Wie groß darf man eine Garage bauen? Die Antworten & Tipps, die du kennen musst!

Garage maximal bauen Größe

Hey, bist Du auf der Suche nach einer Antwort darauf, wie groß Du Deine Garage bauen darfst? Dann bist Du hier genau richtig! Wir werden Dir in diesem Artikel verraten, welche Regelungen es gibt und was Du beachten solltest, wenn Du eine Garage bauen möchtest. Also, lass uns loslegen!

Die Größe einer Garage hängt davon ab, wo du lebst. Es gibt bestimmte Vorschriften, die du beachten musst. In der Regel darfst du eine Garage bauen, die höchstens ein Drittel der Grundstücksgröße einnimmt und die nicht höher als 3,5 Meter ist. Es kann auch sein, dass es bestimmte Abstände zu deinen Nachbarn gibt, die einzuhalten sind. Am besten informierst du dich bei deiner Gemeinde, was in deinem Fall möglich ist.

Genehmigungsfreie Garage in Hamburg errichten – Anforderungen beachten

Du bist auf der Suche nach einer genehmigungsfreien Garage in Hamburg? Dann musst Du einige Voraussetzungen beachten, damit die Garage ohne Bauantrag errichtet werden darf. Zu den wesentlichen Anforderungen gehört, dass die Bruttogrundfläche 50 m² und die Wandhöhe 3,0 m nicht überschritten werden. Außerdem muss die Garage im Innenbereich errichtet werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Garage nicht mehr als ein Vollgeschoss haben darf und nicht näher als 2 m an ein Nachbargrundstück heranreicht. Auch die Anzahl der Garagen pro Grundstück ist durch die Bauordnung begrenzt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Garage auch bei einem späteren Verkauf des Grundstücks weiterhin bestehen darf. Daher ist es ratsam, die Genehmigungsfähigkeit der Garage vor dem Bau schon bei der Beantragung von Bauvorbescheiden abzuklären.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage?

Du fragst dich, ob du für den Bau deiner Garage eine Baugenehmigung brauchst? Keine Sorge, die Antwort findest du in der Garagenverordnung. Nach dieser gibt es Genehmigungspflicht und Genehmigungsfreiheit. Falls die Garage genehmigungspflichtig ist, musst du einen Bauantrag beim Bauamt einreichen. Und auch wenn die Garage genehmigungsfrei ist, musst du die Auflagen der Garagenverordnung beachten. Achte deshalb unbedingt auf die entsprechenden Vorgaben, bevor du mit dem Bau beginnst.

Errichte Garage/Schuppen an Grundstücksgrenze: Voraussetzungen

Du hast vor, an deiner Grundstücksgrenze eine Garage oder einen Schuppen zu errichten? Dann solltest du wissen, dass dies unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Wenn du dich daran hältst, brauchst du keine Genehmigung. Solange die Wandhöhe maximal 3 Meter beträgt und einzelne Seiten nicht länger als 9 Meter sind, kannst du die Grenzbebauung ohne Probleme realisieren. Allerdings solltest du darauf achten, dass die Bebauung nicht zu nah an Nachbargrundstücken errichtet wird und dass sie nicht über die Grenzen hinaus reicht. Wenn du diese Dinge beachtest, steht einer schönen Garage oder einem tollen Schuppen an deiner Grundstücksgrenze nichts mehr im Wege.

Garagenbau: Garagenverordnung beachten für Sicherheit & Entlastung

Du willst eine Garage bauen? Dann ist es wichtig, dass Du Dich an die Garagenverordnung hältst. Diese enthält alle wichtigen Vorschriften, die Du beim Bau und Betrieb der Garage einhalten musst. Darüber hinaus steht die Sicherheit im Mittelpunkt der Garagenverordnung. Neben dem Brandschutz geht es auch darum, die öffentlichen Straßen als Parkplätze zu entlasten. Deshalb solltest Du Dir gut überlegen, ob Dir eine Garage wirklich nützlich ist.

