Alles, was du über Baugenehmigungen in NRW wissen musst – Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen?

Größte Bauprojekte ohne Baugenehmigung in NRW

Hey, du bist unsicher, wie groß du ohne Baugenehmigung in NRW bauen darfst? Dann bist du hier genau richtig, denn ich erkläre dir in diesem Artikel, wie genau die Regelungen in NRW sind.

Ohne Baugenehmigung darfst du in Nordrhein-Westfalen ein Gebäude mit einer Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern bauen. Außerdem darf das Gebäude eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten und nicht näher als 3 Meter an ein Grundstück des Nachbarn heranrücken.

Genehmigungsfreie Häuschen in NRW: Bis zu 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

Nummer 1 der Bauordnung NRW ist es, dass kleinere Häuschen genehmigungsfrei sind. Dies gilt solange, bis sie den Brutto-Rauminhalt von 30 Kubikmetern überschreiten und nicht für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Als Beispiel könnte man einen Geräteschuppen von 3 x 4 Metern Grundfläche und einer Höhe von 2,50 m nennen. Ein solches Gebäude wäre somit genehmigungsfrei.

Bauantrag stellen in NRW: Anleitung & Regeln

In NRW müssen alle Umbauten und Baumaßnahmen, die die Nutzung eines Raumes oder die äußere Erscheinung eines Gebäudes verändern, vorab genehmigt werden. Dazu ist ein Bauantrag beim zuständigen Bauamt einzureichen. Besonders wichtig ist das bei Arbeiten an und im Gebäude, bei denen statisch relevante Bauteile beeinträchtigt werden. Diese Bauanträge müssen genau formuliert sein und die erforderlichen Unterlagen wie Zeichnungen und Berechnungen enthalten. Weiterhin müssen die Vorschriften der Bauordnung und der Landesbauordnung eingehalten werden. Du solltest Dir daher unbedingt vorher viel Zeit nehmen, um einen möglichst vollständigen Bauantrag zu erstellen.

Genehmigungspflichtiges Vorhaben? Prüfe die Einschränkungen!

Du musst Dir keine Sorgen machen, Dein Vorhaben könnte genehmigungspflichtig sein. Eine Faustformel, die Dir helfen kann, ist, dass bei einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern keine Genehmigung nötig ist. Wenn Du ein größeres Vorhaben planst, ist es ratsam, Dich vorab mit den lokalen Behörden in Verbindung zu setzen, um eventuellen Ärger zu vermeiden. Auch wenn die meisten Vorhaben genehmigungsfrei sind, gibt es bestimmte Einschränkungen, die Du beachten musst. Achte also immer darauf, wie viel Platz Du hast und welche Einschränkungen in Deiner Nachbarschaft gelten.

Gartenhaus errichten: Genehmigungsfrei nach § 62 BauO NRW

Gemäß § 62 Abs 1 Nr 1 a) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung eines Gartenhauses mit einem nicht überschreitenden Brutto-Rauminhalt von 75 m³ ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten genehmigungsfrei. Dies bedeutet, dass Du ein Gartenhaus mit einem derartigen Volumen errichten kannst, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Allerdings ist es wichtig, dass die Bauarbeiten an dem Gebäude an den gültigen baurechtlichen Vorschriften ausgerichtet sind und die Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Solltest Du unsicher sein, ob Dein Gartenhaus den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, dann kannst Du Dich auch gern an das örtliche Bauamt wenden. Hier bekommst Du weitere Informationen und Rat.

NRW Bauvorschriften für ohne Baugenehmigung errichtete Gebäude

Gartenhaus größer als 3m: Volumen, Nutzungsmöglichkeiten

In der Regel sollte ein Gartenhaus nicht größer als 3 m sein. Es gibt aber auch Gartenhäuser, die größer sind und somit auch ein größeres Volumen haben. Haben Du zum Beispiel ein Gartenhaus, das 3 m x 4 m groß ist und 2,50 m hoch ist, dann hast Du ein Volumen von 30 Kubikmeter. Bei einem solch großen Gartenhäuschen hast Du viel Platz und kannst es ganz nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen einrichten. Vielleicht möchtest Du dort Deine Gartengeräte lagern, eine kleine Werkstatt einrichten, eine Sitzecke gestalten oder ein Gartenbüro anlegen. Auf jeden Fall bietet ein Gartenhaus viel Flexibilität und Nutzungsmöglichkeiten.

