Alles Wissenswerte über Bauen ohne Baugenehmigung in Thüringen: Wie groß darf ich Bauen?

Thüringen Baugenehmigung - wie groß darf ich bauen?

Hey! In Thüringen gibt es einige Richtlinien, wenn es darum geht, ohne Baugenehmigung zu bauen. Aber wie groß darf man dabei eigentlich bauen? In diesem Beitrag werden wir uns genauer damit auseinandersetzen und dir erklären, was du beachten musst. Also, lass uns loslegen!

In Thüringen darfst du ohne Baugenehmigung bis zu einer Grundfläche von 10 m² bauen. Alles, was größer als 10 m² ist, muss genehmigt werden. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Bauvorhaben die Genehmigung benötigt, schau dir am besten die lokalen Bauvorschriften an.

Gartenhäuser & Geräteschuppen ohne Baugenehmigung bauen?

Du möchtest in einem Bundesland ein Gartenhäuschen oder einen Geräteschuppen bauen? Dann schau dir mal an, ob es im entsprechenden Bundesland eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht gibt. In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sowie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kannst du zum Beispiel ein eingeschossiges Gartenhäuschen oder einen Geräteschuppen ohne Baugenehmigung bauen, solange die Brutto-Grundfläche nicht mehr als 10 Quadratmeter beträgt. Dann ist das Bauvorhaben als verfahrensfrei eingestuft. Achte aber darauf, dass du immer die jeweiligen örtlichen Bestimmungen beachtest.

Baugenehmigung in NRW? Lies BauO NRW vom 15.12.2016

Du möchtest in Nordrhein-Westfalen ein Gebäude errichten, aber weißt nicht, ob du eine Baugenehmigung benötigst? Dann lies dir die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW, Fassung vom 15.12.2016) durch. Sie gibt an, dass du keine Baugenehmigung benötigst, wenn du ein Gebäude mit weniger als 30 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten errichtest. Beachte aber, dass für einige Gebäude, wie beispielsweise Hallen, eine Baugenehmigung erforderlich ist, selbst wenn sie weniger als 30 Kubikmeter haben. Informiere dich deshalb am besten vorab, ob für dein Projekt eine Baugenehmigung benötigt wird.

Bau eines Familienheims – Wohnfläche nach § 39 Wohnungsbaugesetz

Du hast vielleicht den Wunsch, Dein eigenes Familienheim zu bauen. Daher solltest Du wissen, dass es eine Grenze bezüglich der Wohnfläche gibt. Laut § 39 des Wohnungsbaugesetzes darf keine der Wohnungen eines Familienheims mehr als 130 Quadratmeter groß sein. Diese Maßgabe gilt für alle Bundesländer und ist eine Richtlinie, an die sich beim Bau des Familienheims zu halten ist. Diese Vorschrift ist ein wichtiger Punkt beim Bau und bei der Planung eines Familienheims. Auf diese Weise kannst Du sicherstellen, dass Dein Familienheim allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Skurrile Bauvorhaben: Freilichttheater, Sternwarten & Co.

Du wunderst Dich vielleicht, was es alles für skurrile Bauvorhaben gibt, die genehmigungsfähig sind? Freilichttheater, Sternwarten, Sprengstofffabriken oder Schießplätze sind nur einige Beispiele dafür. Diese besonderen Anlagen können nur deswegen im Außenbereich ausgeführt werden, weil sie einen speziellen Zweck erfüllen. Andererseits können auch einige Sportplätze oder Spielplätze in diese Kategorie fallen, die wegen ihrer Größe ebenfalls nur im Außenbereich entstehen können.

 Bauvorschriften für Thüringen ohne Baugenehmigung

Gebäude an Grundstücksgrenze: 2,50 m Mindestabstand

Du musst bei der Errichtung von Gebäuden an der Grundstücksgrenze darauf achten, dass Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten mindestens 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet werden, auch wenn sie nicht direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. So stellst du sicher, dass es zu keinen Beeinträchtigungen des Nachbarn kommt.

Grundstück bebauen: Nachbarschutz & Vorschriften beachten

Möchtest Du Dein Grundstück bebauen, solltest Du zuerst nachsehen, ob es innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegt oder Teil eines bestehenden, bebauten Ortsteils ist. Darüber hinaus musst Du den Nachbarschutz beachten, damit sich alle Beteiligten an der Situation wohlfühlen. Dazu gehört, dass Du Dich beispielsweise an die Vorschriften zu Abständen zu anderen Gebäuden und Einrichtungen hältst. Auch die Höhe des Gebäudes sollte den Regelungen entsprechen. Des Weiteren kann es sein, dass bestimmte Baustoffe vorgeschrieben sind.

Gartenhaus bauen: Gesetzliche Vorgaben beachten!

Du möchtest dir ein Gartenhaus bauen? Dann solltest du dich genau an die gesetzlichen Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt: Pro Parzelle ist nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt. Soll dein Gartenhaus eine größere Grundfläche als 24 m² haben, musst du vorher eine Baugenehmigung beantragen. Beachte aber auch, dass ein Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Achte also darauf, dass du die gesetzlichen Vorgaben einhältst, um Ärger zu vermeiden.

