Wie groß darf man genehmigungsfrei bauen? Erfahre alles über die gesetzlichen Bestimmungen!

Genehmigungsfrei Bauen - Einschränkungen

Du möchtest gerne bauen, weißt aber nicht, wie groß dein Bauwerk genehmigungsfrei sein darf? Keine Sorge, in diesem Artikel erfährst du, welche Richtlinien für genehmigungsfreie Bauten gelten und wie du bestimmte Bauprojekte erfolgreich umsetzen kannst. Lass uns gemeinsam herausfinden, wie groß darf man genehmigungsfrei bauen!

Das hängt davon ab, wo du wohnst. In einigen Gebieten kannst du bis zu 40 m² genehmigungsfrei bauen, in anderen müssen du eine Baugenehmigung beantragen, wenn du mehr als 10 m² bauen willst. Es lohnt sich auf jeden Fall, die lokalen Bestimmungen zu überprüfen, bevor du mit dem Bauen beginnst.

Berechne die Größe in Kubikmetern – So einfach geht’s!

Du hast schon mal von Kubikmetern gehört, aber hast du dich schon gefragt, wie man sie berechnet? Die Größe in Kubikmetern wird ganz einfach berechnet, indem man die Länge, Breite und Höhe in Metern addiert. Ein 10 Kubikmeter großes Haus könnte beispielsweise eine Fläche von 5 x 2 m plus 1 m Höhe haben. Wenn die Höhe beispielsweise auf 2 m erhöht wird, beträgt die Gesamtgröße schon 20 Kubikmeter. Wenn die Höhe auf 3 m erhöht wird, erreicht man schon 30 Kubikmeter. So einfach kannst du die Größe eines Gebäudes oder eines anderen Objekts berechnen!

Gartenhaus bauen: 24 m² & Baugenehmigung beachten

Du planst, in deiner Kleingartenanlage ein Gartenhaus zu bauen? Dann gilt das Bundeskleingartengesetz: Pro Parzelle darf nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz existieren. Mit einer Baugenehmigung kannst du aber auch größere Gartenhausbauten errichten. Beachte dabei aber, dass die Genehmigung bei den jeweiligen Gartenvereinen und der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Wenn du ein Gartenhaus bauen möchtest, das größer als 24 m² ist, ist es also unerlässlich, eine Baugenehmigung einzuholen.

Unbebautes vs. bebautes Grundstück: Was ist der Unterschied?

Hast du ein Grundstück gekauft, fragst du dich vielleicht, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück handelt. Ein unbebautes Grundstück liegt dann vor, wenn sich darauf keine benutzbaren Gebäude befinden. Allerdings gilt auch eine Gartenlaube als benutzbares Gebäude, selbst wenn sie in Leichtbauweise errichtet wurde. Es ist daher wichtig, dass du dir im Vorfeld erst einmal klarmachen lässt, welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und ob diese als benutzbar zu bewerten sind. Sollte dies der Fall sein, handelt es sich um ein bebautes Grundstück.

Gartenhaus kaufen: Alles, was du wissen musst

Du hast schon überlegt, dir ein Gartenhaus zuzulegen? Dann ist es wichtig zu wissen, was genau ein Gartenhaus ist. Grundsätzlich versteht man darunter ein kleines Häuschen, das im Garten eines Wohnhauses steht, aber nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Oftmals dienen Gartenhäuser als Lagerraum für Gartengeräte oder als Ort, an den man sich zurückziehen kann – ein eigener Rückzugsort für die Gartenarbeit oder ein gemütlicher Ort für ein lauschiges Grillfest mit Freunden. Kleinere Gartenhäuser dürfen in der Regel ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dabei ist es wichtig, dass sie bestimmte Vorgaben einhalten, wie z.B. eine maximale Größe von zehn Quadratmetern. Trotzdem gibt es eine große Auswahl an Gartenhäusern in verschiedenen Größen, Formen und Ausführungen, sodass jeder sein passendes Gartenhaus findet.

Genehmigungsfreies Bauen - maximale Größenbeschränkungen

Gartenhäuschen bauen: Bis zu 75 m³ genehmigungsfrei!