Wie berechnet man die Größe eines Gebäudes?

Die Größe eines Gebäudes wird in Kubikmetern berechnet. Ein Haus mit einer Größe von 10 Kubikmetern kann zum Beispiel eine Fläche von 5 x 2 Metern plus eine Höhe von 1 Meter aufweisen. Wenn die Höhe jedoch 2 Meter beträgt, sind es schon 20 Kubikmeter und bei einer Höhe von 3 Metern erreichen wir bereits 30 Kubikmeter. Um herauszufinden, wie groß ein Gebäude ist, muss man also seine Fläche und Höhe kennen. Zudem ist es wichtig, dass man seine Maßangaben in Kubikmetern angeben muss, um eine korrekte Größenangabe zu erhalten.

Geräteschuppen errichten: Abstandsregelungen & Kosten beachten

Du möchtest einen Geräteschuppen auf deinem Grundstück errichten? Dann solltest du auf jeden Fall die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände beachten. Dann kannst du mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten. Wichtig ist, dass du alle notwendigen Informationen zu den lokalen Vorschriften und Voraussetzungen kennst. Auch solltest du dich vorab über die Kosten und den Aufwand informieren, um die Planungen für deinen Geräteschuppen abzuschließen.

Gartenhaus 3535-40 von Kranenberg: Robust & Langlebig für Gartenarbeit & Unterhaltung

Unser Gartenhaus 3535-40 bietet jede Menge Platz für Gartenarbeit, Lagerung und Unterhaltung. Mit seiner Größe von 3,50 m x 3,50 m ist es der perfekte Ort, um Ihren Garten zu einem einladenden Ort zu machen. Hergestellt von Kranenberg, ist es aus robustem Holz gefertigt und bietet Ihnen einen sicheren und langlebigen Schutz für Ihre Gartengeräte und andere Gegenstände. Es ist auch eine gute Option, wenn Sie ein Gartenhaus für ein paar Freunde oder Familienmitglieder suchen, um einige Zeit zu verbringen. Mit seinem einzigartigen Design und seiner soliden Konstruktion ist es eine ideale Ergänzung für jeden Garten.

Unser Gartenhaus 3535-40 von Kranenberg bietet viel Platz und Komfort. Es ist ein einzigartiges Gartenhaus, das Ihnen und Ihren Freunden oder Familienmitgliedern einen Ort bietet, an dem Sie sich zurückziehen können. Dank seiner robusten Holzkonstruktion und seiner modernen Optik wird es zu einer attraktiven Ergänzung Ihres Gartens. Außerdem ist es sehr leicht zu montieren. Unser Gartenhaus 3535-40 ist eine gute Wahl, wenn Sie einen zuverlässigen und langlebigen Schutz für Ihre Gartengeräte, Möbel und andere Gegenstände suchen. Es bietet auch einen idealen Ort, um mit Freunden oder Familienmitgliedern zu entspannen, zu plaudern und die Natur zu genießen.

Gartenhaus bauen: Bundeskleingartengesetz beachten!

Wenn du dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage bauen willst, solltest du dir das Bundeskleingartengesetz gut durchlesen. Damit sind die Richtlinien festgelegt, wie groß das Gartenhaus sein darf. Pro Parzelle ist nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt. Solltest du ein größeres Gartenhäuschen bauen wollen, brauchst du dazu eine Baugenehmigung. Ein Gartenhaus, das diese Richtlinien erfüllt, ist eine schöne und praktische Ergänzung für deinen Garten.

