Alles, was du über das Bauen an der Grundstücksgrenze in Niedersachsen wissen musst

Niedersachsen: Abstand zur Grundstücksgrenze beim Bauen beachten

Hey du! Willst du wissen, wie nah du an die Grundstücksgrenze bauen darfst, wenn du dich in Niedersachsen befindest? Dann bist du hier genau richtig! In meinem Text gehe ich auf alles Wissenswerte rund um das Thema ein. Also, lies einfach weiter, dann erfährst du alles, was du wissen musst.

In Niedersachsen darf man in der Regel bis auf einen Abstand von 1,50 m an die Grundstücksgrenze bauen. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel wenn du eine Mauer errichten möchtest. In dem Fall musst du den Abstand auf mindestens 3 m vergrößern. Wenn du noch mehr über die Bestimmungen zum Bauen an Grundstücksgrenzen erfahren möchtest, empfehle ich dir, dich an das zuständige Bauamt zu wenden.

Grenzbebauung: Carport-Größe und Abstandsregeln

Bei einer Grenzbebauung darf ein Carport maximal 9 Meter auf einer Seite und 15 Meter auf allen Seiten stehen. Dabei ist die Breite auf 2,5 Meter vorgegeben. Wenn dein Carport eine Seitenwand hat, beträgt die Breite 2,4 Meter. Zwischen deinem Carport und der Straße müssen mindestens 3 Meter Abstand liegen. Achte auch bitte darauf, dass dein Carport nicht zu hoch wird und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht eingeschränkt wird.

Gartenhaus direkt an Grundstücksrand stellen: Vorschriften beachten

Es ist möglich, ein Gartenhaus direkt an den Grundstücksrand zu stellen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehört, dass es sich bei dem Haus um ein einzelnes Gebäude handelt, das nicht höher als 2,50 Meter ist. Außerdem muss ein Mindestabstand zu anderen Gebäuden oder Gartenanlagen von 3 Metern eingehalten werden. Falls es sich bei dem Gartenhaus um ein mehrgeschossiges Gebäude handelt, ist ein Abstand von mindestens 5 Metern zu anderen Gebäuden oder Gartenanlagen einzuhalten. Solltest Du ein Gartenhäuschen direkt an den Grundstücksrand stellen wollen, solltest Du daher vorab unbedingt immer prüfen, ob die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Nur dann kannst Du sicher sein, dass Du keine Abmahnung oder sogar eine Geldstrafe erhältst.

Bauen an Grundstücksgrenze: Max 3m Höhe & 9m Länge, kein Baugenehmigung

Du fragst Dich, wie weit Du Dein Gartenhaus oder Deinen Geräteschuppen von der Grundstücksgrenze entfernt bauen musst? Keine Sorge, Du kannst es direkt an die Grenze bauen. Allerdings darf die Wandhöhe nicht mehr als drei Meter betragen und die Seitenlänge des Gebäudes darf maximal neun Meter je Grenze erreichen. Wenn Dein Gartenhaus oder Dein Geräteschuppen diese Bedingungen erfüllt, benötigst Du keine Baugenehmigung. Beachte jedoch, dass Du Dich an die allgemeinen bau- und umweltrechtlichen Vorschriften halten musst.

Pflanze Hecke oder Zierstrauch: Achte auf Abstand & Standort

Du möchtest eine Hecke oder einen Zierstrauch an deiner Grundstücksgrenze pflanzen? Dann musst du ein paar Dinge beachten, damit es für dich und deine Nachbarn keine Probleme gibt. Der Mindestabstand zu einer Grundstücksgrenze beträgt für Ziersträucher und Hecken 0,50 Meter. Allerdings ist es besser, wenn du stark wachsende Hecken in einem Abstand von mindestens einem Meter zur Grundstücksgrenze setzt. So vermeidest du, dass deine Nachbarn durch die Hecke eingeschränkt werden. Außerdem solltest du darauf achten, dass du nur Pflanzen wählst, die für den Standort geeignet sind. So hast du lange Freude an deiner Hecke oder deinem Zierstrauch.