 Größe Grenzen beim Bau einer Garage

Warum du deine Garage nicht anderweitig nutzen darfst

Verstehst du, warum du deine Garage nicht dazu benutzen darfst, um ein Büro, einen Gästezimmer, einen Partyraum oder eine Abstellkammer einzurichten? Nun, zum einen ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, einen Gasgrill, Gasflaschen oder gefährliche, explosive oder brennbare Stoffe in der Garage zu lagern. Zum anderen kann die Zweckentfremdung deiner Garage dazu führen, dass sie nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an eine Garage entspricht. Deswegen ist es nicht erlaubt, deine Garage anderweitig zu nutzen, wenn du sie dauerhaft für andere Zwecke benutzen möchtest. Aber keine Sorge, du kannst deiner Garage trotzdem ein wenig Persönlichkeit verleihen und sie in eine gemütliche Garage verwandeln, in der du dein Auto bequem unterstellen kannst.

Großraum-Garage vs. Doppelgarage: Welcher Typ passt besser?

Du fragst dich, was der Unterschied zwischen einer Großraum-Garage und einer Doppelgarage ist? Die Antwort ist ganz einfach: Eine Doppelgarage hat zwei Garagentore, während eine Großraum-Garage (auch Eintorgarage genannt) über ein einziges Tor mit einer Einfahrtsbreite von bis zu 5,50 m verfügt. Allerdings sind die Grundmaße beider Garagen gleich. Du kannst also in beiden Garagen ein Auto oder auch anderes Equipment unterstellen. Doch wenn du eine größere Einfahrtsbreite benötigst, bietet sich die Großraum-Garage an.

Baugenehmigung: Unterlagen für Garage einreichen

Du musst beim Bauen einer Garage in jedem Bundesland, das eine Baugenehmigung vorschreibt, einige Unterlagen einreichen. Hierzu gehören der Bauantrag, eine Bauzeichnung, eine Beschreibung des Bauvorhabens und eine Flurkarte mit einem bestimmten Maßstab. Du solltest auch einige Fotos von dem Grundstück mitliefern, auf dem die Garage gebaut werden soll. Falls du einen Architekten oder einen Bauingenieur beauftragst, kann er dir bei der Beschaffung der Unterlagen helfen.

Garage am Grundstück bauen: Privilegiert im Baurecht!

Du hast vor, eine Garage an deinem Grundstück zu bauen? Dann wirst du wissen wollen, ob du sie auch bis an die Grundstücksgrenze bauen darfst. Glücklicherweise hast du hier einen Vorteil: Im Baurecht sind Garagen „privilegiert“. Das bedeutet, dass du sie bis an die Grundstücksgrenze bauen kannst, ohne dass du den sonst üblichen Mindestabstand von 3 Metern einhalten musst. Allerdings solltest du vorher unbedingt nochmal die Bauvorschriften überprüfen, um sicher zu sein, dass du alles richtig machst.

Garage bauen ohne Genehmigung? Ja, in vielen Fällen möglich!

Du möchtest eine Garage bauen, aber du hast keine Ahnung, ob du eine Genehmigung benötigst? Keine Sorge, in vielen Fällen brauchst du keine. Solange die Grundfläche der Garage nicht größer ist als 50 m², die mittlere Wandhöhe 3 Meter nicht überschreitet, die Garage im Innenbereich errichtet wird und die Planungsfestsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, darfst du eine Garage ohne Genehmigung errichten. Du musst jedoch sicherstellen, dass du alle staatlichen Vorschriften und Regeln einhältst.

