Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen in Bayern? Finde es jetzt heraus!

Baugenehmigung Bayern Größenbeschränkungen

Hey! Willst du wissen, wie groß du in Bayern ohne Baugenehmigung bauen darfst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln du beachten musst und was du beim Bauen ohne Baugenehmigung beachten musst. Also, lass uns anfangen!

In Bayern kannst du ohne Baugenehmigung ein Gebäude bauen, das maximal 400 Quadratmeter groß ist. Wenn du größer bauen möchtest, dann musst du eine Baugenehmigung beantragen.

Bauen ohne Genehmigung in Bayern und Brandenburg möglich?

In Bayern und Brandenburg kannst Du normalerweise Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmetern ohne Genehmigung bauen, wenn sie sich in einer Ortschaft oder einer anderen bebauten Fläche befindet. Allerdings ist dies ausgeschlossen, wenn die Bauvorhaben auf einem Außenbereich stattfinden. In beiden Bundesländern gelten diese Vorschriften, sodass Du bei Deinem Bauprojekt einzuhalten hast.

Bauen eines Carports in Bayern: Genehmigung nötig?

Du willst einen Carport in Bayern bauen? Kein Problem. Du musst keine Baugenehmigung beantragen, wenn dein Carport höchstens 50 m² groß ist und nicht näher als 3 Meter an der Grundstücksgrenze steht. Ist die Größe des Carports größer oder steht er näher an der Grundstücksgrenze, benötigst du eine Baugenehmigung. Außerdem darf der Carport dann nicht länger als 9 m und die mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m sein. Also informiere dich am besten bei deiner Gemeinde, was genau du beachten musst. Auch wenn eine Baugenehmigung notwendig ist, kannst du den Carport ohne Probleme bauen.

Carport: Grundfläche, Abstandsfläche und Höhe beachten!

Du möchtest ein Carport auf deinem Grundstück aufstellen, aber du fragst dich, wie viel Platz du dafür benötigst? Grundsätzlich darf die Grundfläche für das Carport nicht größer als 50 qm2 sein. Wenn das Grundstück eine Fläche von maximal 50 m² hat, ist keine Abstandsfläche notwendig. Beachte aber, dass die maximale Höhe des Carports bei 3m liegen darf, auch bei Spitzdächern. Wenn du mehr Freiraum benötigst, solltest du die Erlaubnis einholen, dass du auf eine bestimmte Fläche mehr als 3m errichten darfst. Es gibt viele verschiedene Designs, Materialien und Größen, die du auswählen kannst, um dein Carport zu gestalten. Achte aber darauf, dass du alle notwendigen Genehmigungen einholst, bevor du mit dem Bauen beginnst.

Gartenhaus bauen: Vorgaben des Bebauungsplans beachten

Du hast vor, in deinem Garten ein Gartenhaus zu bauen? Wenn es sich direkt an der Grundstücksgrenze befinden soll, ist es wichtig, dass du die Vorgaben des Bebauungsplans bzw der jeweiligen Landesbauordnung einhältst. Denn dann ist die Zustimmung deiner Nachbarn nicht notwendig. Du kannst also guten Gewissens loslegen und dein Gartenhaus bauen. Allerdings solltest du immer im Blick haben, dass du auch die Nachbarschaft nicht belästigst und du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst.

Baugenehmigungspflichtige Größen in Bayern

Errichten von Geräteschuppen: Bauordnung & Auflagen beachten

Wenn du einen Geräteschuppen errichten möchtest, musst du einige Dinge beachten. Grundsätzlich solltest du dich an die Vorschriften der Bauordnung, der Grenzbebauung und allen erforderlichen Abständen halten. Dadurch kannst du einen einstöckigen Schuppen mit einer Grundfläche von maximal 10 Quadratmetern errichten, ohne dass du eine Baugenehmigung einholen musst. Geräteschuppen unterliegen jedoch weiteren Auflagen, beispielsweise einer Mindestgröße von fünf Quadratmetern und einer maximalen Höhe von 2,50 Metern. Auch ist es wichtig, dass der Schuppen auf eigenem Grund und Boden errichtet wird und ein Mindestabstand zu Nachbargrundstücken eingehalten wird. Dieser beträgt in der Regel drei Meter.

Unbebaut oder bebaut? Was ist mein Grundstück?

Du fragst dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Ein benutzbares Gebäude kann auch eine Gartenlaube sein, selbst wenn sie in Leichtbauweise errichtet wurde. Gartenlauben können aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen und sind meist nicht so groß wie andere Gebäude. Bei Gartenlauben solltest du beachten, dass sie in vielen Fällen eine Baugenehmigung benötigen.