NRW: Genehmigungsfreier Carport/Garagenbau mit Richtlinien

In Nordrhein-Westfalen ist es Dir möglich, einen Carport oder eine Garage genehmigungsfrei zu bauen, sofern diese eine mittlere Wandhöhe von höchstens 3 Metern und eine Brutto-Grundfläche von 30 Quadratmetern nicht übersteigt. Dies ist in der Landesbauordnung NRW im § 62, Satz 1 b festgehalten. Wenn Du ein Bauwerk errichten möchtest, das diese Richtlinien überschreitet, dann ist eine Baugenehmigung erforderlich. Beachte jedoch, dass die meisten Kommunen noch strengere Regelungen haben, die den Bau eines Carports und Garagen betreffen. Es ist daher immer ratsam, beim zuständigen Bauamt nachzufragen, welche Vorschriften für Dich gelten.

 Größe des Gebäudes in NRW ohne Baugenehmigung

Terrassenüberdachungen in Hamburg einfach & sicher

In Hamburg können Terrassenüberdachungen ohne eine Genehmigung eingerichtet werden – sofern sie eine Fläche von maximal 30 Quadratmetern und eine Tiefe von drei Metern nicht überschreiten. Außerdem muss der Abstand zu Nachbargrundstücken mindestens 2,5 Meter betragen. So kannst du deine Terrasse in Hamburg ganz einfach schützen und sich vor Wind und Regen schützen. Mit einer Terrassenüberdachung kannst du deinen Freisitz zudem auch im Winter nutzen, da sie einen guten Schutz vor Kälte bietet. So hast du den ganzen Jahr über Freude an deiner Terrasse!

Gartenhaus: Funktionen, Größen & Materialien

Keine exakte Definition, aber ein Gartenhaus ist meistens ein kleines Häuschen im Garten. Es wird meistens nicht zum Wohnen benutzt und kleinere Gartenhäuser kannst Du ohne Baugenehmigung aufstellen. Meistens wird es als Abstellraum oder als Gartenlaube genutzt. Hier kannst Du Gartengeräte, Gartenmöbel oder andere Gegenstände unterbringen oder einfach mal abschalten und die Natur genießen. Auch für Gartenpartys oder als kleines Gästehaus kannst Du ein Gartenhaus verwenden. Es stehen Dir dabei verschiedene Größen und Materialien zur Verfügung, damit es zu Deinem Garten und Deinem Stil passt.

Grundsteuer B: Berechne die Grundsteuer für Gartenlaube & Anbauten

Wenn du ein Gartenhäuschen besitzt, das größer als 24 Quadratmeter ist, fällt es unter die Kategorie der Grundsteuer B. Wenn du dann noch Anbauten oder Schuppen hast, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, dann musst du das auch in deine Berechnungen mit einbeziehen. Es ist deswegen wichtig zu wissen, dass du auch für Anbauten und Schuppen, die nicht direkt an deine Gartenlaube angebaut sind, eine Grundsteuer B zahlen musst. Wenn du mehr als 24 Quadratmeter an überdachter Fläche hast, dann ist es ratsam, deine Grundsteuer genau zu berechnen, um sicherzugehen, dass du den richtigen Betrag zahlst.

Grundstück kaufen? Erfahre mehr über die Grundflächenzahl!

Du möchtest ein Grundstück kaufen, aber du bist unsicher, wie viel davon bebaut werden darf? Dann lohnt es sich, die Grundflächenzahl (GRZ) des Grundstücks zu überprüfen. Die GRZ ist ein wichtiger Faktor, der die bauliche Nutzung des Grundstücks regelt. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter des Grundstücks überbaut werden dürfen. Zum Beispiel hat ein Grundstück mit einer GRZ von 0,2 die Erlaubnis, maximal 200 Quadratmeter des 1000 Quadratmeter großen Grundstücks zu bebauen. Diese Information kannst du in der Regel im Grundbuchamt einsehen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einen Experten zur Beratung hinzuziehen.

Grundstücksgrenze: Bauen an Grenze erlaubt?

Du möchtest an deiner Grundstücksgrenze ein kleines Gebäude errichten? Dann solltest du wissen, dass die Grundstücksgrenze mehr als 42 Meter lang sein muss, damit du ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten direkt an die Grenze bauen darfst. Es darf eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 Metern haben, einen Brutto-Rauminhalt von nicht mehr als 50 Kubikmetern und eine Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 Metern nicht überschreiten. Wenn du dir bei der Errichtung des Gebäudes unsicher bist, wende dich an einen Fachmann, der dir bei der Planung zur Seite steht.