Du willst dir ein Gartenhäuschen bauen? Dann musst du nicht unbedingt auf die Größe achten, denn in allen Bundesländern darfst du ein Gartenhäuschen mit einem Volumen von bis zu 10 m³ genehmigungsfrei bauen. Das entspricht einer Grundfläche von 5 m² bei einer Höhe von 2 Metern. Aber in einigen Bundesländern kannst du noch mehr bauen: In Bayern zum Beispiel darfst du ein Gartenhäuschen mit einem Volumen von bis zu 75 m³ genehmigungsfrei bauen. Dazu musst du aber noch einige andere Kriterien erfüllen, wie beispielsweise einen Mindestabstand zu Nachbargrundstücken einhalten. Achte also auf die örtlichen Bestimmungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Einfamilienhaus bauen: Vorteile & Nachteile

Du träumst von einem eigenen Einfamilienhaus? Dann solltest du einmal über die Vor- und Nachteile nachdenken. Ein Einfamilienhaus hat viele Vorteile: Du hast viel Platz für dich und deine Familie und kannst dir den Grundriss und die Einrichtung nach deinen Wünschen gestalten. Auch die Lage kannst du selbst bestimmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass du dir deine eigene Gartenanlage schaffen kannst. Aber es gibt auch Nachteile. Ein Einfamilienhaus kostet viel Geld und ist eine langfristige Investition. Auch die laufenden Kosten, wie zum Beispiel für den Unterhalt des Gebäudes, sind nicht zu vergessen. Ein gängiges freistehendes Einfamilienhaus hat eine typische Wohnfläche von rund 150 qm, die sich auf ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss verteilen. Für den Bau benötigst du eine Grundfläche von rund 100 qm. Es lohnt sich, hier vorher einmal professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und alle Details zu planen. So kannst du deinen Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

Grundsteuer B: Wenn Dein Gartenhäuschen mehr als 24m² hat

Falls Du ein Gartenhäuschen hast, das über eine überdachte Fläche von mehr als 24 Quadratmetern verfügt, dann ist dies ein Wohngrundstück und fällt in die Kategorie der Grundsteuer B. Auch Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, müssen dabei beachtet werden. So ist es wichtig, dass Du die gesamte Fläche Deines Grundstücks berücksichtigst, um sicherzustellen, dass Du die richtige Grundsteuerkategorie erhältst.

Verordnung über Bevölkerungsbauwerke: Schwarzbauten erlauben?

Du hast vielleicht schon einmal von Schwarzbauten gehört – also von unerlaubten Bauwerken, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Nach der Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 können diese Bauwerke nach Ablauf einer Verjährungsfrist nicht mehr abgerissen werden. Obwohl es keine Möglichkeit mehr gibt, einen Abriss zu verhängen, ist es dennoch möglich, durch Ordnungsstrafen zu sanktionieren. Doch es gibt auch Ausnahmen: So ist es beispielsweise möglich, dass Verwaltungsbehörden geduldete Schwarzbauten erlauben, wenn es einen berechtigten Interessenausgleich gibt und dieser nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Auch wenn es manchmal schwierig ist, die Vorteile solcher Bauwerke zu erkennen, so kann es dennoch sein, dass sie in bestimmten Fällen als sinnvoll erachtet werden.

Schwarzbau? Wissen, ob du einen Bestandschutz hast

Du musst dich nicht sorgen, wenn du eine Schwarzbau errichtet hast. Denn egal, ob das Bauamt erst nach 10, 25 oder mehr Jahren herausfindet, dass du ohne Genehmigung gebaut hast, ist die Verjährungsfrist nicht relevant. Stattdessen wird ein Bußgeld fällig. Aber es kann auch sein, dass dein Haus unter Umständen einen Bestandschutz hat und damit der Abriss nicht mehr verlangt werden kann. Wenn du also einen Schwarzbau hast, solltest du dich informieren, ob du einen solchen Bestandschutz hast, da er dir bei der Vermeidung eines Bußgeldes helfen kann.

Illegalen Bau melden: Was du beachten musst

Wenn du den Verdacht hast, dass in deiner Nachbarschaft ein illegaler Bau entstanden ist, kannst du einen Hinweis bei der zuständigen Behörde abgeben. Diese wird dann die entsprechenden Untersuchungen anstellen und bei Bedarf auch ein Bußgeld verhängen. Oftmals sind die illegalen Bauten schon sehr weit fortgeschritten, sodass sie nicht mehr aufgelöst werden können. In solchen Fällen müssen die Beteiligten den Bau auf eigene Kosten legalisieren. Außerdem kann es sein, dass das Gebäude abgerissen werden muss.

