Alles, was du über das Bauen ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein wissen musst

Schleswig-Holsteiner Grenzen beim Bauen ohne Baugenehmigung

Hallo zusammen,

heute möchte ich euch einmal genauer erklären, wie groß man in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung bauen darf. Es gibt einige Regeln, die du beachten musst, wenn du ein Gebäude errichten möchtest. Deshalb erkläre ich dir heute alles, was du wissen musst.

In Schleswig-Holstein darfst du ohne eine Baugenehmigung Gebäude mit einer maximalen Grundfläche von bis zu 20 Quadratmetern bauen. Wenn du mehr als 20 Quadratmeter bauen möchtest, benötigst du eine Baugenehmigung.

Genehmigungsfrei bauen: Anleitung für Anlagen bis 30 m³

Du möchtest eine Anlage ohne Baugenehmigung errichten? Kein Problem! Es gibt einige Anlagen, bei denen du nicht zum Bauamt muss. Dazu gehören Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m³, im Außenbereich (nicht darunter fallen Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände) bis zu 10 m³. Dafür musst du dich nicht an die Bestimmungen des § 63 Abs 1 Nr 1a des Landesbauordnung halten. Beachte aber, dass die Anlage nur bestimmten Voraussetzungen entsprechen muss, damit sie auch genehmigungsfrei ist. Prüfe daher vorab, welche Vorgaben erfüllt werden müssen und ob dein Projekt auch tatsächlich genehmigungsfrei bleibt.

Terrassenüberdachung in Hamburg: Abstandsregeln & Genehmigungen

In Hamburg kannst Du Dir eine Terrassenüberdachung bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von drei Metern genehmigungsfrei selbst bauen. Du musst dabei aber auf den Abstand zu Nachbargrundstücken achten. Dieser muss mindestens 2,5 Meter betragen. Wenn Du eine größere Fläche überdachen möchtest oder der Abstand zu Nachbargrundstücken kleiner als 2,5 Meter ist, musst Du eine Baugenehmigung beim zuständigen Amt beantragen. Dieses kannst Du auch bei kleineren Abweichungen vom Genehmigungsfreien sehr schnell erhalten.

Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein: Genehmigungsfrei bis 30 m²

In Schleswig-Holstein können Freunde der Sonne eine genehmigungsfreie Überdachung ihrer Terrasse anbringen, solange die Fläche nicht größer als 30 m² und die Tiefe nicht mehr als 3 m beträgt. So kannst Du Dich bei jedem Wetter auf Deiner Terrasse aufhalten und die Aussicht genießen. Außerdem kannst Du Deine Möbel schützen und Dich vor zu viel Sonne schützen. Für die Genehmigungsfreiheit gibt es jedoch einige Einschränkungen, die Du beachten musst. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, eine Überdachung an offenen Giebelseiten anzubringen. Außerdem muss die Überdachung in einem Abstand von mindestens 3 m zum Grundstücksrand errichtet werden.

Gartenzaun-Höhe: 190 cm – Was ist in Deutschland erlaubt?

Du hast dich gerade neu in dein Haus eingemietet und willst deinen Garten mit einem Zaun abschließen? Die Höhe des Gartenzauns oder der Mauer darf in der Regel überall in Deutschland maximal 190 cm betragen. Einige Bundesländer erlauben jedoch sogar eine Höhe bis zu 180 cm. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss mindestens 50 cm betragen, sodass euer Sichtschutz auch wirklich hält. Beachte aber: In einigen Gegenden können andere Regelungen gelten, informiere dich also unbedingt vorher.

 Bauen ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein: Abmessungen und Grenzen

Einfriedungen bis 1,50 m Höhe: Verfahrensfrei & Legal

Du möchtest eine Einfriedung um dein Grundstück bauen? Es gibt gute Nachrichten: Verfahrensfrei sind Wände und Einfriedungen, die in ortsüblicher Ausführung und bis zu einer Höhe von 1,50 m gebaut werden. Außerdem gibt es keine Begrenzung bei der Länge. Solch eine Einfriedung ist laut § 6 Abs 7 der Landesbauordnung (LBO) auch an der Grundstücksgrenze erlaubt. Damit hast du die Möglichkeit, dein Grundstück mit einer schönen und legalen Einfriedung zu verschönern.