Grundstücksgrenzen in Niedersachsen: wie nah darf man bauen?

Grenzabstand beachten: Zustimmung der Nachbarn für Bauvorhaben benötigt

Du benötigst für ein Bauvorhaben im Außenbereich die Zustimmung deiner Nachbarn, wenn es mit dem jeweiligen Grundstück an deiner Grenze in Konflikt gerät. Dazu zählt zum Beispiel, wenn du den notwendigen Grenzabstand unterschreitest. Ob das Nachbargrundstück zu diesem Zeitpunkt bereits bebaut ist oder nicht, ist für diese Entscheidung irrelevant. Denn auch wenn das Grundstück jetzt noch unbebaut ist, könnte es in Zukunft bebaut werden.

Gewerbegebiet: Als Nachbar Baugenehmigung anfechten?

Du hast als Nachbar vielleicht schon bemerkt, dass in deiner Nähe ein Bauvorhaben geplant ist. Doch du bist dir unsicher, ob es sich hierbei wirklich um ein Gewerbegebiet handelt. Nach geltendem Recht darf ein solches Vorhaben in einem reinen Wohngebiet nicht genehmigt werden. Als betroffener Nachbar kannst du daher die Baugenehmigung anfechten, wenn das Bauvorhaben den Drittschutz beeinträchtigt. Dies bedeutet, dass dein Maß der Nutzung durch das Bauvorhaben beeinträchtigt wird. Es ist daher wichtig, dass du dir als Nachbar über die Auswirkungen des Bauvorhabens informierst und gegebenenfalls die Baugenehmigung anfechtest.

Guter Nachbar sein: Gerüche und Haustiere berücksichtigen

Weitere Streitthemen unter Nachbarn sind Gerüche und Haustiere. Obwohl du es vielleicht gerne machst, solltest du Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen und das Grillen nach der Hausordnung deines Mietshauses einschränken oder ganz vermeiden. Auch beim Halten von Haus- oder Nutztieren müssen wir stets bedenken, dass weder Geruchs- noch sonstige Belästigungen ausgehen dürfen. Sei dir bewusst, dass deine Entscheidungen Einfluss auf deine Nachbarn haben und versuche, ein guter Nachbar zu sein, indem du die Regeln und Vorschriften einhältst.

Grenzbebauung in Deutschland: BauGB, Landesbauordnung & Nachbarschaftsrecht

Du möchtest an deinem Grundstück direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück ein Gebäude errichten? Vielleicht wunderst du dich, ob das überhaupt erlaubt ist? Die Grenzbebauung ist in Deutschland reguliert – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Im Baugesetzbuch (BauGB) findest du die allgemeinen Regelungen zur Grenzbebauung. Dabei ist es aber wichtig, dass du dich auch mit der Landesbauordnung deines Bundeslandes und dem landesrechtlichen Nachbarschaftsrecht auseinandersetzt, da diese auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten eingehen. So kannst du sicherstellen, dass du die gesetzlichen Vorgaben einhältst und auf der sicheren Seite bist.

Rechtseinfriedung: Was musst Du für Dein Grundstück beachten?

In Niedersachsen, Berlin und Brandenburg ist das System der Rechtseinfriedung im Nachbarrecht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Du als Eigentümer Deines Grundstücks einen Zaun an der rechten Grundstücksgrenze errichten musst, wenn Dein Nachbar dies verlangt. Allerdings kannst Du dann auch eine Kostenbeteiligung an Deinem Nachbarn verlangen. Der Zaun muss den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes entsprechen und Du solltest immer eine schriftliche Vereinbarung mit Deinem Nachbarn abschließen, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Beachte aber, dass die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Verpflichtet Gartenbesitzer Wildwuchs und Unkraut zu beseitigen?