So baust du ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung

Du hast vor, dir ein Gartenhaus zu bauen? Dann solltest du wissen, dass es eine exakte Definition für ein Gartenhaus nicht gibt. Im Allgemeinen handelt es sich dabei aber um ein kleines Haus, das im Garten eines Wohnhauses steht, aber nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Kleinere Gartenbauten können in der Regel ohne die Erteilung einer Baugenehmigung errichtet werden. Daher kannst du schnell und problemlos dein Gartenhaus bauen, ohne vorher den Aufwand einer Baugenehmigung betreiben zu müssen. Wenn du allerdings größere Gartenhäuser bauen möchtest, solltest du eine Baugenehmigung einholen, denn in diesem Falle ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Haus ohne Genehmigung gebaut? Erfahre mehr zum Bestandschutz

Du hast ein Haus ohne Genehmigung gebaut? Dann solltest Du wissen, dass es keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten gibt. Auch wenn das Bauamt erst nach 10, 15 oder 25 Jahren merkt, dass Du ohne Genehmigung gebaut hast und das Gebäude im Grundbuch steht, kann das zu einem Bußgeld führen. Es gibt aber eine Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen hat das Haus einen Bestandschutz und der Abriss darf nicht mehr verlangt werden. Deshalb solltest Du Dich unbedingt beraten lassen, um zu wissen, ob Du einen Anspruch auf den Bestandschutz hast.

Außenbereich: Wann ist Bebauung erlaubt?

Du hast vielleicht schon mal darüber nachgedacht, was sich auf dem Land alles befindet, das nicht unter einen Bebauungsplan fällt? Richtig, es geht um den Außenbereich. Dieser beinhaltet alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Grundsätzlich ist der Außenbereich von Bebauung freizuhalten. Es gibt aber einige Ausnahmen, vor allem landwirtschaftliche Vorhaben, die dort zulässig sind. Ebenso haben die Länder bestimmte Regelungen zur Nutzung des Außenbereichs, die du auf jeden Fall beachten solltest.

Grundstücksgrenze: Einhalten des Abstands je nach Gewächshöhe

Du musst den notwendigen Abstand zu deiner Grundstücksgrenze abhängig von der Höhe des Gewächses einhalten. Wenn das Gewächs höchstens 2 Meter hoch ist, musst du mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grenze halten. Wenn es höher als 2 Meter ist, muss es sogar einen Abstand von 2 Metern zur Grenze haben. So stellst du sicher, dass dein Gewächs nicht das Nachbargrundstück überragt und es zu Konflikten kommt.

 Größe des Baus in Bayern ohne baugenehmigung

Mindestabstand beim Bauen eines Hauses beachten – 40% der Wandhöhe

Du solltest auf jeden Fall darauf achten, in Wohngebieten einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von mindestens 3 m einzuhalten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass du als Abstandsfläche 0,4 H (40% der Wandhöhe) freihalten musst. Beachte in jedem Fall die lokalen Vorschriften, die beim Bau eines Hauses zu beachten sind, um sicherzustellen, dass du allen gesetzlichen Vorgaben entsprichst.

GRZ: Was ist das? Wie wird sie berechnet & beachten?

Du hast vielleicht schon mal den Begriff Grundflächenzahl (GRZ) gehört. Diese gibt an, wie viel des Grundes bebaut werden darf. Sie liegt je nach Ort und Gemeinde unterschiedlich hoch, meist aber bei 0,3 oder 0,4. Du kannst diese Zahl ganz einfach in Prozent umwandeln: Eine GRZ von 0,4 entspricht also 40 Prozent des Grundstücks, das bebaut werden darf. Doch worauf müssen wir bei der GRZ noch achten? Je nach Gemeinde kann es eine Höchstgrenze geben, wie viel Grund bebaut werden darf. Diese wird oftmals durch die Dichte des Baugebietes bestimmt. Auch kann es lokale Besonderheiten geben, die die GRZ beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, sich vorab über die GRZ in deiner Umgebung zu informieren.

Gartenhaus bauen: Ohne Baugenehmigung maximal 3m hoch

Du planst ein Gartenhaus zu errichten? Dann ist dir bestimmt wichtig, wie hoch ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein darf. Grundsätzlich gilt: Ein genehmigungsfreies Gartenhaus, das du also ohne Baugenehmigung vom Bauamt errichten möchtest, darf eine mittlere Wandhöhe von drei Metern nicht überschreiten. Wenn du einen höheren Gartenschuppen oder eine Sauna bauen möchtest, musst du hierfür eine Baugenehmigung beantragen. Diese kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Informiere dich am besten vorher bei deinem Bauamt. Auch die geplante Größe spielt bei der Baugenehmigung eine Rolle. Meist sind Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 Quadratmetern genehmigungsfrei.