Gartenhaus bauen: Entdecke die Vorteile und lass Dir Dein Gartenhaus bauen!

Du hast noch nie ein Gartenhaus besessen? Dann solltest Du Dir vielleicht mal Gedanken darüber machen. Denn ein Gartenhaus bietet eine Reihe von Vorteilen. Zum einen ist es ein separater Raum, in dem Du Deine Ruhe hast und in dem Du all die Dinge unterbringen kannst, die keinen Platz in der Wohnung haben. Es ist ein Ort, den Du ganz nach Deinen Wünschen gestalten kannst und an dem Du Deine Freizeit verbringen oder einfach nur entspannen kannst. Die meisten Gartenhäuser können sogar ohne Baugenehmigung errichtet werden, da sie relativ klein sind. Es gibt also kaum eine bessere Möglichkeit, Deinen Garten noch mehr zu nutzen und schöner zu gestalten. Also, worauf wartest Du noch? Nutze die Gelegenheit und lass Dir Dein Gartenhaus bauen!

Errichte Dein Gartenhäuschen in Thüringen verfahrensfrei!

Dabei muss es sich nicht nur um Gartenhäuser handeln, sondern auch andere Gebäude wie z.B. Lagerhallen, Carports, Gartenhütten, Gartenzäune und Schuppen sind von dieser Regelung betroffen. Wichtig ist, dass sie sich nicht im Außenbereich befinden.

Du planst, in Thüringen ein Gartenhäuschen oder eine andere kleine Bauanlage zu errichten? Dann kannst du dich glücklich schätzen, denn in Thüringen ist die Errichtung von einschossigen Gebäuden mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2 verfahrensfrei. Diese Regelung gilt für Gartenhäuser, Carports, Gartenhütten, Gartenzäune, Schuppen und ähnliche Bauanlagen. Achtung: Diese Regelung gilt nicht, wenn sich die Bauanlage im Außenbereich befindet. Hier muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dich am besten über die genauen Vorgaben bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkunden.

Schuppenbau: Regeln beachten & Bauvorschriften einhalten

Du musst bei der Errichtung eines Schuppens auf jeden Fall auf die expliziten Regeln achten, die Gebäude als Nebenanlagen definieren. Wenn es keine Sonderregelungen gibt, darfst du den Schuppen bis an die Grundstücksgrenze bauen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes einhalten musst und auch die Bestimmungen der Gemeinde, in der du wohnst. Daher lohnt es sich, im Vorfeld abzuklären, ob ein Schuppenbau auch wirklich erlaubt ist.

 Thüringen - Rechtslage für Bauen ohne Baugenehmigung

Garage bauen: Genehmigung erforderlich? Prüfe Regeln & Wende dich an Bauamt

Du möchtest eine Garage bauen, aber du bist dir nicht sicher, ob du dafür eine Genehmigung benötigst? Dann lies weiter! In der Regel ist die Errichtung einer Garage genehmigungsfrei, sofern die Grundfläche nicht mehr als 50 m² beträgt und die mittlere Wandhöhe 3 Meter nicht überschreitet. Wichtig ist außerdem, dass die Garage im Innenbereich und im Bereich eines gültigen Bebauungsplans errichtet wird und alle Planungsfestsetzungen eingehalten werden. Solltest du dir unsicher sein, kannst du dich an dein örtliches Bauamt wenden. Dort können dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen, alle notwendigen Fragen zu klären.

Bau ohne Genehmigung? So verhinderst du Kostenfalle

Du hast ein Gebäude ohne Genehmigung gebaut? Dann solltest du wissen, dass es keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten gibt. Das heißt, auch wenn das Bauamt erst nach 10 oder 25 Jahren davon erfährt und das Gebäude im Grundbuch steht, wird ein Bußgeld fällig. Allerdings kann es sein, dass dein Haus einen Bestandschutz bekommt und somit der Abriss nicht mehr verlangt werden kann. Hier kannst du aber nur abwarten, was die Behörden entscheiden. Es ist also wichtig, dass du dich frühzeitig mit dem Bauamt in Verbindung setzt und deine Rechte kennst. So kannst du verhindern, dass du in eine Kostenfalle gerätst.

Ist mein Grundstück als unbebaut oder bebaut?

Fragst du dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Wenn sich auf deinem Grundstück keine Gebäude befinden, die man nutzen kann, dann ist es als unbebaut zu bewerten. Auch eine Gartenlaube gilt laut Recht als benutzbares Gebäude, auch wenn sie aus leichten Materialien erbaut wurde. Grundstücke, die keine Gebäude oder andere Strukturen beinhalten, auf denen man etwas brauchbares machen kann, gelten also als unbebaut.

Gartenhaus genehmigungsfrei bauen: Höhe & Fläche

Du fragst Dich, wie groß ein genehmigungsfreies Gartenhaus sein darf? In vielen Gemeinden musst Du beim Bau eines Gartenhauses mit einer Höhe von unter 2,50 Meter und einer umbauten Fläche von maximal drei mal vier Meter keine Baugenehmigung beantragen. Es ist jedoch ratsam, vor dem Bau eines Gartenhauses bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen, ob vor Ort besondere Vorschriften gelten. Es kann je nach Gemeinde auch möglich sein, ein Gartenhaus mit einer größeren Grundfläche und Höhe genehmigungsfrei zu errichten.