Achtung beim Neubau: Mindestabstand zum Nachbarn beachten!

Du musst bei Neubauten in Deutschland immer auf den Mindestabstand zum Nachbargrundstück achten. Er liegt in der Regel zwischen 2,5 und 3 Metern. In den Landesbauordnungen der Bundesländer gibt es allerdings verschiedene Ausnahmen. Daher ist es wichtig, dass du dich vorher informierst, bevor du mit dem Bauen beginnst. So kannst du sichergehen, dass du alle Regeln einhältst und dir nicht Ärger einhandelst.

Garage in Schleswig-Holstein: Länge, Höhe, Grundfläche regeln

Verfahrensfreie Bauvorhaben, wie etwa eine Garage, sind in Schleswig-Holstein in der Landesbauordnung (LBO) geregelt. Gemäß § 63 dürfen Garagen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Die längste Seitenwand darf eine Länge von 9 m nicht übersteigen und die mittlere Wandhöhe darf einen Wert von 2,75 m nicht überschreiten. Somit kannst du in Schleswig-Holstein eine Garage bauen, ohne dafür ein Genehmigungsverfahren beim zuständigen Bauamt einleiten zu müssen. Achte aber darauf, dass die oben genannten Vorgaben eingehalten werden.

Finde heraus, ob sich auf Deinem Grundstück Gebäude befinden

Gibt es auf Deinem Grundstück Gebäude oder nicht? Bevor Du weißt, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück handelt, musst Du herausfinden, ob sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die benutzbar sind. Auch wenn es sich dabei um eine Gartenlaube handelt, die in Leichtbauweise errichtet wurde, zählt sie bewertungsrechtlich als benutzbares Gebäude. Daher ist es wichtig, dass Du vorab herausfindest, ob sich auf Deinem Grundstück Gebäude befinden, die benutzbar sind. Nur dann kannst Du sichergehen, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück handelt.

Gartenhäuser & Schuppen ohne Baugenehmigung in Hessen, NRW & SH

Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bieten Dir die Möglichkeit, Gartenhäuser und Schuppen mit einer Größe von maximal 30 Kubikmetern ohne Baugenehmigung zu errichten. In Rheinland-Pfalz kannst Du Gartenhäuser und Schuppen mit einer Größe von 50 Kubikmetern ebenfalls ohne Baugenehmigung errichten. Es ist jedoch wichtig, dass Du Dich vorher mit den lokalen Bau- und Planungsgesetzen vertraut machst. Zudem solltest Du darauf achten, dass Dein Gartenhäuschen und/oder Schuppen in Abständen mindestens ein Meter zu jeder Grundstücksgrenze hat.

Berechne die Größe Deines Hauses in Kubikmetern

Du weißt, dass man die Größe eines Gebäudes in Kubikmetern berechnet. Ein 10 Kubikmeter großes Haus könnte beispielsweise eine Fläche von 5 x 2 m plus 1 m Höhe haben. Wenn du die Höhe auf 2 m erhöhst, hast du schon 20 Kubikmeter und bei 3 m sogar 30 Kubikmeter. Es ist also wichtig, die Höhe eines Hauses mit einzubeziehen, wenn man die Größe ermitteln möchte. Genauso ist es wichtig, die Höhe bei der Planung des Hauses zu berücksichtigen, um das bestmögliche Raumgefühl zu erzielen.

 Größe des Baus in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung

Bauen in Kleingartenanlage: Bundeskleingartengesetz beachten!

Du möchtest ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage bauen? Dann gilt das Bundeskleingartengesetz, das vorschreibt, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer maximalen Grundfläche von 24 m² einschließlich eines überdachten Freisitzes erlaubt ist. Solltest Du größere Bauten planen, brauchst Du eine Baugenehmigung. Bei der Umsetzung Deines Gartenhauses helfen wir Dir gerne! Wir beraten Dich gerne rund um die Bauvorschriften und können Dir bei der Beantragung einer Baugenehmigung helfen.