Garage an Grundstücksgrenze bauen: Genehmigung und Vorschriften

Du hast vor, an deiner Grundstücksgrenze eine Garage zu bauen? Dann solltest du die Vorschriften zur Grenzbebauung kennen. Grundsätzlich gilt, dass du genehmigungsfrei eine Garage ohne Abstand an die Grenze bauen darfst. Allerdings darf die Wandlänge entlang einer Grenze nur 9 m betragen. Insgesamt sollte die Grenze nicht mehr als 15 m bebaut werden. Wenn du mehr als 15 m benötigst, musst du beim Bauamt eine Genehmigung beantragen. Beachte außerdem, dass einige Gemeinden besondere Anforderungen bezüglich der Grenzbebauung haben können. Informiere dich daher vorher beim Bauamt. Mit der richtigen Planung kannst du deine Garage schnell am Grundstück anbringen.

Garage bauen Größe Grenzen

Bau eine Garage in Hamburg – Abstandsflächen beachten

Du darfst in Hamburg deine Garage entlang der Grundstücksgrenze bis auf eine Länge von neun Metern bauen. Allerdings darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung nicht die festgelegten 15 Meter überschreiten. Diese Regelung gilt, auch wenn du deine Garage in die Abstandsflächen von anderen Wohnobjekten hineinbaust. Damit du dich an die Vorschriften hältst, solltest du die Gesamtlänge der Grenzbebauung im Auge behalten. Beachte zudem, dass du deine Garage nicht zu nah an ein anderes Wohnobjekt bauen darfst, da du sonst gegen die Abstandsflächen verstößt. Wenn du dir darüber unsicher bist, kannst du dich jederzeit an deine Kommune wenden.

Grenzabstand & Nachbargenehmigung: Bauvorhaben Außenbereich sichern

Du musst für dein Bauvorhaben im Außenbereich die Zustimmung der Nachbarn einholen, wenn es dem Grundstück des Nachbarn zu nahe kommt. Dazu gehört sowohl, dass du den notwendigen Grenzabstand einhältst, als auch, dass du darauf achtest, dass du nicht auf unbebautes Grundstück bauen würdest, was sich später als hinderlich erweisen könnte. Auch wenn das Grundstück des Nachbarn momentan unbebaut ist, solltest du auf Nummer sicher gehen und die Zustimmung einholen.

Garagenbau: Kosten für gemauerte Variante 60% höher als bei Fertiggarage

Du planst, eine Garage zu bauen? Dann solltest du bedenken, dass die Kosten dafür in der Regel höher sind als für eine Fertiggarage aus Beton. Wenn du dich für eine gemauerte Variante entscheidest, kann dies zwischen 15.000 und 25.000 Euro kosten. Neben den Materialkosten für Mauerwerk, Dach und Fundament musst du auch noch Kosten für Ringanker, Mörtel und das Garagentor einplanen. Im Vergleich zu einer Fertiggarage sind die Gesamtkosten somit etwa um 60 Prozent höher.

Garage selbst bauen: Kosten, Fundament und mehr

Möchtest du dir selbst eine Garage mauern, kannst du mit Kosten von etwa 10.000 Euro inklusive Ringanker, Fenster, Dach und Garagentor rechnen. Du solltest allerdings auch die Kosten für das Fundament bedenken. Diese liegen bei ungefähr 600 Euro. Natürlich kannst du auch eine überdachte Doppelgarage bauen, dann steigen natürlich auch die Kosten. Zudem solltest du auch die Kosten für die benötigten Baumaterialien und Werkzeuge berücksichtigen. So kannst du eine schöne Garage mit einem ansprechenden Ergebnis errichten.

Keller, Waschküche & Co.: Nicht Teil der Wohnfläche, aber wichtig

Keller, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen gehören nicht zur bewohnbaren Wohnfläche. Diese Räumlichkeiten haben normalerweise einen anderen Zweck als die Wohnung selbst. Dennoch können sie durchaus für die Wohnqualität beitragen. So können Kellerräume als Abstellmöglichkeit für Gartenmöbel und andere Gegenstände dienen. Auch eine Waschküche kann sehr praktisch sein, um Wäsche zu waschen und aufzuhängen. Heizungsräume sind nicht nur für die Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage wichtig, sondern können auch als zusätzlicher Abstellraum verwendet werden. Und eine Garage bietet neben Parkmöglichkeiten auch einen zusätzlichen Raum, in dem man Gegenstände unterbringen kann. Aufgrund ihrer speziellen Funktionen stellen diese Räumlichkeiten jedoch keine Wohnfläche dar.