Damit es erst gar nicht zu solchen Problemen kommt, solltest du darauf achten, dass deine Nachbarn alle behördlichen Auflagen einhalten. Dafür kannst du zum Beispiel die Baubehörde kontaktieren und nachfragen, ob alle Genehmigungen vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du auch direkt bei deinem Nachbarn nachfragen.

 genehmigungsfrei bauen - Größenbeschränkungen

Grenzbebauung: Zustimmung der Nachbarn nicht nötig?

Du fragst Dich, ob Du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung Deiner Nachbarn benötigst? Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass dies nicht der Fall ist, solange Du alle Vorgaben des Bebauungsplans bzw der jeweiligen Landesbauordnung einhältst. Ein Gartenhaus kannst Du auch direkt auf der Grundstücksgrenze errichten, ohne dass Du die Zustimmung Deiner Nachbarn benötigst. Es ist jedoch wichtig, dass Du Dich vorab mit den Regelungen der Landesbauordnung vertraut machst. Diese regeln u.a. die Abstände zur Grundstücksgrenze sowie ein eventuelles Abstandsgebot.

Genehmigungsfreie Grenze in NRW: 75 Kubikmeter Rauminhalt

Du willst in Nordrhein-Westfalen eine bauliche Veränderung vornehmen, aber weißt nicht, welche Grenzwerte du einhalten musst? Dann liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW) bei 75 Kubikmeter Rauminhalt. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich hierbei um den Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten handelt. Trotzdem heißt das nicht, dass du keine weiteren Vorschriften einhalten musst. Es kann sein, dass du vorher eine Baugenehmigung einholen musst. Informiere dich am besten beim zuständigen Bauamt.

Bebauung eines Grundstücks – Diese Dinge musst Du beachten!

Du möchtest ein Grundstück bebauen? Dann solltest Du vorher einige Dinge beachten! Zunächst einmal muss Dein Grundstück entweder innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegen oder aber „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“. Darüber hinaus musst Du zur Sicherung des Nachbarschutzes den vorgeschriebenen Abstand zu den Nachbargrundstücken einhalten. Auch die baulichen Gegebenheiten und die Art der Bauweise spielen hier eine Rolle. In jedem Fall ist es ratsam, vor Beginn der Bauarbeiten eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle formalen Voraussetzungen zu erfüllen. Dann steht einem Bauvorhaben nichts mehr im Wege!

Gartenhaus bauen: So groß sollte es sein!

Du möchtest Dir ein Gartenhaus bauen und überlegst, wie groß es sein soll? In der Regel solltest Du ein Gartenhaus nicht größer als 3 m machen. Dieses Maß ist eine gute Größe, um es als Zweckgebäude zu nutzen. Allerdings, wenn Du ein Gartenhaus mit einer Größe von 3 m x 4 m und einer Höhe von 2,50 m hast, erhältst Du ein Volumen von 30 Kubikmetern. Damit hast Du genug Platz für Gartengeräte und Dekoartikel. Außerdem kannst Du das Gartenhaus auch als Erholungsort nutzen, um beispielsweise ein Buch zu lesen oder einfach nur den Tag zu genießen.

Gartenhaus Modell 3535-40: Robust, Langlebig & Einfach Aufzubauen

Das Gartenhaus Modell 3535-40 von Kranenberg ist eine tolle Wahl für alle, die ein praktisches Gartenhaus suchen. Mit seinen 3,50 x 3,50 m bietet es genug Platz für verschiedene Gartengeräte, Möbel und andere Gegenstände. Das Gartenhaus besteht aus robusten und langlebigen Materialien und ist einfach und schnell aufgebaut. Es bietet Dir Schutz vor Wind und Wetter und lässt sich mit ein paar kleinen Veränderungen an Deine Bedürfnisse anpassen. Mit ein wenig Kreativität und ein bisschen Farbe kannst Du es zu einem ganz persönlichen Rückzugsort machen. Mit seiner hochwertigen Verarbeitung und der einfachen Montage ist das Gartenhaus 3535-40 eine tolle Wahl, um Deinem Garten ein besonderes Highlight zu verleihen.