Gartenhaus kaufen: Größe und Volumen berücksichtigen

Hast Du schon mal überlegt, ein Gartenhaus zu kaufen? Normalerweise sollte ein Gartenhaus nicht größer als 3 m sein. Aber wenn Du ein 3 m x 4 m großes Gartenhaus auf 2,50 m Höhe kaufst, hast Du schon ein Volumen von 30 Kubikmetern. Dann hast Du genug Platz für unzählige Dinge, die du in Deinem Gartenhaus aufbewahren kannst. Ob Gartengeräte, Möbel, Blumentöpfe oder andere Gegenstände, in Deinem Gartenhaus findet alles seinen Platz! Überlege Dir also gut, wie viel Platz Du wirklich brauchst, bevor Du ein Gartenhaus kaufst.

Berechne die Größe eines Hauses in Kubikmetern

Du fragst dich, wie man die Größe eines Hauses berechnet? Dann ist die Antwort ganz einfach: In Kubikmetern! Ein 10 Kubikmeter großes Haus bedeutet, dass es eine Fläche von 5 x 2 m plus eine Höhe von 1 m hat. Wenn du die Höhe auf 2 m erhöhst, dann sind es schon 20 Kubikmeter und bei 3 m Höhe erreichst du die 30 Kubikmeter. Mit dieser Berechnung kannst du die Größe deines Hauses oder anderer Gebäude ganz einfach ermitteln.

Errichte Deinen Pavillon ohne Baugenehmigung!

Du hast vor einen Pavillon aufzustellen? Dann solltest du wissen, dass du bis zu 75 Kubikmeter umbauten Raum ohne eine Baugenehmigung errichten darfst. Dies gilt sowohl für Brandenburg als auch für Bayern. Beachte allerdings, dass es in einzelnen Gemeinden auch andere Bestimmungen geben kann. Informiere dich also vorher unbedingt bei der zuständigen Behörde, wie es in deinem Fall aussieht. So vermeidest du Ärger und kannst deinen Pavillon sorgenfrei errichten.

§ 39 WoBauG: 130 Quadratmeter als Orientierung für Familienheim

Kennst Du dich mit § 39 des WoBauG aus? Hier ist die Regel: Wenn Du ein Familienheim mit zwei Wohnungen hast, darf keine der Wohnungen mehr als 130 Quadratmeter groß sein. Diese 130 Quadratmeter Grenze ist eine Orientierung für das Angemessene. Allerdings kannst Du dein Familienheim auch größer bauen, als es die 130 Quadratmeter Grenze vorschreibt. Wenn du allerdings mehr als 130 Quadratmeter bauen möchtest, musst du einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen. Diese wird dann entscheiden, ob eine größere Wohnfläche angemessen ist oder nicht.

Genehmigungsfreie Vorhaben: Bis 3m Wandhöhe & 30qm Grundfläche

Du brauchst keine Angst zu haben, wenn Du ein Vorhaben hast, das die meisten Auflagen erfüllt. In der Regel sind Projekte mit einer Wandhöhe von bis zu 3 Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei. Somit hast Du die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Dein Vorhaben umzusetzen. Einige Besonderheiten können auch hier die Genehmigungsfreiheit aufheben, deswegen solltest Du Dich vorher informieren und am besten noch mal nachfragen. Dann hast Du schnell Gewissheit, ob Du ohne größeren Aufwand loslegen kannst.

Genehmigungsfreie Nutzungsänderung: Was du wissen musst

Du möchtest dein Gebäude oder Teile davon anders nutzen, als bisher? Zum Beispiel, um aus einer Wohnung eine Praxis zu machen? Dann brauchst du in der Regel eine Genehmigung. Die Nutzungsänderung ist nur genehmigungsfrei, wenn du keine weiteren Anforderungen an die neue Nutzung stellst. Am besten sprichst du vorab mit einem Experten, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst. So kannst du dir sicher sein, dass dein Vorhaben reibungslos vonstatten geht.

Gartenhaus errichten: Regeln & Vorschriften beachten

Du möchtest ein Gartenhaus auf deinem Grundstück errichten? Dann gibt es einige Dinge, die du beachten musst. Das Gesetz sagt aus, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Solltest du ein größeres Gartenhaus errichten wollen, musst du vorher eine Baugenehmigung beantragen. Außerdem musst du darauf achten, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz dient. Dies ist laut Gesetz nämlich nicht erlaubt. Informiere dich also genau, bevor du mit dem Bau beginnst. So kannst du sicherstellen, dass dein Gartenhaus den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Fazit

In Bayern kannst du ohne Baugenehmigung ein Gebäude bis zu einer Grundfläche von 10 m² und einer Höhe von 3 m bauen. Bei einigen Bauvorhaben, beispielsweise einer Gartenhütte, darf die Höhe sogar 5 m betragen. Solltest du mehr bauen wollen, benötigst du eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt.

Du solltest dich vor dem Bauen immer informieren und genau wissen, wie groß du bauen darfst, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen. In Bayern gibt es spezielle Vorschriften dafür, die du beachten musst, damit du keine Probleme bekommst.

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