Grundsteuer: Garage im Eigenheim nicht extra angeben

Du hast dein Eigenheim gekauft und hast nicht nur ein Gebäude, sondern auch eine Garage auf demselben Grundstück? Glückwunsch! Dann musst du dir keine Sorgen machen, dass du die Garage auch noch extra in deiner Grundsteuererklärung angeben musst. Denn die anteilige Fläche der Garage ist bereits in der Gesamtfläche des Grundstücks bzw des Miteigentumsanteils enthalten. So einfach kann’s gehen! Bei Fragen stehen dir die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit zur Verfügung. Sie helfen dir gern weiter.

Grundsteuer: Garage auf Deinem Grundstück? Prüfe es!

Hast Du eine Garage auf Deinem Grundstück? Dann solltest Du wissen, dass sich das auf Deine Grundsteuer auswirken kann. Im Bundesmodell wird für jeden Garagenstellplatz eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 35 € angesetzt, was sich im Ertragswertverfahren direkt auf den Rohertrag des Grundstücks auswirkt. Für den Bürger bedeutet das, dass sich der Einheitswert des Grundstücks und somit auch die Grundsteuer erhöhen kann. Deshalb solltest Du vor dem Kauf eines Grundstücks genau überprüfen, ob eine Garage vorhanden ist, da sich dies negativ auf Deine Finanzen auswirken kann.

Einzelgarage kaufen: Maße, Breite und Stauraum

Du hast Dir überlegt, Dir eine Einzelgarage zuzulegen? Normalerweise sind die Maße einer Einzelgarage 3 x 6 Meter und die Außenabmessung beträgt mindestens 2,5 Meter. Damit Du auch noch Stauraum hast, kannst Du beim Kauf eine Breite von 2,5 bis 4 Meter auswählen. So hast Du neben dem Platz für Dein Auto auch noch genügend Fläche, um Deine Gartengeräte und andere Utensilien unterzubringen.

Garage an Grundstücksgrenze bauen: MBO § 6 Abs 8 erklärt!

Du möchtest eine Garage an deiner Grundstücksgrenze bauen? Die gute Nachricht ist: Das ist nach der Musterbauordnung (MBO) erlaubt! Die MBO gibt unter § 6 MBO Abs 8 vor, dass Garagen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, allerdings mit einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 Metern und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern. Sollte deine Garage diese Maße übersteigen, musst du den Bauplan ändern oder deine Garage anderweitig positionieren. Achte aber auch darauf, dass du die anderen Bestimmungen der MBO einhältst, damit du deine Garage rechtssicher bauen kannst!

Zusammenfassung

Die Größe einer Garage hängt ganz von den lokalen Bauvorschriften ab. In Deutschland gibt es kein einheitliches Regelwerk, deshalb solltest Du Dich an Deine örtliche Bauordnung wenden, um herauszufinden, was erlaubt ist. In der Regel darf man eine Garage in der Größe von 10 x 15 Metern errichten, aber einige Orte haben strengere Richtlinien. Es ist also wichtig, die Regeln des jeweiligen Gebiets zu kennen, bevor man mit dem Bau beginnt.

Es ist wichtig, dass du die Regeln und Vorschriften der jeweiligen Gemeinde oder Stadt kennst, bevor du eine Garage bauen willst, denn jeder Ort hat seine eigenen Richtlinien. So kannst du sicherstellen, dass deine Garage den Richtlinien entspricht und du keine Ärger mit den Behörden bekommst. Also, schau dir die Richtlinien an, bevor du mit dem Bauen anfängst, damit du dir sicher sein kannst, dass alles legal ist.

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