Wohnfläche berechnen: Räume innerhalb & außerhalb der Wohnung zählen

Du hast vielleicht schon einmal nach der Wohnfläche deiner Wohnung gefragt. Dabei ist es aber wichtig zu wissen, dass nicht nur die Räume innerhalb der Wohnung zur Wohnfläche gezählt werden. Auch Terrassen, Loggien, Balkone und Wintergärten zählen vollständig zur Wohnfläche. Ebenso zählen Schwimmbäder und Räume außerhalb der Wohnung, wie ein Keller, eine Waschküche oder ein Heizungsraum, vollständig zur Wohnfläche. Deshalb solltest du bei der Berechnung der Wohnfläche auch auf diese Räume achten.

Landgericht Landau: Was ist auf deiner Terrasse erlaubt?

Du hast eine Terrasse und willst wissen, was erlaubt ist und was nicht? Das Landgericht Landau hat in einem neuen Urteil entschieden, dass eine Terrasse einen ebenerdigen, festen Platz voraussetzt, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet ist. Auf diesem Platz muss ein feste Bodenbelag vorhanden sein, der zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist, damit du an schönen Tagen draußen entspannen kannst. Der Bodenbelag muss außerdem so eben sein, dass du auch bequem barfuß laufen kannst, ohne dass du Gefahr läufst, zu stolpern.

Grundstück als bebaut oder unbebaut? Infos hier!

Fragst du dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Wenn sich auf deinem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden, handelt es sich um ein unbebautes Grundstück. Eine Gartenlaube ist dennoch als benutzbares Gebäude anzusehen, auch wenn sie in Leichtbauweise errichtet wurde. Bevor du eine Entscheidung triffst, solltest du dich daher unbedingt über die jeweiligen Rahmenbedingungen informieren. So kannst du sichergehen, dass du die richtige Entscheidung triffst.

Brauche ich die Zustimmung meiner Nachbarn für mein Gartenhaus?

Du fragst dich, ob du bei einem Bau deines Gartenhauses die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? Die Antwort lautet: das kommt darauf an. Wenn du die Vorgaben des Bebauungsplans und der jeweiligen Landesbauordnung einhältst, brauchst du die Zustimmung deiner Nachbarn nicht – auch dann nicht, wenn das Gartenhaus direkt an der Grenze deines Grundstücks errichtet wird. Natürlich ist es aber immer eine gute Idee, sich vorher mit seinen Nachbarn abzustimmen, um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden. Die Grundstücksgrenzen sind nämlich nicht immer eindeutig und du willst ja nicht, dass dein Bauprojekt zu einem Streit zwischen dir und deinen Nachbarn führt. Also, denk dran: Abstimmung ist alles!

Terrassenüberdachung: Freistehend oder angebaut?

Du überlegst, dir eine Terrassenüberdachung anzuschaffen? Dann solltest du wissen, dass die meisten Überdachungen an einem vorhandenen Objekt angebaut werden. Es ist aber auch möglich, eine freistehende Überdachung zu installieren. Auch hierfür ist es erforderlich, einen Bauantrag beim Bauamt einzureichen. Es gibt aber auch einige Unternehmen, die dir bei der Beantragung der notwendigen Genehmigung behilflich sein können. So ersparst du dir viel Mühe und hast schnell deine neue Terrassenüberdachung.

Fazit

In Nordrhein-Westfalen darfst du ohne Baugenehmigung eine Bauhöhe von max. 7,50 m und eine Grundfläche von max. 10 m² errichten. Alles darüber hinaus muss genehmigt werden. Du kannst dich hierfür an dein zuständiges Bauamt wenden.

Du kannst in Nordrhein-Westfalen ohne Baugenehmigung nur Gebäude bis zu einer bestimmten Größe bauen. Es ist daher wichtig, sich vor dem Bauen über die entsprechenden Regeln und Gesetze in deinem Bundesland zu informieren.

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