Carport ohne Baugenehmigung bauen in Thüringen?

In Thüringen brauchst Du für den Bau eines Carports keine Baugenehmigung, solange die mittlere Wandhöhe nicht mehr als drei Meter und die Brutto-Grundfläche nicht mehr als 40 Quadratmeter beträgt. Aber Achtung: Wenn der Carport im Außenbereich steht, musst Du eine Baugenehmigung beantragen. Ansonsten kannst Du Dich an die Vorgaben des §60 des Thüringer Baugesetzbuches (ThürBOG) halten und Dir Sorgen machen, dass Du eine Baugenehmigung brauchst.

3 m x 4 m Gartenhaus: Die ideale Größe für deinen Garten

Normalerweise sollte ein Gartenhaus nicht größer als 3 m sein. Aber wenn du ein 3 m x 4 m Gartenhaus hast, das 2,50 m hoch ist, dann hast du schon ein Volumen von 30 Kubikmetern. Dieses Gartenhaus hat also das ideale Maß, um als Gartenhaus, Werkstatt oder Aufbewahrungsraum zu dienen. Mit den richtigen Werkzeugen und Materialien kannst du es so gestalten, dass es zu deinem Garten passt und dir besondere Vorteile bietet. Zum Beispiel kannst du schöne Sitzgelegenheiten oder Regale anbringen, in denen du Gartengeräte und andere Dinge aufbewahren kannst. Mit ein wenig Kreativität kannst du deinem Gartenhaus sogar ein ganz neues Aussehen verleihen.

Gartenhaus bauen: Größe & Höhe ohne Genehmigung?

Du fragst dich, wie groß dein Gartenhaus werden darf, ohne dass du eine Genehmigung brauchst? In der Regel dürfen Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 Kubikmetern und eine Höhe von 3 Metern genehmigungsfrei errichtet werden. Allerdings können die gesetzlichen Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, dass du dich vor Beginn der Bauarbeiten bei deiner Gemeinde über die Vorschriften informierst.

Wie Du die Größe eines Hauses in Kubikmetern berechnest

Die Größe eines Hauses wird in Kubikmetern berechnet. Ein 10 Kubikmeter großes Haus kann eine Fläche von 5 x 2 Metern und eine Höhe von 1 Meter haben. Wenn Du die Höhe auf 2 Meter erhöhst, erhöht sich die Größe auf 20 Kubikmeter. Bei einer Höhe von 3 Metern beträgt die Größe schon 30 Kubikmeter. Mit einer weiteren Erhöhung der Höhe kannst Du die Größe des Hauses noch weiter erhöhen. Es ist wichtig, dass Du die Kubikmeter bei der Planung eines Hauses berücksichtigst, um sicherzustellen, dass es ausreichend groß ist.

Gartenhaus direkt an Grundstücksgrenze: Zustimmung der Nachbarn nicht nötig

Du fragst Dich, ob Du bei einem Gartenhaus, das Du direkt auf der Grundstücksgrenze errichten möchtest, die Zustimmung der Nachbarn brauchst? Prinzipiell musst Du nicht extra die Zustimmung Deiner Nachbarn einholen. Wenn es sich um ein Gartenhaus handelt und die Vorgaben des Bebauungsplans bzw. der jeweiligen Landesbauordnung erfüllt werden, ist diese nicht notwendig. Dennoch ist es ratsam, mit Deinen Nachbarn in Kontakt zu treten und sie über Dein Vorhaben zu informieren. So können eventuelle Bedenken oder Unstimmigkeiten von vornherein ausgeräumt werden.

Ackerland zu Bauland machen: Antrag bei der Gemeinde einreichen

Du willst dein Ackerland zu Bauland machen? Dann musst du einen formlosen Antrag bei der Gemeinde einreichen! Doch dafür muss der Flächennutzungsplan die Bebauung des Areals erlauben. Wenn das nicht der Fall ist, dann kannst du eine Änderung des Flächennutzungsplans beantragen. Dies kannst du bei der Gemeinde tun, die für dein Grundstück zuständig ist. Dafür benötigst du verschiedene Unterlagen und einen konkreten Grund, warum du die Änderung beantragst. Sobald die Gemeinde deinen Antrag bearbeitet hat, erhältst du eine Rückmeldung.

Fazit

In Thüringen darfst Du ohne Baugenehmigung bis zu einer Gebäudehöhe von 12 Metern bauen. Auch die Grundstücksgröße spielt eine Rolle. Bis zu 10 % der Grundstücksfläche darfst Du bebauen. Allerdings musst Du immer auf die Vorschriften der jeweiligen Kommune achten.

Du siehst also, dass es in Thüringen für den Bau ohne Baugenehmigung einige Einschränkungen gibt. Wenn du also größere Bauten planst, solltest du dir unbedingt eine Baugenehmigung besorgen, um später nicht auf Probleme zu stoßen.

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