Genehmigungsfreie Projekte: Was ist in deinem Bundesland erlaubt?

Du kannst dir als Faustregel merken, dass viele Projekte mit einer Wandhöhe von maximal drei Metern und einer Grundfläche von höchstens 30 Quadratmetern ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Es ist aber wichtig, dass du dich vor dem Beginn deines Vorhabens über die aktuellen Bestimmungen deines Bundeslandes informierst, denn diese können von Bundesland zu Bundesland variieren.

Bauen an Grundstücksgrenze: Garage, Carport und mehr erlaubt

Du möchtest eine Garage oder einen Carport an der Grundstücksgrenze bauen? Das ist kein Problem! Solange die Gesamtlänge an keiner der Grundstücksgrenzen 9,00 m nicht überschreitet und die mittlere Wandhöhe 2,75 m beträgt, ist es erlaubt. Aber auch andere Gebäude, die keinen Aufenthaltsraum haben, also Abstell- oder Schuppenräume, sind bis zu einem Abstand von 3,0 m zur Grundstücksgrenze erlaubt.

Bauen ohne Verfahrensfreiheit: Kriterien & Genehmigungen

Du fragst Dich, ob Du eine Garage oder einen Carport ohne Verfahrensfreiheit bauen darfst? Ja, das ist möglich, allerdings musst Du dabei einige Kriterien beachten. Damit Deine Garage oder Dein Carport als verfahrensfrei zählt, muss die mittlere Wandhöhe nicht höher als 2,75 Meter sein. Außerdem darf die Grenzbebauung nicht länger als 9,00 Meter sein und die Dachneigung nicht steiler als 45°. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kannst Du Deine Garage oder Deinen Carport ohne Verfahrensfreiheit bauen. Solltest Du allerdings mehr als 2,75 Meter an Wandhöhe, 9,00 Meter an Grenzbebauung oder eine stärkere Dachneigung als 45° wünschen, benötigst Du eine Baugenehmigung.

Anbau an Dein Haus: Genehmigungspflichtig & Aufwand beachten

Du überlegst Dir, Dein Zuhause mit einem Anbau aufzuwerten? Dann solltest Du vorher einige Dinge beachten, denn gemäß der Landesbauordnung der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Anbau wie ein Wintergarten grundsätzlich genehmigungspflichtig. Du musst also vorher dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Diese untersucht, ob Dein Anbau die Vorgaben der Bauordnung erfüllt. Dazu zählen zum Beispiel die Gebäudehöhe, die Größe des Anbaus oder die Ausrichtung des Anbaus zu Deinem Grundstück. Denk auch daran, dass bei einem Anbau Dein Energieaufwand steigt, da ein Anbau viel Wärme durch die großen Glasflächen verliert. Ein Kaminofen oder eine Fußbodenheizung können Dir hier helfen, Energie zu sparen. Informiere Dich also gut, bevor Du einen Anbau an Dein Haus machst.

Verfahrensfreie Bauvorhaben in BW & Bayern: Terrasse überdachen ohne Genehmigung

Du möchtest deine Terrasse überdachen, aber du hast keine Lust auf ein langwieriges Genehmigungsverfahren? In Baden-Württemberg und auch in Bayern gibt es eine Liste an verfahrensfreien Bauvorhaben, die du ohne Genehmigung ausführen kannst. Beispielsweise kannst du in Baden-Württemberg deine Terrasse bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern ohne Genehmigung überdachen. Diese Liste wurde zuletzt im Dezember 2020 vom Service-Portal aktualisiert. In Bayern steht dir ebenfalls eine ähnliche Liste zur Verfügung. Wenn du dich über alle verfahrensfreien Bauvorhaben informieren möchtest, solltest du nochmal beim Service-Portal nachschauen.

Sichtschutz-Regeln: Was ist laut Nachbarrecht erlaubt?

