nachbarschutz & mehr

Möchtest du dein Grundstück bebauen? Dann solltest du vorab die Voraussetzungen überprüfen, damit du nicht in eine Abmahnung oder eine Strafzahlung läufst. Es ist wichtig, dass das Grundstück entweder innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegt oder in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“. Außerdem musst du den Nachbarschutz beachten. Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Regelung, die den Umgang mit deinem Nachbarn regelt. Diese Regelungen sind in den meisten Bundesländern ähnlich, aber es kann auch zwischen den Bundesländern Unterschiede geben. Sei daher auf der sicheren Seite und informiere dich vorher, bevor du dein Bauvorhaben beginnst. Es lohnt sich!

Errichte einen Geräteschuppen bis 10qm ohne Baugenehmigung

Grundsätzlich ist es so: Wenn Du die Vorschriften der Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle notwendigen Abstände beachtest, kannst Du einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern ohne eine Baugenehmigung errichten. Aufgrund der strengen Auflagen ist es allerdings wichtig, genau zu prüfen, ob es sich bei Deinem Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt. Denn in einigen Fällen muss ein Baugenehmigungsantrag gestellt werden. Außerdem solltest Du beim Bau des Geräteschuppens darauf achten, dass Du alle baurechtlichen Vorschriften einhältst. So kannst Du sicher sein, dass Du nicht gegen die Gesetze verstößt.

Gartenhaus in Kleingartenanlage: Bundeskleingartengesetz beachten

Du willst ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage bauen? Dann musst du dich an das Bundeskleingartengesetz halten. Laut diesem Gesetz ist nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz auf einer Parzelle erlaubt. Solltest du ein größeres Gebäude bauen wollen, musst du eine Baugenehmigung beantragen. Dabei solltest du bedenken, dass die Genehmigungsbehörden in der Regel auch Auflagen machen, die du erfüllen musst.

Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen? Erfahren Sie mehr im Blog.

Gartenhaus 3535-40: Modernes Design & Robustes Material

Unser Gartenhaus 3535-40 ist ein echtes Highlight für jeden Garten. Mit einer Grundfläche von 3,50 x 3,50 Metern bietet es ausreichend Platz, um verschiedene Gegenstände und Möbelstücke zu verstauen. Es wurde von Kranenberg entworfen und bietet ein modernes Design.

Das Gartenhaus 3535-40 ist das perfekte Zubehör für jeden Garten. Es ist aus robusten und langlebigen Materialien gefertigt und bietet einen unschlagbaren Schutz vor Wind und Wetter. Es sorgt für eine angenehme Atmosphäre und ist eine ideale Ergänzung zu jedem Garten. Darüber hinaus ist es leicht aufzubauen und bietet eine einfache und schnelle Montage. So kannst Du es in kurzer Zeit aufstellen und es in Deinem Garten genießen.

Gartenhaus 3m x 4m: Viel Platz für deine Oase

In der Regel sollte ein Gartenhaus nicht größer als 3 m sein. Wenn du jedoch ein Gartenhaus von 3 m x 4 m und einer Höhe von 2,50 m hast, erreichst du schon ein Volumen von 30 Kubikmetern. Dies ist eine ziemlich große Größe für ein Gartenhaus und man kann hier viel machen. Es ermöglicht dir, viele Dinge in deinem Gartenhaus zu lagern und es lässt dir viel Platz, um deine eigene kleine Oase in deinem Garten zu schaffen. Es kann als Werkstatt, Lager oder sogar als Gästehaus genutzt werden.

Schwarzbau: Wann verliert die Baubehörde das Recht zum Abriss?

Es kommt also darauf an, wie lange die Baubehörde wissentlich einen Schwarzbau geduldet hat. Generell gilt aber: Je länger ein Schwarzbau existiert, desto schwieriger ist es für die Baubehörde, einen Abriss zu fordern. Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Behörde ihr Recht zur Forderung eines Abrisses verliert, wenn sie die Bausünde zu lange unbeachtet lässt. Doch wie lange ist „zu lange“? Darüber gibt es keine festen Fristen. Wenn die Behörde jedoch nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagiert, ist es ihr nicht mehr erlaubt, den Abriss des Schwarzbaus zu fordern. Weiterhin muss die Behörde auch darauf achten, dass sie denjenigen, der den Schwarzbau errichtet hat, nicht in seinen Rechten verletzt.

Schwarzbauten ohne Verjährungsfrist: Risiken & Bestandschutz

Du hast ein Haus ohne Genehmigung gebaut? Dann musst du wissen, dass es für Schwarzbauten keine Verjährungsfrist gibt. Sogar wenn das Bauamt erst nach 10, 15 oder 25 Jahren bemerkt, dass du ohne Genehmigung gebaut hast und das Gebäude im Grundbuch steht, kann es noch ein Bußgeld geben. Es ist jedoch möglich, dass dein Haus unter bestimmten Umständen einen Bestandschutz hat und somit der Abriss nicht mehr verlangt werden muss. Allerdings solltest du dir genau überlegen, ob du ein Haus ohne Genehmigung bauen möchtest, denn es kann schlimme Konsequenzen haben.