Du bist Gartenbesitzer und fragst Dich, ob Du verpflichtet bist, Wildwuchs und Unkrautsamen zu beseitigen? Laut Gesetz musst Du das tun, wenn Du Dein Grundstück vor Beeinträchtigungen durch einen verwilderten Garten in der Nachbarschaft schützen willst. Sollte das der Fall sein, kann Dein Nachbar Dich auf Unterlassung verklagen. Um das zu vermeiden, solltest Du also unbedingt dafür sorgen, dass Dein Garten in Ordnung gehalten wird.

 Grundstücksgrenzen in Niedersachsen bauen

Grenze zu Nachbarn: Einfriedung bis 1,80 m undurchsichtig

Du darfst an der Grenze zu deinem Nachbarn eine Einfriedung aufstellen, die bis zu einer Höhe von 1,80 m undurchsichtig sein kann. Aber Achtung: Wenn du die Einfriedung ab einer Höhe von 1,80 m durchsichtig machst oder dein Nachbar zustimmt, dann kannst du die Einfriedung auch bis zu einer Höhe von 2 m aufstellen. Dafür musst du aber immer die Zustimmung deines Nachbarn einholen.

Gartensichtschutz: Zaunhöhe und Alternativen

Du hast vor, einen Sichtschutz in deinem Garten einzurichten? Dann solltest du wissen, dass Zäune, die die Funktion eines Sichtschutzes erfüllen, zwischen 1,70 Meter und 1,90 Meter hoch sein dürfen. Wenn der Sichtschutz zu einer Straße gerichtet ist, darf er maximal 1,80 Meter hoch sein. Es gibt allerdings auch noch andere Möglichkeiten, denn auch Hecken und Bäume eignen sich hervorragend als Sichtschutz.

Einfriedung mit Nachbar: Beachte die Höhe von 1,80 m!

Du hast eine Grenze zu einem Nachbarn und möchtest sie gerne mit einer Einfriedung versehen? Dann solltest Du einige Dinge beachten. Denn die Höhe der Einfriedung ist gesetzlich geregelt. Du darfst die Einfriedung maximal 1,80 m hoch bauen. Wenn Du aber dafür sorgst, dass die Einfriedung ab der Höhe von 1,80 m durchsichtig ist, oder wenn Du Deinen Nachbarn um Erlaubnis bittest, kannst Du die Einfriedung sogar bis auf 2 m hoch bauen.

Grundstücksgrenze: 0,6 m Abstand außerhalb bebauten Ortsteils

Du musst bei Deiner Grundstücksgrenze einen Abstand von 0,6 m einhalten, wenn Dein Grundstück außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist. Dies ist auf Verlangen des Nachbarn vorgeschrieben. Wenn Dein Grundstück in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, kannst Du den Abstand auf 0,3 m reduzieren. Beachte aber, dass der Abstand nicht unterschritten werden darf, um Eingriffe in das Nachbargrundstück zu vermeiden.

Sichtschutz im Garten – Was ist erlaubt?

Du fragst Dich, ob Du in Deinem Garten Sichtschutz verbieten kannst? Die Antwort auf diese Frage hängt von Deiner Gemeinde oder Deinem Bundesland ab. Im Nachbarrecht ist geregelt, was Du als Sichtschutz verwenden darfst und was nicht. Dieses Gesetz gilt für alle Parteien und muss eingehalten werden. Bei der Auswahl des Sichtschutzes solltest Du darauf achten, dass er nicht zu hoch ist. In vielen Bundesländern darf er eine Höhe von max. 2,50 Meter nicht überschreiten. Zudem sollte er eine möglichst geringe Lärmbelästigung verursachen. Oft ist es auch ratsam, auf der Seite des Nachbarn eine kleine Bepflanzung anzulegen, um den Sichtschutz ein wenig abzuschwächen.

Gartenhaus, Schuppen oder Garage bauen? Grenzbebauung beachten!