Du hast einen schönen Garten und möchtest gerne etwas Sichtschutz anbringen? Aber was ist, wenn dein Nachbar nicht damit einverstanden ist? Kann er dir dann verbieten, Sichtschutz anzubringen? Das hängt davon ab, wie das Nachbarrecht in deiner Gemeinde oder deinem Bundesland aussieht. Was genau das Nachbarrecht regelt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In einigen Bundesländern oder Gemeinden gibt es klare Vorschriften dazu, wie hoch ein Sichtschutz sein darf, wie weit er von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss und vieles mehr. Hier solltest du dich unbedingt vorher informieren, um Probleme zu vermeiden. In anderen Regionen hingegen gibt es meist keine konkreten Vorschriften zu Sichtschutz, deshalb ist es in diesem Fall besonders wichtig, dass du und dein Nachbar euch auf eine Lösung einigen könnt.

Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung: Vorgaben des Bebauungsplans beachten

Du fragst Dich, ob Du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung Deiner Nachbarn benötigst? In der Regel ist das nicht nötig, wenn die Vorgaben des Bebauungsplans bzw der Landesbauordnung erfüllt werden. Das gilt auch, wenn Du Dein Gartenhaus direkt auf der Grundstücksgrenze errichtest. Beachte aber, dass es Ausnahmen geben kann: Wenn beispielsweise bei der Grenzbebauung eine bestimmte Höhe überschritten wird, kann es sein, dass Du doch die Zustimmung Deiner Nachbarn einholen musst. Informiere Dich daher am besten vorab in Deinem Wohnort über die jeweiligen Regelungen.

Einfriedungen für Grundstücke – Höhe & Länge beachten!

B. einzelne Wohnhäuser) angepasst

Du willst dein Grundstück mit einer Einfriedung schützen? Dann solltest du wissen, dass Einfriedungen sowohl offene Zäune als auch massive Mauern und Hecken umfassen. Da sie ohne Genehmigung aufgestellt werden dürfen, ist die Höhe auf 1,50 m begrenzt, die Länge hingegen unbegrenzt. Wichtig ist, dass die Einfriedung der vorhandenen Bebauung, beispielsweise einzelnen Wohnhäusern, angepasst wird und somit dem Charakter der Umgebung entspricht. Wähle eine Einfriedung, die sowohl deine Privatsphäre schützt, als auch zur Umgebung passt.

Achte auf Abstand bei Grundstückspflanzungen >1,20m

Du musst bei Anpflanzungen wie Bäumen, Sträuchern und Hecken, die über 1,20 m hoch sind, darauf achten, dass sie einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück haben. Der Abstand muss mindestens ein Drittel der Höhe der Anpflanzung über dem Erdboden betragen. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist es deine Verantwortung, auf die Einhaltung dieser Abstandsregelung zu achten. Andernfalls könnten es zu Problemen mit dem Nachbarn kommen. Es ist daher wichtig, dass du überprüfst, ob sich an den Grundstücksgrenzen Anpflanzungen befinden und wie hoch sie sind. Außerdem solltest du deinen Nachbarn darüber informieren, wenn du neue Anpflanzungen planst, um solche Probleme zu vermeiden.

Fazit

In Schleswig-Holstein dürftest du ohne Baugenehmigung eine kleinere bauliche Anlage oder eine kleinere bauliche Veränderung an einer bestehenden Anlage vornehmen, wenn das Bauvorhaben nicht gegen die Baunutzungsverordnung verstößt. Ein Gartenhaus oder ein Carport sind in der Regel keine baulichen Anlagen, aber wenn sie größer als die im Gesetz festgelegten Abmessungen sind, brauchst du eine Genehmigung. Wenn du einen neuen Zaun errichten möchtest, sollte dieser nicht höher als 2 Meter sein, aber wenn du einen höheren Zaun bauen möchtest, musst du eine Genehmigung beantragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Schleswig-Holstein Vorschriften gibt, die festlegen, wie groß Du ohne Baugenehmigung bauen darfst. Achte jedoch darauf, dass Du alle geltenden Regeln und Richtlinien beachtest, um zu vermeiden, dass Du etwas baust, was nicht erlaubt ist.

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