Was ist ein Schwarzbau? Wie wird er entdeckt?

Du hast vielleicht schon einmal etwas von einem Schwarzbau gehört. Aber was ist das eigentlich? Schwarzbauten sind Gebäude, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Diese Gebäude werden errichtet, um Kosten zu sparen, und sie können alles sein, von Häusern und Lagerhallen bis hin zu Hotels und Bürogebäuden. Wenn sie entdeckt werden, können die Kosten für die Rückbauarbeiten sowie die Strafen erheblich sein. Aber wie wird ein Schwarzbau eigentlich entdeckt?

In der Regel erfahren Behörden meist erst durch Zufall davon, wenn zum Beispiel jemand vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Aber auch das Internet kann hier eine Hilfe sein: Immer häufiger wird von den Baubehörden selbst ein Schwarzbau durch die Suche im Internet über den Online-Dienst Google Maps entdeckt. Dabei werden Satellitenaufnahmen und andere Fotos aus dem Internet auf mögliche Bauwerke untersucht. Auch Kartensoftware kann helfen, verdächtige Bauwerke zu erkennen.

Wenn du also verdächtige Gebäude in deiner Nähe siehst, wäre es klug, dich darüber zu informieren, ob sie eine Genehmigung haben. Wer weiß, vielleicht kannst du damit sogar eine finanzielle Entschädigung bekommen!

Terrassenüberdachung: Bauantrag beim Bauamt stellen

Willst Du Dir eine Terrassenüberdachung zulegen, musst Du meist einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen. In vielen Fällen handelt es sich dabei um eine Anbaumaßnahme an einem bestehenden Objekt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine freistehende Terrassenüberdachung aufzustellen. Auch hierfür ist ein Bauantrag beim Bauamt erforderlich. Es ist wichtig, dass Du Dich im Vorfeld über die notwendigen Voraussetzungen und Auflagen informierst. So stellst Du sicher, dass Du die richtige Überdachung aussuchst und einwandfrei einbaust. Denn nur so kannst Du von Deiner Terrassenüberdachung lange Freude haben.

 baugenehmigungsfrei bauen - Größenbeschränkungen

Terrasse bis zu 30 qm ohne Baugenehmigung in BW

In Baden-Württemberg kannst Du Deine Terrasse bis zu 30 Quadratmeter ohne eine Baugenehmigung überdachen. Das ist laut der Liste verfahrensfreier Bauvorhaben auf dem Service-Portal des Landes im Dezember 2020 möglich. Bauvorhaben, die unter 30 Quadratmeter liegen, können also ohne Genehmigung durchgeführt werden. Es lohnt sich also, vor dem Bauen genau zu überprüfen, ob die Größe der zu erstellenden Terrasse diese Vorgaben erfüllt.

Terrassenüberdachung bauen in Hamburg: Regeln & Genehmigung

In Hamburg kannst Du eine Terrassenüberdachung bauen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Überdachung eine maximale Fläche von 30 Quadratmetern und eine maximale Tiefe von drei Metern nicht überschreitet. Außerdem muss der Abstand zu Nachbargrundstücken mindestens 2,5 Meter betragen. Solltest Du größere Dimensionen wünschen, benötigst Du eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Achte außerdem darauf, dass die Überdachung nicht zu nah an einem Baum steht, da dies den Wurzeln schaden kann.

Gartenhäuser: Auswahl, Bauformen & Größen erkunden

Du hast noch nicht das perfekte Gartenhaus gefunden? Kein Problem, denn es gibt eine große Auswahl an unterschiedlichen Gartenhäusern. Aber was genau ist ein Gartenhaus eigentlich? Grundsätzlich ist es ein kleines, eigenständiges Gebäude, das im Garten eines Wohnhauses steht, aber nicht dauerhaft als Wohnraum genutzt wird. Je nach Größe des Gartenhauses muss man sich eventuell eine Baugenehmigung besorgen. Aber in der Regel ist es so, dass kleinere Gartenhäuser ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Die Bauformen der Gartenhäuser sind sehr vielfältig: Es gibt sie in Holz, Metall oder auch Kunststoff. Auch in Bezug auf die Größe gibt es viele Möglichkeiten. Suche Dir das passende Gartenhaus aus und gestalte Deinen Garten so, wie Du es Dir wünschst!

Grundflächenzahl (GRZ): Was bedeutet sie & wie wird sie angewendet?

Du hast vielleicht schon einmal von der Grundflächenzahl (GRZ) gehört, aber weißt nicht genau, was sie bedeutet? Dann möchten wir Dir hier eine kurze Erklärung geben. Die GRZ ist eine Art Richtwert, der vorgibt, wie viel Prozent des Grundstücks maximal bebaut werden dürfen. Beispielsweise gibt es in manchen Gegenden eine GRZ von 0,2. Dies bedeutet, dass auf einem Grundstück von 1000 Quadratmetern maximal 200 Quadratmeter bebaut werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass die Gebäude zu dicht aneinander gebaut werden und zu viel Grünflächen vernichtet werden. Grundstückseigentümer müssen daher bei einer Bauplanung auf die GRZ achten, um sicherzustellen, dass die Bauvorschriften eingehalten werden.