Du hast einen Garten und überlegst, ob du ein Gartenhaus, einen Schuppen oder eine Garage bauen möchtest? In den meisten Bundesländern ist die sogenannte Grenzbebauung erlaubt. Allerdings muss die Wandhöhe mit maximal 3 Metern und die Seitenlänge mit höchstens 9 Metern begrenzt sein. In vielen Fällen kannst Du ein solches Gebäude bis an die Grundstücksgrenze bauen, ohne dass du die Erlaubnis eines Nachbarn einholen musst. In einigen Gebieten müssen jedoch Distanzregelungen eingehalten werden, um das Miteinander zwischen Nachbarn zu gewährleisten. Daher solltest Du vor dem Bau Deines Gebäudes immer einen Blick in die jeweilige Bauordnung werfen. So bist Du auf der sicheren Seite!

§ 912 BGB: Wenn Eigentümer über Grenze baut, dulden?

Falls der Eigentümer eines Grundstücks über die Grenze hinaus baut, hast Du laut § 912 BGB den Überbau zu dulden. Das bedeutet: Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass der Eigentümer mit Vorsatz gehandelt hat, muss er den Überbau dulden. Dies gilt auch, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn Du jedoch beweisen kannst, dass der Eigentümer die Grenze bewusst überschritten hat, hast Du ein Recht darauf, dass der Überbau wieder entfernt wird.

Abstand zur Grundstücksgrenze beachten: Zaunbau & Grenzbebauung

Normalerweise musst Du bei der Errichtung eines Zauns einen Abstand von mindestens 50 cm zur Grundstücksgrenze einhalten, wenn Du keine öffentliche Genehmigung dafür brauchst. Falls Du aber nicht ausreichend Abstand zum Nachbarn einhältst, oder den Zaun direkt an der Grundstücksgrenze errichtest, dann ist das ein Fall von Grenzbebauung. In diesem Fall musst Du eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Beachte aber, dass manchmal bestimmte Anforderungen an den Zaun erfüllt werden müssen, damit du die Genehmigung erhältst.

Bauen an Grundstücksgrenze: Richtlinien beachten

Du möchtest ein freistehendes Gebäude an die Grundstücksgrenze bauen? Dann musst du ein paar Dinge beachten. Wenn die Grundstücksgrenze mehr als 42 Meter misst, darfst du das Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten errichten. Es darf eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern nicht überschreiten und der Brutto-Rauminhalt darf 50 Kubikmeter nicht überschreiten. Außerdem darf die Länge je Grundstücksgrenze 5 Meter nicht überschreiten. Wenn du dich an diese Richtlinien hältst, spricht nichts gegen die Errichtung deines Gebäudes an der Grundstücksgrenze.

Wie du als Nachbar Geräusch- und Geruchbelästigungen meist akzeptieren musst

Du musst als Nachbar leider regelmäßig Geräusche und Gerüche ertragen, die von Kindern und Säuglingen oder auch von Landwirtschaftsbetrieben kommen. Obwohl das unangenehm sein kann, müssen wir es manchmal akzeptieren, denn die Anforderungen an unzulässige Störungen sind relativ hoch. Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13) gilt dies besonders. Trotzdem solltest du deine Rechte als Nachbar kennen und immer darauf achten, dass du nicht unzumutbar belästigt wirst. Sollte es immer wieder zu Geräusch- oder Geruchbelästigungen kommen, kannst du gemeinsam mit deinen Nachbarn eine Lösung finden.

Zusammenfassung

In Niedersachsen ist es möglich, bis zu einem Abstand von 1,50 Metern an die Grundstücksgrenze zu bauen. Dieser Abstand muss eingehalten werden, damit es nicht zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks kommt. Allerdings kann es sein, dass deine Gemeinde einen größeren Abstand als 1,50 Meter vorschreibt. Daher solltest du dich vor Beginn der Bauarbeiten unbedingt bei deiner Gemeinde erkundigen.

Fazit: Zusammenfassend können wir sagen, dass es in Niedersachsen unterschiedliche Vorschriften gibt, wenn es darum geht, wie nahe du an die Grundstücksgrenze bauen darfst. Daher ist es wichtig, sich vorher über die geltenden Regeln zu informieren, um später mögliche Probleme zu vermeiden.

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