Gartenhaus bauen: Grundfläche von 30 m² und 75 m³ Rauminhalt

Du möchtest einen geräumigen Gartenhaus bauen? Wenn Du Dir ein Gartenhaus mit 75 m³ Rauminhalt zulegen möchtest, dann musst Du, je nach Größe, mit einer Deckenhöhe von mindestens 2,5 m rechnen. Hierbei hast Du eine Grundfläche von ca. 30 m². Wenn Du Dich für eine höhere Deckenhöhe entscheidest, beträgt die Grundfläche natürlich entsprechend weniger, nämlich noch 25 m². Es ist also gar nicht so schwer, ein Gartenhaus für viele verschiedene Zwecke zu finden. Wenn Du ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 30 m² suchst, gibt es dafür zahlreiche Varianten und Formen. Egal, ob Du ein Gartenhaus zum Grillen, zum Verweilen oder als Werkstatt nutzen möchtest – mit einem Gartenhaus dieser Größe bist Du immer auf der sicheren Seite.

Bau deinen Carport: Regeln und Bestimmungen pro Bundesland

Du hast vor, dir einen Carport zu bauen? Dann solltest du wissen, dass im Regelfall Carports im Privatbereich bis zu einer Höhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis 30 qm genehmigungsfrei sind. Allerdings erlauben verschiedene Bundesländer auch größere Abmessungen für die überdachten Stellplätze. Es lohnt sich also, vor dem Bauen die jeweiligen Bestimmungen in deinem Bundesland zu checken. Die Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Außerdem solltest du vor dem Bauen deinen Nachbarn kontaktieren und sie über dein Vorhaben informieren. So kannst du sichergehen, dass es keine Unstimmigkeiten gibt.

Grundstücksgrenze: Bauen erlaubt mit 42m Länge, 3m Höhe, 50m³ Rauminhalt

Du hast vor, an deiner Grundstücksgrenze ein Gebäude zu errichten? Dann solltest du wissen, dass die Grenze mindestens 42 Meter lang sein muss, damit du ein freistehendes Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bauen darfst. Die Wandhöhe sollte bis zu 3 Meter betragen, der Brutto-Rauminhalt nicht mehr als 50 Kubikmeter ausmachen und die Länge an der Grundstücksgrenze 5 Meter nicht überschreiten. Solltest du all diese Kriterien erfüllen, kannst du unbeschwert an deiner Grundstücksgrenze bauen.

Terrasse Überdachung in NRW: Baugenehmigung nötig?

In Nordrhein-Westfalen brauchst Du keine Baugenehmigung, wenn Du Deine Terrasse mit einer Überdachung bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von max. 4,50 Metern schützen möchtest. Alles, was darüber hinausgeht, benötigt jedoch eine Baugenehmigung. Dafür musst Du Dich an Dein örtliches Bauamt wenden. Solltest Du Unterstützung benötigen, kannst Du Dir auch professionelle Hilfe holen. Bei diesen Experten kannst Du Dich erkundigen, wie Du eine Baugenehmigung für Deine Überdachung bekommst und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Geräteschuppen bauen: Vorschriften der Bauordnung beachten

Es ist wichtig, die Vorschriften der Bauordnung und der Grenzbebauung zu beachten, wenn Du Dir einen Geräteschuppen bauen möchtest. Damit Du nicht unbedingt eine Baugenehmigung einholen musst, solltest Du Dich an die Vorgaben halten. So darf der Schuppen maximal einstöckig und nicht größer als 10 Quadratmeter Grundfläche sein. Außerdem müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Nachbargrundstücken und Gebäuden eingehalten werden. Auf diese Weise kannst Du in der Regel ohne Baugenehmigung loslegen.

Fazit

In Deutschland können Häuser bis zu einer maximalen Größe von 10 Metern Höhe und einer Grundfläche von bis zu 50 Quadratmetern genehmigungsfrei gebaut werden. Allerdings müssen alle Regeln der Bauordnungen eingehalten werden. Wenn Du größer bauen möchtest, musst Du eine Baugenehmigung beantragen.

Du siehst, dass es ein paar Dinge zu beachten gilt, bevor Du genehmigungsfrei bauen darfst. Es ist wichtig, sich mit dem Bauordnungsamt in Deiner Stadt in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Du alles richtig machst. Am Ende des Tages kannst Du zuversichtlich sein, dass Du genehmigungsfrei bauen darfst, wenn Du die entsprechenden Richtlinien befolgst.

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