Grundflächenzahl: Wie viel Grundstück darf bebauen werden?

Kennst du schon die Grundflächenzahl? Sie gibt an, wie viel des Grundstücks du bebauen darfst. Meist liegt sie bei 0,3 oder 0,4 und lässt sich ganz einfach in Prozent umrechnen. Wenn der Wert bei 0,4 liegt, dann darfst du also 40 Prozent des Grundes bebauen. Dieser Wert wird meist von den Bauvorschriften vorgegeben. In manchen Fällen kannst du aber auch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, sodass du mehr Fläche bebauen darfst.

Beispiele für bebaute und unbebaute Grundstücke

Hast Du ein Grundstück erworben, das Du als unbebaut oder bebaut einstufen möchtest? Die Einstufung als unbebautes oder bebautes Grundstück ist wichtig, da es Auswirkungen auf den Steuern und die Bauvorschriften hat. Während unbebaute Grundstücke keine Gebäude aufweisen, werden bebaute Grundstücke als solche bezeichnet, auf denen sich Gebäude befinden. Hierbei ist zu beachten, dass selbst eine Gartenlaube als benutzbares Gebäude gilt. Einzelne Elemente wie ein Geräteschuppen oder ein Pflanzbecken an sich sind keine benutzbaren Gebäude und stellen somit keine Auswirkungen auf die Einstufung des Grundstücks dar. Es kann also sein, dass Du ein bebautes Grundstück erworben hast, auf dem sich nur ein Geräteschuppen befindet.

Grundstück kaufen: Einhalten der Bebauungsfrist wichtig

Wenn Du ein Grundstück erwirbst, ist es wichtig, auf die Kaufvertragsbedingungen zu achten. Normalerweise steht dort, wie lange das Grundstück unbebaut bleiben darf. Meistens ist es eine Frist von drei Jahren, aber manchmal kann sie auch länger sein. Wenn Du ein Grundstück von einer Gemeinde kaufst, ist es besonders wichtig, dass Du die Bebauungsfrist einhältst. Wenn Du dein Grundstück nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bebaust, kann die Gemeinde es Dir wieder wegnehmen. Also achte darauf, dass Du die Frist einhältst, wenn Du Dein Grundstück nicht verlieren möchtest!

So berechnest Du die Größe Deiner Wohnfläche

Du fragst Dich, welche Räume in Deine Wohnfläche einfließen? Die Antwort ist klar: Terrassen, Loggien und Balkone gehören ausdrücklich mit dazu. Auch Wintergärten und Schwimmbäder werden als Wohnfläche gewertet. Doch auch Räume, die sich außerhalb der Wohnung befinden, wie Keller, Waschküche oder Heizungsraum, werden bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt. Um eine genaue Berechnung zu erhalten, solltest Du daher auch diese Räume in Deine Wohnfläche einbeziehen.

Baupläne beantragen: So erhältst Du sie vom Bauamt

Du hast eine Immobilie gekauft und musst jetzt die Baupläne bei einem zuständigen Bauamt beantragen? Kein Problem! Grundsätzlich ist es die Pflicht des Eigentümers, alle relevanten Unterlagen wie Baupläne aufzubewahren. Sollten die Baupläne bei deinem Hauskauf also nicht dabei gewesen sein, kannst du zum zuständigen Bauamt gehen und dort nachfragen. Dort kann man die Baupläne gegen eine kleine Gebühr in Kopie ausdrucken lassen. Beachte jedoch, dass du für die Beantragung der Unterlagen eine gültige Eigentümerlegitimation vorzeigen musst.

Gartenhaus an Grundstücksgrenze: Brauchst du Nachbarn-Zustimmung?

Du fragst dich, ob du bei einem Gartenhaus, das direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? Grundsätzlich musst du dich an die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans und der Landesbauordnung halten. Solange diese erfüllt werden, ist die Zustimmung deiner Nachbarn nicht nötig. Es kann jedoch sein, dass die Kommune eine Baugenehmigung verlangt. Deshalb ist es ratsam, vor dem Bau der Gartenlaube die Behörden zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass alles nach den Vorschriften errichtet wird.

Fazit

Die Größe des Baus ohne Baugenehmigung hängt davon ab, wo du lebst. In vielen Gebieten kannst du ein Gebäude ohne Baugenehmigung bauen, solange es nicht größer als zehn Quadratmeter ist und höchstens zwei Stockwerke hat. Wenn du jedoch in einer Gegend wohnst, in der besondere Regeln gelten, solltest du dich an deine örtliche Bauaufsichtsbehörde wenden, um sicherzustellen, dass du alle Vorschriften einhältst.

Fazit: Du kannst ohne Baugenehmigung nur kleinere Bauarbeiten durchführen, die nicht den lokalen Richtlinien widersprechen. Vergewissere Dich also vorher, dass Dein Vorhaben den Anforderungen entspricht, um Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde zu vermeiden.

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